# taz.de -- Kommentar Massenüberwachung: BND handelt illegal
       
       > BND gerüffelt: Die Metadaten von Telefongesprächen in Deutschland
       > abzufangen und zu speichern, ist nicht rechtens – weil ein Gesetz dazu
       > fehlt.
       
 (IMG) Bild: Der BND darf nicht ohne gesetzliche Grundlage Metadaten in Deutschland abfangen, so das Urteil
       
       Über das Verkehrsdaten-Analysesystem (VerAS) des Bundesnachrichtendienstes
       ist wenig bekannt. Es wurde zwar schon 2002 eingerichtet, doch die
       Öffentlichkeit erfuhr erst 2014 davon, als sich ein Untersuchungsausschuss
       des Bundestags nach den Snowden-Enthüllungen auch näher mit dem BND
       beschäftigte.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Datei, die faktisch eine geheime
       Vorratsdatenspeicherung ist, nun für illegal erklärt. Der einfache
       rechtsstaatliche Grund: Es fehlte ein Gesetz für die damit verbundenen
       Grundrechtseingriffe. Das Urteil ist die vielleicht schärfste juristische
       Folge des NSA-Skandals in Deutschland.
       
       Es geht diesmal auch nicht um die (hochbrisante und noch ungeklärte) Frage,
       ob deutsche Grundrechte den BND auch in Afghanistan oder Nahost binden.
       Nein, im VerAS waren auch Millionen Personen erfasst, die in Deutschland
       leben und telefonieren, also im eindeutigen Geltungsbereich des
       Grundgesetzes.
       
       Dennoch hat der Bundesnachrichtendienst argumentiert, bei der Speicherung
       von Verbindungsdaten seien keine Grundrechte betroffen. Dabei hat das
       Bundesverfassungsgericht dies zu Recht längst anders entschieden. Wer mit
       wem wie oft telefoniert, betrifft natürlich die Privatsphäre und manchmal
       sogar die Intimsphäre.
       
       Gut möglich, dass das VerAS nun alsbald durch ein neues Gesetz legalisiert
       wird. So war es ja auch schon mit der sogenannten
       Auslands-Auslands-Überwachung des BND, die im Oktober 2016 erstmals
       gesetzlich geregelt und dabei nur leicht eingeschränkt wurde. Aber wenn der
       BND ein VerAS-Gesetz haben will, müsste er zumindest genauer erklären, was
       er mit diesen Daten eigentlich macht.
       
       Gesetzgebung schafft zumindest eine gewisse Transparenz. Ein
       Auslandsgeheimdienst, der auch Daten von Inländern erfasst, müsste schon
       gut begründen, wozu eine solche gewaltige Datenauswertung erforderlich ist.
       Und ein Gesetz könnte dann auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft
       werden.
       
       14 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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