# taz.de -- Afghanische Flüchtlinge: Mit deutscher Sicherheit
       
       > Im Oktober 2016 erklärte Innenminister de Mazière einige Regionen
       > Afghanistans für sicher. Viele Flüchtlinge kämpfen seitdem gegen ihre
       > Abschiebung.
       
 (IMG) Bild: Afghanistan ist so sicher, dass Innenminister Thomas de Maizière immer einen Helm trägt, wenn er vor Ort ist
       
       Leipzig taz | „Aufgeregt?“, fragt Rechtsanwalt Thomas Könneker, ein
       kleiner, wendiger Mann mit wenigen Haaren und wenig Zeit. „Ein bisschen“,
       flüstert Tahera H. leise. Sie versucht zu lächeln, doch es gelingt ihr
       kaum. „Denken Sie daran, viel reden, konkret werden, nicht über Afghanistan
       im Allgemeinen sprechen, sondern über Sie im Speziellen“, rät Könneker
       noch.
       
       Tahera H. und ihr Mann Mohammad stehen an diesem Nachmittag viel zu früh
       vor dem Verwaltungsgericht im Leipziger Stadtteil Leutzsch, das wie ein
       Märchenschloss anmutet. In einem Nebengebäude wird das afghanische Ehepaar
       gleich einer Richterin seine Geschichte vortragen. Das Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den Antrag der beiden auf Asyl
       abgelehnt, ebenso den subsidiären Schutz. Dieser wird erteilt, wenn den
       Flüchtlingen in ihrer Heimat gravierende Konsequenzen wie etwa die
       Todesstrafe drohen. Vom Amts wegen gibt es für das Paar auch keine
       Abschiebehindernisse, darunter fallen zum Beispiel schwerwiegende
       Krankheiten.
       
       Hätte das Ehepaar nicht binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt, müsste es
       Deutschland in den nächsten 30 Tagen verlassen. Doch es hat sich
       juristische Hilfe geholt, Thomas Könneker ist auf Asyl- und Ausländerrecht
       spezialisiert. Er schätzt, dass er mittlerweile mehr als 100 afghanische
       MandantInnen betreut. Tahera und Mohammad haben sich gut angezogen für
       ihren Termin heute: Mohammad trägt ein kariertes Hemd, Tahera ein
       blauviolettes Mantelkleid über der schwarzen Hose und ein mit Goldfäden
       besticktes Kopftuch. Während sie darauf warten, hineingehen zu dürfen,
       blickt Tahera zu Boden. Später wird sie ihre Fluchtgeschichte pointierter,
       präziser und logischer erzählen als ihr elf Jahre älterer Ehemann. Jetzt
       aber erinnern ihre Bewegungen und Gesten mehr an die eines Kindes als an
       die einer 33-jährigen Frau.
       
       Ihr Termin ist keiner für den großen Saal im Verwaltungsgericht, keine
       große Geschichte. Das Paar hat sich nicht politisch engagiert, nicht mal
       Kinder sind im Spiel. Mohammad und Tahera H. sind zwei von insgesamt 1.696
       afghanischen Staatsangehörigen, die derzeit in Leipzig leben. Durch das
       sogenannte Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Afghanistan vom
       Oktober 2016 hat sich die Lage von vielen von ihnen verändert. In vier
       Sammelabschiebungen sind seit Dezember 2016 bereits 106 Menschen an den
       Hindukusch abgeschoben worden. Das sorgt für erhebliche Unruhe innerhalb
       der afghanischen Community. „Die haben jetzt alle furchtbare Angst“, sagt
       Thomas Könneker. Während 2015 noch 78 Prozent aller afghanischen
       Asylanträge angenommen wurden, sind es jetzt nur noch 52 Prozent.
       
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist der Auffassung, dass es in
       Afghanistan sichere Regionen gibt, in die abgeschoben werden kann. Sachsen
       mit seiner CDU-geführten Landesregierung, allen voran Innenminister Markus
       Ulbig, hatte sich dieser Linie angeschlossen. Doch dann starben am 31. Mai
       2017 bei einem Anschlag im Kabuler Diplomatenviertel mehr als 150 Menschen.
       Abschiebungen nach Afghanistan sind seitdem offiziell ausgesetzt,
       Straftäter und sogenannte Gefährder ausgenommen. Auch darin folge Sachsen
       der bundespolitischen Linie, teilt die für Abschiebungen zuständige
       Landesdirektion auf Anfrage mit.
       
