# taz.de -- Kommentar Mordfall Susanna: Kein Rechtsstaat ohne Recht
       
       > „Mit der ganzen Härte des Rechtsstaats“ wollen Politiker den mutmaßlichen
       > Mörder bestrafen. Aber auch der hat das Recht auf ein ordentliches
       > Verfahren.
       
 (IMG) Bild: Der Rechtsstaat ist nicht nur für das Strafen verantwortlich, sondern auch für den Schutz des Einzelnen
       
       Der Rechtsstaat liegt im Trend, quer durch die politischen Lager. In ihrer
       [1][„Erklärung 2018“] forderten rechte Publizisten schon im März, die
       „rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen“ wiederherzustellen. Anfang Juni
       erklärte Bayerns CSU-Ministerpräsident, mit häufigeren Abschiebungen zeigen
       zu wollen, „dass der Rechtsstaat noch funktioniert“. Und nach dem
       [2][Mordfall Susanna] fordern Politiker bis hin zu Grünen-Chefin Annalena
       Baerbock, den Täter „mit der ganzen Härte des Rechtsstaats“ zu bestrafen.
       
       Drei Äußerungen aus denkbar unterschiedlichen Zusammenhängen und mit
       denkbar unterschiedlichen Motiven, die doch eins gemeinsam haben: Den
       Begriff des Rechtsstaats deuten sie alle um. In Bezug auf Migration und
       Zuwanderer erscheint der Rechtsstaat nur noch als repressive Institution,
       die Fremde abweist und Täter so streng wie möglich bestraft.
       
       Natürlich ist es eine Kernaufgabe des Staates, Sicherheit zu schaffen.
       Gewaltanwendung ist sein legitimes Mittel. Den Rechtsstaat unterscheidet
       von allen anderen Staatsauffassungen aber die Selbstverpflichtung, sich
       dabei zu beschränken: Er schützt Rechte und Freiheit des Einzelnen, indem
       er eben nicht willkürlich durchgreift, sondern gewissen Regeln unterliegt.
       
       Der Einzelne darf sich vor Gericht gegen staatliche Maßnahmen wehren, auch
       gegen negative Asylbescheide – selbst wenn CSU-Mann Alexander Dobrindt das
       als „Sabotage des Rechtsstaats“ verunglimpft. Der Staat muss verschiedene
       Faktoren abwägen, bevor er einen Tatverdächtigten einsperrt – und darf
       verdächtigte Asylbewerber nicht pauschal in Untersuchungshaft nehmen. Und
       gegen geständige Mörder muss er ein ordentliches Verfahren führen, an
       dessen Ende die Höchststrafe stehen kann, aber nicht muss – weil die „ganze
       Härte“ im Rechtsstaat eben kein Automatismus ist.
       
       Diese Regeln sind anstrengend und können wehtun, wenn sie zu fatalen
       Fehlentscheidungen führen. Streichen wir sie, bleibt vom Rechtsstaat aber
       nicht mehr viel übrig. Die Konsequenzen wären nicht minder schmerzhaft.
       
       Lesen Sie zu diesem Thema auch die Kolumne [3][„Der Einzelfall Ali B.“] von
       Fatma Aydemir.
       
       11 Jun 2018
       
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