# taz.de -- Innenministerkonferenz in Magdeburg: Abschiebestopp bleibt in Kraft
       
       > Die Innenminister verlängern den Abschiebestopp für Syrer*innen. Für
       > straffällige Asylsuchende planen sie ein Punktesystem.
       
 (IMG) Bild: Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht
       
       Berlin taz | Das Abschiebeverbot von Deutschland nach Syrien bleibt
       bestehen. Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern in
       Magdeburg auf ihrer Halbjahreskonferenz, die am Freitag zuende ging. In der
       derzeitigen Lage in Syrien sei es ausgeschlossen, Menschen dorthin
       abzuschieben, sagte Boris Pistorius (SPD), Innenminister von Niedersachsen.
       „Das wird auch absehbar nicht möglich sein.“
       
       Das bisherige Abschiebeverbot wäre zum Jahresende abgelaufen. Einige
       Minister hatten gefordert, zumindest Intensivtäter und Gefährder wieder
       nach Syrien abzuschieben. Ein aktueller [1][Lagebericht des Auswärtigen
       Amtes] aber schildert die Lage dort weiter düster: Der Bürgerkrieg sei
       keineswegs vorbei, Rückkehrern drohe Haft und Folter.
       
       Der Abschiebestopp werde nun bis Ende Juni 2019 verlängert, erklärte Holger
       Stahlknecht (CDU), Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Bei
       unveränderter Lage verlängere sich dies bis zum Jahresende 2019. Die
       Innenminister forderten aber „eine differenzierte Betrachtung von
       Rückkehrern“ ein, die in Deutschland schwere Verbrechen begehen: So könnte
       geschaut werden, ob diese Assad-Anhänger seien und deshalb weniger
       gefährdet. Geprüft werden sollen auch „Ausweisungsoptionen in
       Drittstaaten“.
       
       Bei Abschiebungen nach Afghanistan konnten sich die Länder nicht einigen.
       Dorthin werden bereits heute Intensivtäter und Gefährder abgeschoben –
       trotz schwieriger Lage in dem Land. Gegen eine Ausweitung der Abschiebungen
       auf weitere afghanische Flüchtlinge, wie von den Unions-Ministern
       gefordert, sperrte sich die SPD. Nun bleibt es beim Status Quo.
       
       Für sogenannte Dublin-Abschiebungen – also Zurückweisungen von
       Asylbewerbern in andere EU-Länder, in denen sie zuvor schon registriert
       wurden – sicherte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Ländern
       wiederum zu, dass diese fortan der Bund übernimmt. Auch bei den
       umstrittenen Ankerzentren lenkte Seehofer ein. Die Länder waren
       aufgefordert, diese einzurichten, um dort Asylabläufe zu sammeln und zu
       straffen. Da alle Länder inzwischen dargelegt hätten, dass sie
       Einrichtungen besäßen, in denen schnellere Verfahren und Abschiebungen
       stattfänden, reiche dies aus, sagte Seehofer. Man müsse sich nicht „über
       ein Namensschild“ streiten.
       
       Die Minister diskutierten auch über ein neues [2][Punktesystem für
       Intensivstraftäter unter Asylbewerbern]. Den Vorschlag legte kürzlich das
       Bundeskriminalamt vor. Demnach könnten die Polizeibehörden eine zentrale
       Intensivtäterdatei anlegen, in der die Gelisteten Punkte für Straftaten
       bekämen. Einfache Delikte wie Diebstahl erhielten einen Punkt,
       Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zehn Punkte, Mord 70 Punkte. Ab
       60 Punkten würde eine Ausweisung aus Deutschland erfolgen.
       
       ## Wen betrifft der Punktekatalog?
       
       Seehofer sprach von einem „klugen Vorschlag“, die Länderminister stimmten
       zu. Nun aber müssten offene Fragen geklärt werden. Wohin etwa sollen
       straffällige Syrer abgeschoben werden? Beträfe der Punktekatalog auch
       anerkannte Flüchtlinge? Seehofer sprach von einem „notwendigen“ Vorstoß und
       verwies auf schwere Verbrechen etwa von syrischen Intensivtätern in
       Chemnitz und zuletzt in Freiburg.
       
       Ungeklärt bleibt, wie mit Identitätstäuschungen von Flüchtlingen umzugehen
       ist. Hier bestehe weiter eine „Strafbarkeitslücke“, konstatierten die
       Minister. Der Bund müsse hier eine Lösung finden.
       
       Jenseits von Migrationsfragen beauftragten die Innenminister den
       Bundesverfassungsschutz zu prüfen, ob sich nach Chemnitz und Köthen ein
       bundesweit aktives, rechtsextremes Netzwerk gebildet hat. Nach Problemen
       mit waffenvernarrten Reichsbürgern soll bei Zuverlässigkeitsprüfungen von
       Waffenscheinen nun eine Abfrage beim Verfassungsschutz Pflicht werden. Der
       Geheimdienst soll zudem selbst die Waffenbehörden informieren, wenn ihm
       extremistische Umtriebe von Waffenhaltern bekanntwerden.
       
       Schließlich soll auch das Abfackeln von Pyrotechnik in Sportstadien
       schärfer geahndet werden. Auf die diskutierten Haftstrafen bis zu einem
       Jahr konnten sich SPD und Union jedoch nicht einigen. Hier wird nun
       weiterdiskutiert.
       
       30 Nov 2018
       
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