       Der geplante Abschiebeflug von Leipzig nach Kabul am gestrigen Mittwoch
       wurde indes zwar abgesagt. Zu keiner Zeit ausgesetzt waren jedoch die
       Entscheidungen über die Anträge afghanischer Asylsuchender. Entschieden
       wird auch weiterhin.
       
       ## Keine Rücksicht auf die Geflüchteten
       
       Obwohl das Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR im Dezember
       2016 festgestellt hat, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem
       „innerstaatlichen, bewaffneten Konflikt“ im Sinne des europäischen
       Flüchtlingsrechts betroffen sei, ignoriert de Mazière diese Einschätzung.
       Die Sicherheitslage in Afghanistan erlaube in einigen Regionen
       grundsätzlich eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer
       Staatsangehöriger, schreibt er am 9. Januar 2017 in einer E-Mail den
       Landesinnenministern. Als Grund für die intensivierten Bemühungen, Menschen
       abzuschieben, nennt er auch den Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin am
       19. Dezember 2016.
       
       „Eine tatsächliche Neubewertung der Sicherheitslage kann nur zu dem Schluss
       kommen, dass Afghanistan nirgendwo sicher ist“, sagt hingegen Thomas
       Hoffmann vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Ausgesetzt seien die Abschiebungen
       vor allem aus Rücksicht auf die Botschaftsangehörigen, nicht aus Rücksicht
       auf die Geflüchteten, kritisiert er. Die deutsche Botschaft war bei dem
       Anschlag schwer beschädigt worden und ist noch nicht wieder voll
       arbeitsfähig. Niemand in der Geflüchteten-Beratung gehe davon aus, dass
       sich an der bisherigen Haltung der Bundesregierung grundsätzlich etwas
       ändert, sagt Hoffmann. „Da wird sich weiter auf die sicheren Regionen und
       auf das Narrativ berufen, dass Zivilisten ja nur Opfer und nicht Ziel der
       Anschläge seien. Als ob das am Ende einen Unterschied macht“.
       
       Das wissen auch die afghanischen Flüchtlinge, die allmählich Widerstand
       üben und mehrere Demonstrationen in Leipzig und auch kürzlich in Dresden
       organisiert haben. „Sie haben nie an einen langfristigen Abschiebestopp
       geglaubt“, sagt Hoffmann vom Sächsischen Flüchtlingsrat über die Afghanen
       hierzulande.
       
       ## Richterin entscheidet allein
       
       Auch Mohammad und Tahera H. machen sich da keine Illusionen. Wird am
       Verwaltungsgericht gegen sie entschieden, werden sie wohl früher oder
       später abgeschoben werden. „Dann wird mein Mann umgebracht“, sagt Tahera
       ohne den geringsten Zweifel in der Stimme. Nur wenige Stühle stehen in dem
       kleinen Raum, in dem die Verhandlung stattfinden wird. Richterin Tanja
       Lötschert betritt ihn unbegleitet, protokolliert selbst und wird auch die
       Entscheidung über Tahera und Mohammad H. allein treffen. Die Richterin
       trägt eine Brille mit schwarz umrahmten Gläsern, hat ein einnehmendes
       Lächeln, ihr Blick ist erwartungsvoll. Lötschert befragt das Paar getrennt
       voneinander, und schon bald offenbart sich eine Vorliebe für chronologische
       Abläufe.
       
       Vor vielen Jahren seien paschtunische Taliban in sein Dorf in der Region
       Behsud gekommen, beginnt Mohammad H. zu erzählen. Er klingt heiser,
       manchmal versagt seine Stimme am Ende eines Satzes. Er selbst gehöre zur
       schiitischen Minderheit der Hasara, auch deshalb sei er ins Visier der
       Taliban geraten. Sie hätten seine Felder geplündert und sich dann dort
       ausgebreitet. Er habe sich beschwert, beteuert er, Anzeige erstattet. „Wann
       war das eigentlich?“, fragt Tanja Lötschert. „Bevor Karsai Präsident war,
       noch während der Taliban-Herrschaft“, antwortet Mohammad H. Die Richterin
       gibt das zu Protokoll, doch ist ihr anzumerken, dass sie eine konkretere
       Zeitangabe mehr schätzen würde. Was sie hören will, sind Daten, Fakten und
       logische Kontexte. Was ihr stattdessen berichtet wird, ist die traurige
       Geschichte eines Mannes, der glaubt, es käme mehr darauf an, was ihm
       passiert ist, als wie und wann es geschah.
       
