# taz.de -- Urteil gegen Brandstifter aus der NPD: Acht Jahre Haft
       
       > Ein 29-Jähriger wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Der
       > NPD-Stadtverordnete hatte in Nauen eine Flüchtlingsunterkunft angezündet.
       
 (IMG) Bild: Die Turnhalle in Nauen nach dem Brandanschlag im August 2015
       
       Potsdam taz | Auch am Ende grinst Maik Schneider noch. Zu acht Jahren Haft
       wegen schwerer Brandstiftung verurteilt Richter Theodor Horstkötter am
       Donnerstagnachmittag den NPD-Mann. Hinzu kommen anderthalb Jahre für eine
       frühere Straftat, das Schmieren von Hakenkreuzen.
       
       Und Horstkötter verliert deutliche Worte. Schneider und seine Mittäter
       hätten eine „Verachtung der Rechtsordnung und derjenigen, die hier Asyl
       suchen, bewiesen“. Sie hätten versucht, „Angst und Schrecken zu verbreiten“
       und sich „Selbstjustiz angemaßt“.
       
       Damit fällt das Landgericht Potsdam die härteste Strafe für eine
       Brandstiftung an einer Flüchtlingsunterkunft in jüngster Zeit. Ähnlich
       hatte kürzlich nur [1][ein Gericht für einen Anschlag auf eine bewohnte
       Unterkunft in Salzhemmendorf geurteilt].
       
       Im August 2015 hatte Schneider, bis zu seiner Verhaftung
       NPD-Stadtverordneter im Brandenburgischen Nauen, mit fünf Kumpanen die
       örtliche Turnhalle angezündet, die als Flüchtlingsunterkunft hergerichtet
       wurde. Nur eine Ruine blieb und 3,5 Millionen Euro Schaden. Zuvor schon
       hatte die Gruppe eine Sitzung des Stadtparlaments gesprengt, das örtliche
       Büro der Linken attackiert, das Auto eines Polen angezündet und einen
       Sprengsatz vor einem Supermarkt gezündet.
       
       ## Die Würde des Menschen
       
       Der Richter zitiert gleich zu Beginn seines Urteilsspruch den ersten
       Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. „Man
       kann das in diesen Tagen gar nicht oft genug wiederholen.“ In der
       Verhandlung sei es um „Grundfesten unseres Zusammenlebens“ gegangen, so
       Horstkötter. Diese hätten Schneider und seine Leute konterkariert: Die
       Unterkunft sollte den Flüchtlingen Schutz gewähren. „Mit der Brandstiftung
       aber wurde das Zeichen gesetzt: ‚Hier ist kein Platz für euch. Ihr könnt
       hier nicht in Frieden leben.‘“
       
       Für Horstkötter ist klar, wer der Hauptverantwortliche war: Maik Schneider.
       Er sei der „Macher“ in der Planung für den Brandanschlag gewesen, er habe
       am Ende die vor der Turnhalle angehäuften Reifen, Paletten und Gasflasche
       entzündet. „Das hat er sich nicht nehmen lassen“, so Horstkötter.
       
       Mit seinem Strafmaß folgt das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft,
       die knapp neun Jahre Haft für Schneider gefordert hatte. Dessen Mittäter
       bekommen Freiheitsstrafen von acht Monaten bis sieben Jahren.
       
       Schneider verfolgt das Urteil erst konsterniert, später teils
       kopfschüttelnd oder grinend. Schon die vorherige Verhandlung hatte der
       NPD-Mann zeitweilig ins Absurde gesteuert. Der 29-Jährige gab sich betont
       unbeschwert, versuchte Mitangeklagte unter Druck zu setzen und lieferte
       lange, krude Einlassungen.
       
       ## Verteidiger auf Distanz
       
       Er allein habe den Brand gelegt, behauptete der NPD-Mann. Er habe die Halle
       nur einrußen wollen, „als Signal“. Im Clinch mit seinem Verteidiger holte
       er sich einen zweiten Anwalt an seine Seite. Beide lagen selbst in ihren
       Plädoyers noch über Kreuz: Zweieinhalb Jahre Haft forderte der alte
       Verteidiger, fünf Jahre – ausgerechnet – der neue. Wegen dessen „schwerer
       politischen Kriminalität“, wie dieser betonte. Hätte Schneider nur ein
       Zeichen setzen wollen, hätte er Farbbeutel schmeißen können, argumentierte
       selbst sein Verteidiger.
       
       Dem folgt auch Richter Horstkötter. „Höchstprofesionell“ seien die
       Verurteilten vorgegangen. Wiederholt hätten sich die Verurteilten bestärkt:
       „Die Halle muss brennen.“ Die eingesetzten Brandmittel seien „geradezu
       prädestiniert“ gewesen, ein großes Feuer zu entfachen.
       
       Den ursprünglichen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatten
       Staatsanwaltschaft und Gericht dagegen im Prozess fallen lassen – aus
       „prozessökonomischen Gründen“. Hörstkötter verteidigt den Schritt: Dies sei
       „keine Kapitulation“ gewesen. Eine feste Gruppenstruktur wäre schwer
       nachweisbar gewesen, der Strafrahmen ohnehin hoch gewesen.
       
       Auch die Angeklagten hatten sich bemüht, sich als unpolitisch darzustellen.
       Ihre Tatbeteiligung schrieben sie ihrem Alkoholkonsum oder Schneiders
       Überredungstalent zu. Nur: Fast alle der Angeklagten waren regelmäßige
       Teilnehmer an Anti-Asyl-Protesten. Einer reiste für einen Neonazi-Aufmarsch
       gar bis nach Ungarn – und wurde bereits vor zwölf Jahren einmal verurteilt:
       als Mitglied der rechtsterroristischen Vereinigung „Freikorps Havelland“.
       
       ## Verpasste Chance
       
       Die Nauener Linken-Abgeordnete Andrea Johlige, deren Büro angegriffen
       worden war, bedauert daher den Rückzieher der Staatsanwaltschaft. „Es wurde
       die Chance vertan, das Umfeld und die politischen Hintergründe der Tat
       vollständig aufzuklären.“ Die Angeklagten hätten „natürlich genau gewusst,
       was sie taten“, so Johlige.
       
       Auf die NPD wirft das Urteil auch so ein bezeichnendes Licht. Der
       Verfassungsschutz hatte der Neonazi-Partei wiederholt vorgeworfen,
       Anti-Asyl-Proteste zu befeuern. In Nauen nun ging ein Parteifunktionär
       weiter: Er wurde selbst zum Brandstifter. Man habe Schneider schon vor
       Wochen aus der Partei geworfen, behauptet am Donnerstag Brandenburgs
       NPD-Sprecher Florian Stein. Weil er in Haft keine Mitgliedsbeiträge zahlte.
       Jetzt, nach dem Urteil, hätte man Schneider auch so ausgeschlossen. „Wir
       distanzieren uns von solchen Taten.“
       
       Im Potsdamer Landgericht sitzt indes auch Frank Kittler. Er war früher
       Schneiders Parteikollege in Nauen, im November trat er aus der NPD aus.
       Auch weil, wie Kittler sagt, sich die Partei nie glaubwürdig von dem
       Nauener Brandanschlag losgesagt habe. „Das hat mich schockiert.“
       
       Nauenes Bürgermeister Detlef Fleischmann (SPD) begrüßt das Urteil. Dieses
       sei „ein deutliches Zeichen“ des Rechtsstaates. „Den – nicht nur
       materiellen – Schaden, den Herr Schneider in der Stadt angerichtet hat,
       wird er nicht mehr gutmachen können.“
       
       9 Feb 2017
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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