# taz.de -- Streit um Fischhack-Verstromung: Es ist noch nicht vorbei
       
       > Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Rechtsstreit ums
       > Kohlekraftwerk Moorburg nicht zu Ende. Der BUND hofft nun auf eine eigene
       > Klage
       
 (IMG) Bild: Widerstand seit 2008: Das Fähnlein des Protests hält sich noch heute wacker im Wind
       
       HAMBURG taz | Der Streit über das Hamburger Kohlekraftwerk Moorburg ist
       noch nicht vorbei. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hofft, dass
       die Rüge, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch dem Hamburger
       Senat erteilt hat, Folgen für die nationale Rechtsprechung haben wird.
       Dadurch könnte der Betrieb des Kohlekraftwerks – ganz im Sinne der
       Umweltschützer – unrentabel werden. Zugleich schlägt das Urteil einen Bogen
       zum Beginn des Genehmigungsverfahrens, indem es die ursprüngliche,
       zwischenzeitlich aufgegebene Rechtsposition der Umweltbehörde bestätigt.
       
       Der EuGH ist zu dem Schluss gekommen, dass der schwarz-grüne Senat bei der
       Genehmigung des Kraftwerks 2008 dessen Umweltverträglichkeit nicht
       ausreichend geprüft habe. Dazu wäre er nach der
       Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU aber verpflichtet gewesen. Als
       Konsequenz hat der aktuelle rot-grüne Senat jetzt verfügt, dass das
       Kraftwerk vorerst nur mit seinem eigentlich für Ausnahmetage gebauten
       Kühlturm betrieben werden darf. Das setzt die Effizienz herab und damit
       auch die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber Vattenfall.
       
       „Im Grundsatz sind wir mit dem Urteil zufrieden“, sagte
       BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch der taz. „Es zeigt, dass die
       Genehmigung mit Bezug auf das europäische Wasserrecht und die
       FFH-Richtlinie hätte versagt werden können.“ Der BUND hatte sich 2010 über
       die Genehmigung in Brüssel beschwert und damit die Klage der EU-Kommission
       ausgelöst.
       
       Darüber hinaus hat der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht 2013 ein Urteil
       erstritten, das Vattenfall zur Nutzung des Kühlturms zwang. Stattdessen
       eine Laufwasserkühlung mit bis zu 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde zu
       nutzen, sei unzulässig. Denn das erhöhe die Temperatur des Elbwassers,
       wodurch dessen Sauerstoffgehalt sinke. Den Zustand eines Gewässers zu
       verschlechtern, sei nach geltendem Recht aber nicht zulässig.
       
       Vattenfall und der Senat gingen gegen dieses Urteil in Revision. Ein
       Versuch des BUND, das Verbot der Laufwasserkühlung per Eilantrag
       durchzusetzen, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab. Dort ist
       das Hauptsacheverfahren immer noch anhängig. Nachdem der EuGH mit dem
       aktuellen Urteil sowie den Urteilen zur Elbe- und Weservertiefung in
       ähnlichen Fällen die Richtung vorgegeben habe, werde das
       Bundesverwaltungsgericht jetzt wohl auch bald über die Revision der
       BUND-Klage urteilen, hofft BUND-Geschäftsführer Braasch.
       
       Im Zentrum des aktuellen EuGH-Urteils steht eine moderne Fischtreppe
       oberhalb des Kraftwerks, die es ermöglichen soll, dass mehr Fische als
       bisher ihr Laichgebiet – ein FFH-Gebiet – oberhalb des Stauwehrs in
       Geesthacht erreichen. Damit sollen die Fischverluste in der
       Laufwasserkühlung des Kraftwerks Moorburg zumindest ausgeglichen werden.
       
       Da es die Treppe zum Zeitpunkt der Genehmigung 2008 noch gar nicht gab,
       habe der Senat auch nicht wissen können, ob dieser Plan aufgehe, urteilte
       der EuGH. Und selbst wenn die Treppe funktioniere, komme sie nur Fischen
       zugute, die es am Kraftwerk vorbei zum Oberlauf schafften.
       
       Überdies hätte der Senat bei der Verträglichkeitsprüfung das alte
       Pumpspeicherkraftwerk bei Geesthacht einbeziehen müssen, das den Fischen
       ebenfalls schaden könnte. Zu bewerten wäre der Effekt beider Anlagen – des
       Steinkohlekraftwerks und des Pumpspeicherkraftwerks – unterm Strich.
       
       „Es ist davon auszugehen, dass eine neue Verträglichkeitsprüfung unter
       Beachtung der Anforderungen des EuGH durchzuführen ist“, kommentierte
       Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne). Dabei werde zu berücksichtigen
       sein, dass die Elbe und die Fische im tatsächlichen Kraftwerksbetrieb
       weniger gelitten hätten als erwartet. Das liege daran, dass die Fische vor
       dem Eingang der Laufwasserkühlung verscheucht werden und dass an warmen
       Tagen bereits der Kühlturm genutzt worden sei.
       
       Kerstan wies auch darauf hin, dass mit dem Urteil die Rechtsposition seiner
       grünen Amtsvorgängerin Anja Hajduk „im Ergebnis bestätigt“ worden sei.
       Senatorin Hajduk hatte die Fischtreppe als Ausgleichsmaßnahme betrachtet.
       Unter dieser Voraussetzung hätten die Folgen des Kraftwerksbaus für die
       Fischpopulation mit Blick auf die FFH-Richtlinie anders betrachtet werden
       müssen.
       
       Die Behörde ließ sich jedoch von Schadenersatzdrohungen des
       Kraftwerksbetreibers Vattenfall kirre machen. Vattenfall war wegen
       Verzögerungen bei der Genehmigung vor Gericht gezogen. Im August 2008
       erließ das Oberverwaltungsgericht einen Hinweisbeschluss, demzufolge die
       Fischtreppe als Schadenminderungsmaßnahme zu verstehen war: Sie werde wohl
       verhindern, dass das stromaufwärts liegende FFH-Gebiet beeinträchtigt wird.
       Der EuGH sieht das anders.
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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