       Weil er keine Felder mehr hatte, floh Mohammad H. wohl Anfang der 2000er
       Jahre nach Kabul. Von den Fahrern, die zwischen seiner Heimat und der
       Hauptstadt pendelten, erfuhr das Ehepaar Ende 2014, dass die Taliban jetzt
       aktiv nach ihm suchen würden. Dass sie mit Fotos nach Mohammad H.
       fahndeten. „Haben sie was Konkretes?“, hakt Lötschert nach. Verwirrt blickt
       Mohammad H. seinen Dolmetscher an. „Es ist klar, was die mit mir vorhaben,
       wenn sie mich finden“, lässt er nachdrücklich übersetzen. Warum die Taliban
       erst nach 14 Jahren begonnen hätten, nach ihm zu suchen, will Lötschert
       dann wissen. Mohammad H. erklärt es sich damit, dass die Taliban nur
       allmählich erstarkten und die logistischen Möglichkeiten dazu hätten. Heute
       seien die Extremisten überall, fügt er hinzu.
       
       Oft beantwortet er die Frage nicht so, wie Lötschert sich das vorzustellen
       scheint. Wahrscheinlich, weil er nicht weiß, worauf die Richterin
       hinauswill. Er klingt dann verärgert, raunzt seinen Übersetzer an, der es
       ihm noch einmal erklärt. Für umgerechnet 8.000 US-Dollar verkaufte das
       Ehepaar sein Haus, bevor es 2015 nach Deutschland floh. Falls es
       zurückmüsse, sei es mittellos, sagt Mohammad H.
       
       ## Chancen stehen 50 zu 50
       
       Beide wollen sie in Leipzig bleiben. Sie fühlen sich wohl, sagen sie,
       obwohl sie seit fast zwei Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft im
       Stadtteil Plagwitz leben. Die Wohnungssuche gestaltet sich für die beiden
       problematisch. „Für Menschen, die noch im Asylverfahren stecken oder nur
       eine Duldung bekommen haben, ist die Wohnungssuche extrem schwierig“, sagt
       Dana Ersing. Eine Duldung, erklärt sie, erhalten Asylbewerber, wenn
       Abschiebungshindernisse vorliegen, während des Asylverfahrens verfügt man
       über eine Gestattung. Ersing ist eine der Initiatorinnen der „Kontaktstelle
       Wohnen“, die Flüchtlingen Paten zur Seite stellt, um sie bei der
       Wohnungssuche zu begleiten. „Bei einer Aufenthaltsgestattung für sechs
       Monate gibt einem kein Vermieter eine Wohnung“, sagt sie. In dieser Zeit
       sind die Geflüchteten außerdem dem Sozialamt unterstellt, das nur 304 Euro
       für eine Bleibe zahlt. Bei den Jobcentern, die für angenommene Asylbewerber
       zuständig ist, sind es immerhin 328 Euro. Und so leben 599 afghanische
       Geflüchtete nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften.
       
       Als die Verhandlung in Leutzsch geschlossen wird, beginnt Tahera H. zu
       weinen. Immer wieder schiebt sie sich einzelne Haare penibel unter ihr
       Kopftuch, fährt dann mit der Hand über ihre Augen. „Wenn meinem Mann etwas
       zustößt, habe ich niemanden mehr in Afghanistan“, schluchzt sie. Thomas
       Könneker sagt: „Ich schätze Ihre Chancen 50 zu 50 ein.“ Mit einer
       Entscheidung rechnet er frühestens in zwei Wochen. 97.000 Klagen gegen das
       Bamf sind bei den Gerichten in Deutschland anhängig.
       
       29 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Voß
       
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