# taz.de -- Ausweitung der Video-Überwachung: Gesichtserkennung ist okay
       
       > Den geplanten Modellversuch zur „intelligenten Videoüberwachung“ am
       > Berliner Bahnhof Südkreuz findet die Datenschutzbeauftragte akzeptabel.
       
 (IMG) Bild: Andrea Voßhoff, Datenschutzbeauftragte, findet Gesichterkennung unbedenklich
       
       Berlin dpa | Der von den Sicherheitsbehörden geplante Test biometrischer
       Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz geht aus Sicht der
       Bundesbeauftragen für Datenschutz in Ordnung. Das Projekt sei „für sich
       genommen noch nicht als schwerwiegender Eingriff zu sehen“, erklärte Andrea
       Voßhoff auf Anfrage. Das ändere allerdings nichts an „grundsätzlichen
       Bedenken“ gegen diese Technologie. „Sollten derartige Systeme später einmal
       in den Echtbetrieb gehen, wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff“,
       so Voßhoff.
       
       Bei automatisierter Gesichtserkennung werden per Videoüberwachung erfasste
       Gesichter mit Aufnahmen in Datenbanken abgeglichen. Wie das
       Bundesinnenministerium (BMI) jüngst bekanntgegeben hatte, [1][sollen solche
       Systeme am Südkreuz erprobt werden], begonnen werden soll im dritten
       Quartal 2017.
       
       Verantwortlich sind demnach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei.
       Deshalb ist Voßhoff die zuständige Datenschützerin. Der Test soll bis zu
       sechs Monate dauern. Den Behörden geht es darum, die technischen
       Möglichkeiten unter realen Bedingungen auszuloten. Die Vergabeverfahren
       sind laut BMI in Vorbereitung.
       
       Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten Ende März erklärt, sie
       hielten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssoftware in
       Überwachungskameras für rechtswidrig. Es handle sich um einen besonders
       schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
       hieß es. Die Freiheit, sich anonym in der Öffentlichkeit zu bewegen, könne
       so gänzlich zerstört werden. Außerdem bestehe das Risiko der falschen
       Identifizierung.
       
       ## Menschen angeworben, die Daten hinterlegen
       
       Beim Berliner Test sieht ein Datenschutzkonzept Einschränkungen vor: Ein
       Datenabgleich werde „zunächst nur mit einer begrenzten Zahl von Personen
       durchgeführt, die sich als Testpersonen freiwillig zur Verfügung gestellt
       haben“, so Voßhoff. Laut BMI sollen Menschen geworben werden, die bereit
       sind, dass Fotos von ihnen in einer Datenbank zum Abgleich hinterlegt
       werden. Auch sollen Hinweise zur Testzone ermöglichen, dass Passanten diese
       leicht umgehen können.
       
       Die neue Technik könne künftig noch bessere Ergebnisse bringen, etwa bei
       der Aufklärung von Straftaten, hatte Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
       erklärt.
       
       Mit Blick auf einen tatsächlichen Einsatz solcher Technik in Zukunft stelle
       sich die Frage, mit welchen Daten die Videobilder abgeglichen werden
       sollen, so Voßhoff. „Nur mit bekannten terroristischen Gefährdern, mit
       weiteren Datenbeständen der Polizeien oder sogar mit umfassenden nicht
       polizeilichen Datenbeständen?“
       
       Die Deutsche Bahn baut nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem BMI
       und der Bundespolizei ihre Videoanlagen „kontinuierlich aus“. Rund 6000
       Kameras bundesweit überwachen demnach mehr als 80 Prozent. Auch die
       Berliner S-Bahn hatte gerade erst ein Millionen-Programm zum Ausbau der
       Videoüberwachung angekündigt. Vorgesehen sind unter anderem
       360-Grad-Kameras in neuen Zügen.
       
       17 Apr 2017
       
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