# taz.de -- Justizpersonal in Berlin: AfDler als Leitender Oberstaatsanwalt
       
       > Der umstrittene Oberstaatsanwalt Roman Reusch ist Mitglied im Vorstand
       > der Brandenburger AfD. Er wird nun Abteilungsleiter für
       > Auslieferungsbelange.
       
 (IMG) Bild: Was ist heute noch gerecht?
       
       Die letzten Jahre war es ruhig um Roman Reusch. Nun ist der 61-Jährige zum
       Leitenden Oberstaatsanwalt befördert worden und macht erneut Schlagzeilen.
       Reusch ist Vorstandsmitglied im AfD-Landesverband Brandenburg. Bei der
       Generalstaatsanwaltschaft Berlin leitet er in seiner neuen Funktion nun die
       Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter – Internationale
       Rechtshilfe“.
       
       Da sei der Bock zum Gärtner gemacht worden, kritisierte die Vereinigung
       Berliner Strafverteidiger die Entscheidung am Mittwoch in einer
       Presseerklärung. 2008 war der Oberstaatsanwalt von seinem Posten als Leiter
       der „Intensivtäter-Abteilung“ entbunden worden. Auslöser war ein
       Streitgespräch im Spiegel, in dem er ein hartes Vorgehen gegen jugendliche
       Straftäter propagiert hatte. „Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist,
       greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel.“ Rechtlich ist das unmöglich,
       die U-Haft wird von Richtern verhängt, Erziehungsmaßnahmen sind kein
       zulässiger Haftgrund.
       
       ## Kleine Klapperschlangen
       
       Bei anderen Auftritten hatte Reusch junge Gewalttäter „kleine
       Klapperschlangen“ genannt und dafür plädiert, „ausländische Kriminelle
       außer Landes“ zu schaffen oder „durch Sicherungshaft aus dem Verkehr zu
       ziehen“, um andere nicht zur Nachahmung zu animieren. Ein auf Veranlassung
       der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gegen ihn
       eingeleitetes Disziplinarverfahren endete damals mit seiner Versetzung zur
       Generalstaatsanwaltschaft.
       
       Der im Sommer 2016 in den Ruhestand gehende Generalstaatsanwalt Ralf Rother
       hat Reusch nun zum Abteilungsleiter gemacht. Die Begründung: Der
       Oberstaatsanwalt leiste „hervorragende Arbeit“. Aus Justizkreisen erfuhr
       die taz, Reuschs AfD-Mitgliedschaft sei zum Zeitpunkt der Entscheidung
       nicht bekannt gewesen. „Aber das hätte nichts geändert“, heißt es. Die AfD
       sei eine bei Landtagswahlen zugelassene Partei. Beamte dürften sich
       politisch engagieren, solange sie sich an das Mäßigungsgebot hielten.
       
       Die Vereinigung der Strafverteidiger sieht das kritischer. Mit Reuschs
       Beförderung nehme die Staatsanwaltschaft billigend in Kauf, sich in
       Auslieferungsfragen zum justiziellen Amt der AfD machen zu lassen. Jedwedes
       Vertrauen in die Neutralität staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen sei
       damit beschädigt. Reusch selbst kommentierte die Aufregung gegenüber der
       taz mit den Worten: „Es spricht für den Zustand des Landes, dass man es als
       Skandal empfindet, wenn ein Angehöriger einer demokratischen Partei als
       Staatsbediensteter einen höheren Dienstgrad erhält“.
       
       20 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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