# taz.de -- Debatte ums Kopftuch in Berlin: „Es wird mit zweierlei Maß gemessen“
       
       > Das Berliner Neutralitätsgesetz wirkt nicht neutral, sagt
       > Rassismus-Expertin Yasemin Shooman. Ein Gespräch über Religionsfreiheit
       > und Ausgrenzung.
       
 (IMG) Bild: Wer darf wann ein Kopftuch tragen? Vor dem Berliner Arbeitsgericht wurde darüber verhandelt
       
       taz: Frau Shooman, am 14. April 2016 hat das Arbeitsgericht Berlin die
       Klage einer Lehrerin abgewiesen. Sie hatte eine Entschädigung gefordert, da
       ihre Bewerbung als Lehrerin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt wurde. Wie
       beurteilen Sie die Abweisung der Klage? 
       
       Yasemin Shooman: Das ist eine verpasste Chance im Hinblick auf
       Gleichstellung und Antidiskriminierung. Das Berliner Neutralitätsgesetz
       heißt zwar schön, aber wir wissen aus der Diskriminierungsforschung, dass
       Regeln, die für alle gelten, sich dennoch auf verschiedene Gruppen
       unterschiedlich auswirken können – wir nennen das mittelbare
       Diskriminierung. Solche Gesetze, die vermeintlich neutral sind, richten
       sich an einem Religionsverständnis aus, das christlich, genauer gesagt
       protestantisch geprägt ist.
       
       Ein christlich geprägtes Religionsverständnis? 
       
       Religion wird als innerer Glaube, als eine Privatsache verstanden, der man
       in den eigenen vier Wänden nachgeht. Für Religionen wie den Islam oder das
       Judentum, in denen eine an Handlungen ausgerichtete Religionspraxis
       wesentlich ist – wie das Einhalten von Speisegeboten, das ritualisierte
       Gebet oder auch eine bestimmte Form der Kleidung –, kann ein solches
       Religionsverständnis ausgrenzende Effekte haben.
       
       Damit möchte die Stadt Berlin die Neutralität im öffentlichen Dienst
       wahren. 
       
       Es ist nicht möglich, als kopftuchtragende Frau als Staatsanwältin tätig zu
       sein, weil dies angeblich die Neutralität gefährdet. Aber als
       AfD-Vorstandsmitglied darf man leitender Staatsanwalt in Berlin werden, wie
       es aktuell der Fall ist. Da greift die Sorge um Neutralität offenbar nicht.
       Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Menschen mit islamistischen
       Überzeugungen sind genauso gefährlich wie Angehörige der
       Mehrheitsgesellschaft, die mit rechtem Gedankengut in diese Berufe kommen,
       ausgrenzendes Denken mitbringen und in Positionen geraten, wo sie Macht
       ausüben können. Musliminnen hierbei mit mehr Misstrauen zu begegnen als
       Christen oder Atheisten, ist nicht nur naiv, sondern im höchsten Maße
       diskriminierend. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass gerade
       dieses Gesetz Frauen, die Kopftuch tragen, stark diskriminiert. Es ist auch
       ganz klar in dem Kontext erlassen worden, kopftuchtragende Frauen aus
       bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes auszuschließen.
       
       Woran machen Sie das fest? 
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 den Fall einer kopftuchtragenden
       Referendarin verhandelt, die in den Schuldienst übernommen werden wollte.
       Das Gericht kam zu der Feststellung, dass man einer Lehrerin das Tragen des
       Kopftuchs nur dann untersagen könne, wenn hierfür eine besondere
       gesetzliche Grundlage geschaffen würde. Daraufhin haben acht Bundesländer
       entsprechende Verbotsregelungen verabschiedet, Berlin war eines davon. In
       der Hälfte der Bundesländer wurde eine explizite Privilegierung
       christlicher Symbole formuliert. Berlin hat das zwar nicht gemacht. Aber es
       ist bislang kein Fall bekannt, dass Lehrerinnen oder Lehrer, die ein
       sichtbares Kreuz um den Hals tragen, irgendwie vom Neutralitätsgesetz
       tangiert wurden. Es wird in der Praxis toleriert, dass bestimmte religiöse
       Symbole nach wie vor existent sind. Kopftuchtragende Frauen werden hingegen
       ausgeschlossen. Für die ist das Gesetz.
       
       Kann es nicht sein, dass alle LehrerInnen ohne Kreuz um den Hals zur Arbeit
       kommen? 
       
       In der Begründung zum Neutralitätsgesetz gibt es eine
       „Halskettenausnahmeregelung“. Nach dieser werden Symbole, die als
       Schmuckstücke getragen werden, von der Regelung ausgenommen. Es ist total
       unrealistisch anzunehmen, dass keine Lehrerin oder Lehrer in Berlin mehr
       mit einem Kreuz um den Hals in der Schule erscheint. Denn wo kein Kläger,
       da kein Richter. Aber wenn Lehrerinnen mit Mützen statt Kopftuch ihr Haar
       bedecken, akzeptieren Schulen selbst das nicht.
       
       Und das, obwohl es sich bei einer Mütze nicht um ein religiöses Symbol
       handelt. 
       
