# taz.de -- NPD und staatliche Parteienfinanzierung: Bundesrat will Nazi-Kohle streichen
       
       > Der Bundesrat verabschiedet eine Resolution, um die NPD von der
       > staatlichen Parteienfinanzierung abzuklemmen. Die Reaktionen darauf sind
       > positiv.
       
 (IMG) Bild: Staatsknete gefährdet: NPD-Anhänger in Eisenhüttenstadt
       
       Berlin afp | Nach dem [1][gescheiterten NPD-Verbotsverfahren] drängen die
       Bundesländer nun darauf, der rechtsextremen Partei staatliche
       Finanzierungsquellen abzuklemmen. Eine entsprechende Resolution
       verabschiedete der Bundesrat am Freitag. Bundesjustizminister Heiko Maas
       (SPD) begrüßte den Vorstoß. Die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast mahnte
       zur Sorgfalt. Sollte ein Ausschluss der NPD von der staatlichen
       Parteienfinanzierung vor Gericht scheitern, wäre das ein „Desaster“, sagte
       sie.
       
       Die Bundesverfassungsrichter hatten bei ihrer Entscheidung im Januar
       angedeutet, dass die NPD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen
       werden könnte. Das Karlsruher Richter hätten keine Zweifel an der
       Verfassungsfeindlichkeit der NPD gelassen, betonte der Bundesrat in seiner
       Entschließung. Die Richter hätten lediglich deutlich gemacht, dass die
       Partei nicht über das Potenzial verfüge, das Voraussetzung für ein Verbot
       wäre.
       
       „Es muss alles dafür getan werden, dass Parteien, die verfassungsfeindliche
       Ziele verfolgen und deren politisches Konzept die Menschenwürde missachtet,
       nicht mit staatlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, ihre Ziele zu
       verwirklichen“, heißt es in der Bundesratsresolution weiter. Zudem sollten
       verfassungsfeindlich handelnde Parteien möglichst umfassend auch von
       sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden.
       
       Eine Partei, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung
       missachte, dürfe keine staatlichen Gelder erhalten, sagte die Präsidentin
       des Bundesrats, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer
       (SPD), vor der Länderkammer. Die saarländische Regierungschefin Annegret
       Kramp-Karrenbauer (CDU) verwies darauf, dass die Menschen häufig zu
       Protesten gegen die NPD aufgerufen würden. „Wir können den Bürgern nicht
       erklären, warum sie gegen Plakate demonstrieren sollen, die mit staatlichen
       Geldern finanziert worden sind.“
       
       ## Juristische Sorgfalt gefordert
       
       Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte den Bundesratsbeschluss.
       Verfassungsfeindliche Parteien sollten nicht die Möglichkeit haben, mit
       Hilfe von Steuergeldern ihre Propaganda zu verbreiten, erklärte
       Zentralratspräsident Josef Schuster. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung
       rasch das Anliegen der Länder aufgreift und die gesetzliche Grundlage
       entsprechend geändert wird.“
       
       Die Bundesregierung nehme die Hinweise des Verfassungsgerichts zum Entzug
       staatlicher Parteienfinanzierung „sehr ernst“, sagte Justizminister Maas
       der Rheinischen Post vom Samstag [2][laut einer Vorabmeldung].
       „Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in
       rechtsradikale Hetze.“ Eine entsprechende Änderung hält Maas noch vor der
       Bundestagswahl im September für machbar.
       
       Es sei gut, dass die Bundesländer nun anstrebten, Parteien mit
       verfassungsfeindlichen Zielen von öffentlichen Leistungen auszuschließen,
       sagte Künast der Nachrichtenagentur AFP. „Wir brauchen dazu aber
       rechtssichere Formulierungen.“ Die notwendigen Änderungen von Grundgesetz
       und Parteiengesetz dürften nicht vor dem Verfassungsgericht scheitern. „Das
       wäre ein Desaster“, warnte die Vorsitzende des Rechtsausschusses des
       Bundestags. „Deshalb muss jetzt die nötige Zeit und Sorgfalt an den Tag
       gelegt werden.“
       
       Der Bundesrat beriet auch über den Entwurf für eine Grundgesetzänderung.
       Demnach sollen Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden
       können, wenn sie „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
       Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“.
       Dieser Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats
       überwiesen.
       
       10 Feb 2017
       
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