# taz.de -- Mordfall Susanna F.: Union fordert kurze Prozesse
       
       > Dauern Asylverfahren zu lange? Der Fall Susanna beschäftigt die Politik.
       > Im Irak wird ein Verdächtiger festgenommen.
       
 (IMG) Bild: Gedenken in der Nähe des Fundortes der Leiche von Susanna F.
       
       Berlin taz | Die Innenminister der Union fordern, dass die Behörden
       Asylanträge schneller bearbeiten und dass die Gerichte schneller über
       Klagen abgelehnter Asylbewerber entscheiden. Anlass der Forderung ist der
       Fall eines 20-Jährigen aus Wiesbaden, den die Polizei verdächtigt, Ende Mai
       die 14-jährige Susanna F. vergewaltigt und getötet zu haben.
       
       Zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt)
       sagte Gastgeber Holger Stahlknecht (CDU): „Es kann nicht sein, dass
       Asylverfahren, auch Gerichtsverfahren vom Antrag bis zur Entscheidung
       mehrere Jahre dauern und dass in den Jahren dazwischen Dinge passieren, wie
       sie eben passiert sind.“
       
       Um Verfahren zu beschleunigen, müssten die Länder unter anderem mehr
       Verwaltungsrichter einstellen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz
       Caffier (CDU) stimmte dem zu. Zwischen Asylbescheid, Widerspruch und
       Gerichtsentscheidung liege „beim konkreten Fall wie leider bei vielen
       Entscheidungen in Deutschland leider eine sehr weite Zeitspanne“.
       
       Widerspruch kommt unter anderem aus der Linkspartei. „Wenn ausgerechnet die
       CDU über zu lange Gerichtsverfahren klagt, ist das eine beinahe lächerliche
       „Haltet den Dieb“-Mentalität“, sagte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke
       der taz. „Die Gerichtsverfahren dauern ja deswegen so lange, weil das seit
       Jahren von einem Unions-Innenminister kontrollierte Bamf massenhaft
       fehlerhafte Bescheide verschickt, die in mühsamer Arbeit von den Gerichten
       wieder korrigiert werden müssen.“
       
       ## Forderung nach schnelleren Abschiebungen
       
       Der in dem Wiesbadener Tötungsfall Verdächtigte kam nach Polizeiangaben im
       Herbst 2015 aus dem Irak nach Deutschland. Ende 2016 lehnten die Behörden
       seinen Asylantrag ab, über seine Klage dagegen haben die Gerichte noch
       nicht entschieden. Bis zuletzt lebte er deshalb mit einer
       Aufenthaltsgestattung in Deutschland.
       
       Die Bild-Zeitung titelte am Freitag: „Wenn er abgeschoben worden wäre,
       würde sie noch leben“. FDP-Chef Christian Lindner und andere Politiker
       forderten in der Zeitung schnellere Abschiebungen. Thema waren dabei auch
       weitere Tatvorwürfe gegen den 20-Jährigen. Verfahren gegen ihn laufen wegen
       eines Raubüberfalls und wegen einer körperlichen Auseinandersetzung mit
       Polizisten. Vorbestraft ist er aber noch nicht.
       
       Christian Lindner fragte in der Bild außerdem, warum „der Täter unter
       falschem Namen ausreisen“ konnte. Der Verdächtigte war am vergangenen
       Samstag mit seiner Familie von Düsseldorf über Istanbul in den Irak
       geflogen. Die Tickets waren nach Polizeiangaben auf falsche Namen
       ausgestellt. Auf den Ausweispapieren, die die Familie bei der
       Ausreisekontrolle vorzeigte, standen dagegen die richtigen Namen.
       Allerdings hatte die Polizei den 20-Jährigen zu dem Zeitpunkt noch gar
       nicht zur Fahndung ausgeschrieben.
       
       Erst am nächsten Tag kamen die Ermittler wegen einer Zeugenaussage auf
       seine Fährte, seit dem frühen Montagmorgen fahndeten sie dann nach ihm. Er
       reiste nach Angaben der Wiesbadener Staatsanwaltschaft vermutlich am
       vergangenen Samstag mit seiner gesamten Familie aus Deutschland aus. Nicht
       übereinstimmende Namen auf Bordkarte und Ausweispapieren fielen am
       Flughafen in Düsseldorf nicht auf. In der Nacht auf diesen Freitag nahmen
       ihn schließlich kurdische Sicherheitskräfte im Nordirak fest. „Das mit der
       Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln“, sagte
       Bundesinnenminister Seehofer. Mit Hilfe von Polizei und Auswärtigem Amt
       würden alle nötigen Anträge gestellt. (mit dpa)
       
       8 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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