# taz.de -- Asyl-Klagen vor Verwaltungsgerichten: Zehntausende anhängige Verfahren
       
       > Wer hat ein Anrecht auf Asyl in Deutschland? Hat das Bundesamt für
       > Migration und Flüchtlinge zu Recht Anträge abgelehnt? Viele Fälle landen
       > vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
       
       Berlin dpa | An Deutschlands größtem Verwaltungsgericht in Berlin stapeln
       sich die Asylklagen. „Wir können nicht so viel erledigen wie eingeht“,
       sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Das Gericht sei an der
       Grenze der Belastung. Derzeit seien knapp 13.500 Klagen von Asylsuchenden
       anhängig – das seien knapp etwa 65 Prozent aller Verfahren des Gerichts.
       Noch Ende 2015 habe es nur etwa 750 Asylverfahren gegeben. Vor deutschen
       Gerichten insgesamt sollen derzeit Verfahren von mehr als 250.000 Personen
       anhängig sein.
       
       Nach 2015 sei die Zahl der Klagen von Asylsuchenden bundesweit enorm
       gestiegen. Beim Verwaltungsgericht in der Hauptstadt sei die Entwicklung im
       Juni 2016 angekommen, seitdem gingen die Zahlen in die Höhe. Jetzt seien
       fünf neue Kammern gebildet worden, deren Richter ausschließlich über Klagen
       von Menschen entscheiden, die gegen ihre Ablehnung als Asylbewerber oder
       eine geplante Abschiebung vorgehen.
       
       Am häufigsten würden sich Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak an
       das Gericht wenden. Allein von Syrern seien mit Stand Ende Juni rund 4300
       Klagen anhängig. „Geklagt wird immer, um den Flüchtlingsstatus zu erreichen
       – das ist das Ziel“, sagte Xalter. Nur ein kleiner Teil der Klagen sei
       erfolgreich. Ein Teil werde aber auch während des Verfahrens
       zurückgenommen, etwa wenn das Bundesamt inzwischen den Flüchtling anerkannt
       oder Hindernisse für die Abschiebung festgestellt hat.
       
       Bei den syrischen Flüchtlingen warteten die Verwaltungsrichter wegen
       unterschiedlicher Urteile auf eine Grundsatzentscheidung des
       Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bis zum Jahresende. Davon
       erhoffe man sich auch Klärung solcher Fragen wie: Was passiert mit einem
       Syrer, der sich dem Wehrdienst entzogen hat, 2015 weggegangen ist nun nach
       Damaskus zurück soll? Was passiert mit der einfachen Frau, die vor den
       Bomben geflohen ist? „Diese Fragen müssen entschieden werden.“
       
       ## Verfahren über ein Jahr
       
       Gerade in mündlichen Verhandlungen bekämen die Richter menschliche
       Tragödien mit – „da kann es sein, dass Tränen fließen, Traumata
       geflüchteter Menschen werden sichtbar“, sagte die Gerichtspräsidentin. Als
       anerkannter Flüchtling könne man seine Familie nachholen. Wer nur
       sogenannten subsidiären Schutz habe, bei dem sei der Familiennachzug
       ausgesetzt.
       
       Eilentscheidungen dauern derzeit laut Xalter etwa 1,4 Monate. Rund die
       Hälfte der Asylklagen sei jedoch älter als ein Jahr. Die Dauer der
       Verfahren werde sich höchstwahrscheinlich verlängern. In den letzten zehn
       Jahren habe das Gericht immer mehr Verfahren erledigen können als neu
       eingingen. Das sei im Moment nicht zu schaffen.
       
       Das Gericht hat 113 Richter, davon arbeiteten 22 in Teilzeit. Vor einem
       Jahr seien es 94 Richter gewesen. Im ersten Halbjahr seien aber so viele
       Verfahren eingegangen wie sonst fast in einem ganzen Jahr. „Ich hoffe, dass
       sich das jetzt verlangsamt“, so die Gerichtspräsidentin. Das Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge habe einen Großteil der Anträge von Flüchtlingen
       abgearbeitet. Erst mit einem solchen Bescheid können Entscheidungen
       angefochten werden.
       
       23 Jul 2017
       
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