# taz.de -- Pläne zur Vorratsdatenspeicherung: EU verursacht Verschiebung
       
       > Die Koalition wird es nerven: Brüssel will, dass Daten nicht nur im
       > Inland gespeichert werden. Dies verstoße gegen die
       > Dienstleistungsfreiheit.
       
 (IMG) Bild: Jetzt ist es wieder die EU-Kommission, die was zu meckern hat. Aber nur, weil die Daten nicht über die Grenzen dürfen
       
       FREIBURG taz | