# taz.de -- Massenüberwachung in Großbritannien: Regierung muss sich rechtfertigen
       
       > Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Großbritannien
       > verteidigt die Massenüberwachung gegen die Klagen von Bürgerrechtlern.
       
 (IMG) Bild: Hauptquartier der Abhörer: die GCHQ-Zentrale im englischen Cheltenham
       
       Strassburg taz | Haben die Sorgen von Edward Snowden doch noch Folgen? Der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag über
       Klagen gegen das englische Programm zur Massenüberwachung verhandelt.
       
       Der englische Geheimdienst GCHQ zapft mit dem Programm Tempora die
       Glasfaser-Kabel zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten an und
       speichert alles ab. Das hat Whistleblower Edward Snowden 2013 aufgedeckt.
       Dabei werten die Briten auch die Inhalte aus und seien damit, so Snowden,
       schlimmer als der US-Geheimdienst NSA, der sich meist auf die
       Verbindungsdaten konzentriere. Das Tempora-Programm hatte seine gesetzliche
       Grundlage im RIPA-Gesetz (Regulation on Investigatory Powers).
       
       Gegen dieses Gesetz klagten insgesamt 14 britische und internationale
       Organisationen von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Journalisten, unter
       anderem Big Brother Watch. Als Einzelperson klagte auch die Berlinerin
       Constanze Kurz, Sprecherin des deutschen Chaos Computer Clubs.
       
       Anlasslose Massenüberwachung führe zur Einschüchterung von Aktivisten,
       Journalisten und politisch interessierten Bürgern. Die Kläger sehen das
       Recht auf Privatheit verletzt, das in der Europäischen
       Menschenrechtskonvention geschützt ist. Überwachung solle sich nur gegen
       Verdächtige richten.
       
       ## „Brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu finden“
       
       Das wies James Eadie, Vertreter der englischen Regierung, zurück: „Wer nur
       Verdächtige überwacht, kann keine unbekannten Bedrohungen erkennen“. Das
       RIPA-Gesetz sei angesichts der sich verschärfenden terroristischen
       Bedrohung unverzichtbar. „Wir brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu
       finden“, sagte der Regierungsanwalt. Mindestens ein Selbstmord-Attentäter
       konnte so bereits identifiziert werden.
       
       Zwar werde zunächst wirklich sehr viel gespeichert, so Eadie, teilweise
       auch inner-britische Kommunikation, die über ausländische Computer fließt.
       Dann aber fänden mehrstufige Selektionsprozesse statt; nur ein kleiner Teil
       der gespeicherten Daten werde am Ende wirklich angeschaut. „Wenn sich in
       London eine Gruppe Freunde verabreden, wird das sicher nicht ausgewertet.“
       Es gebe als Sicherung auch einen Regierungs-Beauftragten und ein spezielles
       Gericht, das Investigatory Powers Tribunal.
       
       Dinah Rose, die Anwältin der Kläger, ließ das nicht gelten. Es gebe keine
       wirklich unabhängige Kontrolle der Regierung. Diese sage immer nur:
       „Vertraut uns, dann beschützen wir Euch“. Dass die terroristische Bedrohung
       groß sei und die Daten nützlich sein könnten, genüge jedoch nicht als
       Rechtfertigung für die massive Überwachung, so die Bürgerrechts-Anwältin.
       Rose betonte, dass die rechtstaatlichen Sicherungen in anderen europäischen
       Staaten wirkungsvoller seien, etwa in Deutschland.
       
       Die EGMR-Richter stellten ungewöhnlich viele Fragen, auch zur Kontrolle von
       Daten, die die Briten von ausländischen Geheimdiensten wie der NSA
       erhalten. Wie sich herausstellte, sind die Sicherungen hier noch geringer.
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       7 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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