# taz.de -- Bremer Zivilklausel-Streit: Oliv ist keine Grauzone
       
       > Grauzonen des Dual Use? Rot-Grün macht es sich einfacher: Selbst eine
       > unmittelbare Kooperation mit der Bundeswehr sei okay
       
 (IMG) Bild: Friedenswerkzeuge von Rheinmetall Defence: Auch mit dieser Firma betreibt die Hochschule Bremen einen Dualen Studiengang
       
       BREMEN taz | Selbstverständlich dient die Bundeswehr dem Frieden. Die neue
       institutionelle Kooperation zwischen der Bremer Hochschule und der
       Bundeswehr verstößt daher keineswegs, folgt man der Expertise des
       Justizressorts, gegen die im Bremer Hochschulgesetz verankerte
       Zivilklausel.
       
       Die nämlich fordert, dass die Bremer Hochschulen in Forschung, Lehre und
       Studium „ausschließlich friedliche Zwecke“ verfolgen. Dieser Hermeneutik
       zufolge passt es also geradezu wie die Faust aufs Auge, dass die Hochschule
       ab kommendem Oktober ein Viertel der Plätze im Internationalen
       Frauen-Studiengang Informatik (IFI) der Bundeswehr überlässt.
       
       Ein entsprechender Vertrag mit dem Bundesamt für das Personalwesen der
       Bundeswehr wurde bereits von der Hochschule abgeschlossen – die seit
       Längerem Schwierigkeiten hat, genügend Bewerberinnen für ihren
       IFI-Studiengang zu finden. Aber verstößt sie damit – wenn schon nicht gegen
       den Wortlaut der offenbar der sehr interpretationsfähigen, erst vor zwei
       Monaten ins Bremer Hochschulgesetz aufgenommenen Zivilklausel – gegen ihre
       selbst beschlossenen Regeln?
       
       Die Hochschule hat sich verpflichtet, sich nicht an „Projekten mit
       militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ zu beteiligen. Dass die Bundeswehr
       eine „militärische Zielsetzung“ hat, wird möglicherweise niemand ernsthaft
       bestreiten. Aber: „Militärisch“ sei ja nicht gleichbedeutend mit
       „unfriedlich“, stellt das Justizressort in einem weiteren argumentativen
       Zirkelschluss fest. So gesehen könnte sich die Bundeswehr freilich sogar
       selbst eine Zivilklausel verpassen, ohne dass das ihren Aktionsradius im
       Mindesten einschränken würde.
       
       Die Hochschule selbst begründet den Verstoß gegen den Wortlaut ihrer
       eigenen Regeln mit einem etwas pragmatischeren Hinweis: Geschult würden ja
       keine Soldatinnen, sondern Zivilangestellte der Bundeswehr. Genauer:
       Anwärterinnen für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst.
       
       Während die Linkspartei nun vehement gegen den „eindeutigen Verstoß“ gegen
       das Hochschulgesetz protestiert, wie deren wissenschaftspolitische
       Sprecherin Miriam Strunge betont, steht die Mehrheit der
       Regierungskoalition hinter der Hochschule. Doch schon bei deren
       Nachwuchsorganisationen erodiert die Bereitschaft zur Dehnung der
       Zivilklausel: Der „klare Bruch“ des Hochschulgesetzes, warnen die Jusos,
       ermögliche es der Bundeswehr, „gezielter in klar militärischen Bereichen
       wie dem sogenannten ,Cyber-War' zu kooperieren“.
       
       Nun sucht zwar das Verteidigungsministerium in der Tat händeringend nach
       IT-Kräften, um entsprechende Truppen aufstellen zu können – dass es den
       Cyber-Krieg mit Verwaltungsdienst-Anwärterinnen führen will, ist dennoch
       nicht zu erwarten.
       
       Neben dem Problem des Bruchs der hochschuleigenen Zivilklausel bleibt
       allerdings die Frage, ob der gerade geschlossene Vertrag ein Einfallstor
       für künftige weitergehende Kooperationen mit der Bundeswehr ist. Die
       wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Henrike Müller, fordert
       daher nun die Einsetzung einer Ethik-Kommission, die den Fortgang der
       Zusammenarbeit im Auge behält. In der Sache selbst wurde sie von ihrer
       eigenen Fraktion überstimmt: „Politisch und persönlich“, sagte sie gestern
       der taz, halte sie den Kooperationsvertrag für falsch.
       
       Für Arno Gottschalk, seitens der SPD für Hochschulen zuständig, beginnt das
       Problem erst bei der Frage des Curriculums: So lange die Bundeswehr keinen
       Einfluss auf den Lehrplan der Hochschule nehme, sieht er die Zivilklausel
       als nicht verletzt an. Im Gegenteil: Es sei positiv, wenn
       Bundeswehrangehörige im Rahmen einer zivilen Hochschulausbildung auch mit
       ethischen und gesellschaftlichen Fragen in Kontakt kämen.
       
       Der dafür zuständige Dozent hat allerdings schon seinen sofortigen Rückzug
       bekann gegeben: Für ihn, sagt Ralf Streibl, käme es keinesfalls infrage,
       „Teil dieser strukturellen Kooperation zu sein“.
       
       21 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henning Bleyl
       
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