# taz.de -- Militärischer Hörsaal: Ein denkwürdiger Partner
       
       > Die Hochschule führt einen Studiengang in Kooperation mit der Bundeswehr
       > ein. KritikerInnen sehen einen Verstoß der Zivilklausel
       
 (IMG) Bild: Nicht nur das Schießen will gelernt sein.
       
       Die Hochschule Bremen will mit der Bundeswehr kooperieren. Bereits im März
       beschloss der akademische Senat der Hochschule den dualen
       „Frauenstudiengang Informatik“ einzuführen. Nun regt sich Widerstand: Die
       Linksfraktion und der Hochschul-Asta sehen in der Zusammenarbeit einen
       Verstoß gegen die Zivilklausel im Hochschulgesetz, die erst ein Jahr alt
       ist. Die rot-grüne Landesregierung setzte sie damals gegen den Willen der
       RektorInnen von Uni und Hochschule durch. Die Klausel sieht vor, dass
       „Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke“ verfolgen
       darf.
       
       „Die Einrichtung des dualen Studiengangs verstößt klar gegen die
       Zivilklausel“, sagt Miriam Strunge, die hochschulpolitische Sprecherin der
       Linksfraktion. Sie fordert den Abbruch der Kooperation und Offenlegung der
       Verträge. Besonders unter dem Aspekt von „Cyber-War“, so Strunge, habe der
       Studiengang „einen klaren militärischen Charakter“.
       
       „Unsinn“, sagt Ulrich Berlin, der Pressesprecher der Hochschule. Von einem
       Verstoß gegen die Zivilklausel zu sprechen, sei „völlig abwegig“, so
       Berlin. Die Bundeswehr habe keinen Einfluss auf den Studiengang. „Für die
       Inhalte sind wir an der Hochschule zuständig“, sagt er. Außerdem gehe es
       ausschließlich um den zivilen Bereich.
       
       Der Frauenstudiengang Informatik existiere schon seit 1999, so Berlin
       weiter. Neun der 38 Studienplätze werden im nächsten Wintersemester für das
       duale Studium der Bundeswehr vergeben. Die werde sich an den
       „administrativen Kosten“ für den Studiengang beteiligen, so Berlin.
       
       Er fügt hinzu: Hätte es Zweifel an der Vereinbarkeit zwischen Studiengang
       und Zivilklausel gegeben, hätte sich das Rektorat nicht an den akademischen
       Senat gewandt. Und der habe sich „sehr deutlich“ für die Kooperation
       ausgesprochen.
       
       So sicher sind sich dabei nicht alle Gremien der Hochschule. Der zuständige
       Fakultätsrat sah Prüfungsbedarf und ließ ein Gutachten erstellen, dass der
       taz vorliegt. Hierin wird festgestellt: Ein Kooperationsvortrag mit der
       Bundeswehr ziele „auf eine militärische Nutzung“ und sei „gemäß der
       Zivilklausel derzeit nicht zulässig“.
       
       Der Hochschul-Asta beklagt derweil eine „klare Missachtung und Täuschung
       der Mitbestimmungsgremien“. Zwar gebe es eine Kommission zur Einhaltung der
       Zivilklausel, aber ohne studentische Beteiligung, erklärt der Vorsitzende
       Timm von Bodecker.
       
       Die studentische Vertretung plant für die heutige Sitzung des akademischen
       Senats eine Blockade. Denn auch mit anderen Entscheidungen des akademischen
       Senats sei man nicht zufrieden, so von Bodecker und konstatiert ein
       „undurchsichtiges Verhalten der Hochschule“. Laut dem Vorsitzenden will der
       Asta durch die Blockade „konstruktive Lösungen“ durch eine Diskussion
       erreichen. Man wolle nicht nur stören, sondern die Blockade „positiv
       gestalten“.
       
       Die Sprecherin des Wissenschaftsressorts, Christina Selzer, erklärte auf
       Nachfrage: Nach Einschätzung des Ressorts stelle die Kooperation mit der
       Bundeswehr keinen Verstoß gegen die Zivilklausel dar. Die Bundeswehr habe
       keinen Einfluss „auf Lehr- und Forschungsinhalte“ des Studiengangs. Auch
       liege es in der Autonomie der Hochschule, Kooperationspartner zu wählen, so
       Selzer.
       
       Nur durch Zufall sei man auf den geplanten Studiengang gestoßen, so
       Strunge. Denn auf der Website der Bundeswehr ist die Hochschule Bremen
       bereits als Kooperationspartner aufgeführt. Hier wirbt die Armee mit einem
       Festgehalt von 1.500€ und einer umgehenden Verbeamtung.
       
       Die Linksfraktion will das Thema ins Parlament bringen – und den Senat zu
       einer juristische Prüfung drängen.
       
       25 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jannik Sohn
       
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