# taz.de -- Das war die Woche in Berlin II: Das rechte Auge von Justizia
       
       > Ein Mitglied des AfD-Vorstands in Brandenburg wird Leitender
       > Oberstaatsanwalt in Berlin. Das ist politisch instinktlos.
       
 (IMG) Bild: Ist sie unparteiisch?
       
       Völlig zu Recht eines der großen Aufregerthemen in dieser Woche: Am
       Dienstag wurde bekannt, dass ein AfD-Vorstandsmitglied aus Brandenburg zum
       neuen Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin befördert wurde. Roman Reusch,
       der öffentlich dafür plädiert, hier geborene kriminelle Jugendliche mit
       Migrationshintergrund abzuschieben, ist nun zuständig für die Abteilung
       „Auslieferung ausländischer Straftäter“. Kein Wunder, dass die Vereinigung
       der Strafverteidiger das Vertrauen in die Neutralität
       staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen beschädigt sieht. Wer kann
       ernsthaft glauben, dass der Anhänger einer Partei, die in einem fort gegen
       Flüchtlinge und Muslime agitiert, willens und in der Lage ist, Verdächtige
       vorurteilsfrei zu behandeln, also ohne Ansehen von Pass und Hautfarbe?
       
       Verteidigt wird die Entscheidung mit dem Beamtenrecht. Man habe von der
       AfD-Mitgliedschaft gar nichts gewusst, heißt es aus Justizkreisen, das
       hätte aber auch nichts geändert, die AfD sei ja eine legale Partei, und
       Beamte dürften sich politisch engagieren, wenn sie das „Mäßigungsgebot“
       beachteten.
       
       Eine derart legalistische Argumentation steht freilich auf wackeligen
       Füßen. Wie mäßigend und zurückhaltend ist denn ein Mann, der jugendliche
       Straftäter zu Erziehungszwecken in U-Haft stecken will – was das Gesetz gar
       nicht zulässt. Und steht es nicht derzeit gerade infrage, ob die AfD
       wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes und der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht? Nicht nur Äußerungen wie
       die vom Schießbefehl gegen Flüchtlinge lassen zweifeln. Und SPD-Chef Sigmar
       Gabriel steht auch nicht allein mit seiner Forderung, die Partei vom
       Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Das letzte Wort, wie gesetzes- und
       verfassungstreu diese Partei ist, ist mit Sicherheit noch nicht gesprochen.
       
       So zeugt es zumindest von politischer Instinktlosigkeit, einen rechten Bock
       wie Reusch zum Gärtner ausgerechnet auf dem Feld der „ausländischen
       Straftäter“ zu machen. Und vielleicht ist es sogar mehr: Denn wie
       glaubwürdig ist es angesichts der Bekanntheit von Reusch, der wegen seiner
       Äußerungen schon einmal versetzt wurde, dass man nichts von seiner
       Parteizugehörigkeit wusste? Wollte man da womöglich im Wahljahr ein Zeichen
       setzen Richtung rechte Protestwähler – nach dem Motto: Seht her, wir tun
       doch was?
       
       Fest steht: Wir leben in einem Land, in dem Lehrerinnen mit Kopftuch als
       Gefahr für die weltanschauliche Neutralität des Staates gelten – und
       Staatsanwälte mit dezidiert rechter Gesinnung wegen ihrer „hervorragenden
       Arbeit“ gefördert werden. Der Zeitgeist, der daraus spricht, gibt Anlass
       zur Sorge.
       
       23 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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