# taz.de -- Studie über Klagen von Umweltverbänden: Die Natur kann sich nicht wehren
       
       > Ein Gutachten zeigt: Jede zweite Klage eines Umweltverbandes ist
       > erfolgreich. Das heißt: mehr saubere Luft, aber auch weniger Windräder.
       
 (IMG) Bild: Oft von Verbänden beklagt: Windkraftanlagen wie hier in Brandenburg
       
       Berlin taz | Die [1][Verbandsklage für Umweltverbände] hat sich auch nach
       den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2017 weiter bewährt. Zu diesem Schluss
       kommt eine [2][Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen] im
       Auftrag des Umweltbundesamts. Die Verbandsklage helfe Vollzugsdefizite im
       Umweltrecht zu beheben. Mehr als die Hälfte der Verbandsklagen der letzten
       vier Jahre war ganz oder teilweise erfolgreich.
       
       Weil sich die Natur nicht selbst wehren kann, hatten Naturschutzverbände
       schon seit den 1970er Jahren in vielen Bundesländern ein
       [3][Verbandsklagerecht]. Erst unter Rot-Grün wurde 2002 das Klagerecht der
       Naturschutzverbände in einem Bundesgesetz geregelt.
       
       Deutlich ausgeweitet wurden die Klagemöglichkeiten 2006 mit dem
       Umweltrechtsbehelfsgesetz. Seitdem können Umweltverbände zum Beispiel auch
       die Einhaltung von Luft- und Wassergrenzwerten oder ausreichenden
       Klimaschutz einklagen.
       
       Ohne die EU wäre die Position der Umweltverbände lange nicht so gut. So
       setzte Deutschland mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz eine EU-Richtlinie und
       die völkerrechtliche Aarhus-Konvention um. Außerdem hat der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) schon drei Mal eine Ausweitung dieses Gesetzes
       erzwungen, weil Deutschland hinter den EU-Vorgaben zurückblieb.
       
       ## Klagen auch gegen Abschuss von Wölfen
       
       Die letzte Ausweitung erfolgte 2017. Seitdem können Umweltverbände unter
       anderem auch gegen Waldumwandlungen und Genehmigungen zum Abschuss von
       Wölfen klagen. Zudem wurde die sogenannte „materielle Präklusion“
       abgeschafft. Umweltverbände können nun in ihren Klagen auch neue Argumente
       vorbringen, die sie im vorherigen Verwaltungsverfahren noch nicht zur
       Sprache gebracht hatten.
       
       Der Bundestag wollte wissen, welche Auswirkungen diese vom EuGH erzwungenen
       Änderungen in der Praxis haben. In der Folge untersuchte das Unabhängige
       Institut für Umweltfragen alle bekannt gewordenen Verbandsklagen von 2017
       bis 2021, insgesamt 237 Klagen. Die Ergebnisse der Studie wurden inzwischen
       auf der Webseite des Umweltbundesamts veröffentlicht.
       
       Zwar nahm die Zahl der Verbandsklagen nach 2017 deutlich zu und stieg von
       im Schnitt 35 auf 59 Klagen pro Jahr. Laut Gutachten hat diese Zunahme aber
       wenig mit der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes von 2017 zu tun.
       Ursache waren vor allem die systematischen Klagen der Deutschen Umwelthilfe
       gegen Luftreinhaltepläne für Städte sowie die Klageflut gegen neue
       Windkraftanlagen.
       
       Die Dauer der Gerichtsverfahren ist mit rund zwei Jahren pro Instanz
       weitgehend unverändert geblieben, trotz Abschaffung der Präklusion. Die
       meisten Verbandsklageverfahren werden sogar in rund einem halben Jahr
       abgewickelt. Aber manche Verfahren dauern eben auch einige Jahre, vor allem
       wenn der EuGH zur Klärung europarechtlicher Fragen eingeschaltet werden
       muss.
       
       Doch der Aufwand lohnt häufig. In 36,3 Prozent der Fälle haben die Verbände
       ihr Ziel ganz erreicht und in 15,5 Prozent der Fälle teilweise. Das ergibt
       in der Summe eine Erfolgsquote von 51,8 Prozent. Zum Vergleich: Insgesamt
       sind an Verwaltungsgerichten nur 12 Prozent der Klagen erfolgreich. Das
       Gutachten schließt daraus, „dass die Umweltverbände ihre Klagemöglichkeiten
       regelmäßig nur in ausgewählten Fällen mit guten Erfolgsaussichten nutzen“.
       Es geht in der Regel also nicht um Obstruktion.
       
       Trotz dieser Erfolgsbilanz sollten Umwelt-Verbandsklagen aber auch nicht
       überschätzt werden. In vielen Fällen können auch die Nachbarn von geplanten
       Anlagen als Einzelpersonen gegen das Vorhaben klagen. So stammen nur 23
       Prozent der Klagen gegen Windräder von Verbänden. Bei Klagen gegen
       Autobahnen liegt der Anteil der Verbandsklagen sogar bei nur 8 Prozent.
       
       21 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Einschraenkung-von-Klagerechten/!5561992
 (DIR) [2] https://www.ufu.de/ufu-verbaendeworkshop-zur-verbandsklage/
 (DIR) [3] /Neue-EU-Richtlinie/!5579542
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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