       Genau. Das heißt, es ist auch ganz viel Projektion im Spiel. Es wäre
       lohnenswerter, Kinder im Umgang mit Diversität, mit Vielfalt zu üben. Dazu
       gehört, Menschen mit unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen in der
       Rolle als Lehrkräfte zu erleben. Es sollte darauf ankommen, was die
       Menschen denken und wie sie handeln und nicht, was ich auf sie projiziere.
       Eine Missionierung oder Manipulation der Schüler, darf natürlich nicht
       stattfinden – aber das sollte für alle gelten.
       
       Fehlt die Vorbildfunktion für kopftuchtragende Mädchen, wenn Frauen mit der
       gleichen Religionsausübung nicht in Schulen arbeiten dürfen? 
       
       Ich bin in den 80er und 90er Jahren in Berlin zur Schule gegangen und
       selbstverständlich habe ich kopftuchtragende Frauen in der Schule arbeiten
       sehen. Aber ausschließlich als Putzfrauen. Es wäre ein großer Fortschritt,
       kopftuchtragende Frauen nicht nur in marginalisierten sozialen Rollen zu
       begegnen, sondern eben auch in Berufsfeldern, in denen sie Verantwortung
       tragen, sich selbst verwirklichen und selbstständig ihren Lebensunterhalt
       verdienen können. Deswegen hätte man bei dieser Klage eine Chance gehabt,
       etwas in Sachen Antidiskriminierung und Gleichstellung zu bewirken.
       
       Allerdings nur für die Klägerin und andere Menschen im öffentlichen Dienst. 
       
       Diese Kopftuchverbote haben große Auswirkungen auf die Privatwirtschaft.
       Arbeitgeber und Ausbilder berufen sich auf sie und fühlen sich im Recht.
       Sie sagen sich „Wenn der Staat findet, dass mit diesen Frauen etwas nicht
       stimmt, warum sollten wir die dann einstellen?“ Und das obwohl sie das
       nicht dürfen, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet das. Es
       gibt Studien, die zeigen, dass das Kopftuch zu einem großen Stigma geworden
       ist. Akademikerinnen oder Frauen, die in Ausbildungsberufe gehen, haben
       große Schwierigkeit, eine Stelle zu bekommen. Diese Auswirkungen können von
       Menschen, die sagen, das Kopftuch stehe für Unterdrückung, nicht gewollt
       sein. Wir können ja nicht ernsthaft glauben, es sei zum Wohle von Frauen,
       wenn sie Berufsverboten unterliegen, wenn sie nicht die Möglichkeit haben,
       sich frei zu entfalten und eben selbstständig ihr Geld zu verdienen und
       finanziell unabhängig zu sein.
       
       Die Religionsausübung von Musliminnen wird also ständig beurteilt und
       beeinflusst. Ist das schon antimuslimischer Rassismus? 
       
       Auf jeden Fall hat es diesen Effekt und darüber sollten Menschen
       nachdenken, die meinen, das Kopftuch stünde für Unterdrückung. Nehmen wir
       mal an, es ist so: Eine Frau wird von ihrer Familie dazu gedrängt, das
       Kopftuch zu tragen. Dann kommt also zu dieser Unterdrückung noch hinzu,
       dass sie nicht arbeiten darf. Das ist doch widersinnig. Die Gründe für das
       Tragen des Kopftuchs sind übrigens vielfältig. Die überwältigende Mehrheit
       beruft sich auf die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist.
       Das ist zu akzeptieren, unabhängig davon, was man persönlich vom Kopftuch
       hält. Ein Kopftuchverbot auszusprechen emanzipiert keine Frau. Genau wie
       man aus feministischer Sicht gegen Zwangsverschleierung sein muss, muss man
       auch gegen Zwangsentschleierung sein.
       
       In vielen östlichen Bundesländern, wo Pegida ihren Ursprung hat, gibt es
       solche „Zwangsentschleierungsgesetze“ nicht. Haben Sie dafür eine
       Erklärung? 
       
       Der muslimische Bevölkerungsanteil ist dort wahnsinnig gering. Es sind nur
       dort die Gesetze erlassen worden, wo auch zu erwarten war, dass
       kopftuchtragende Frauen in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden
       wollen. Wie eben in Berlin. Die Gesetze kommen zu Zeiten und an Orten, wo
       die soziale Mobilität einsetzt. Wo Frauen, die Kopftuch tragen, sichtbar
       werden in der Gesellschaft und als Akademikerinnen aufsteigen. Das sollte
       uns bewusst sein und uns zum Nachdenken bringen. Es stört sich keiner an
       dem Kopftuch der Putzfrau. Da interessiert es auch nicht, ob sie
       unterdrückt ist oder nicht. Das Argument wird erst in dem Moment bemüht, wo
       eine soziale Mobilität nach oben stattfindet. Da sehen wir eine
       Abwehrhaltung gegen Diversität, gegenüber dem Anerkennen und Aushalten von
       Anderssein und auch dem sozialen Aufstieg einer Minderheit.
       
       28 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marisa Janson
       
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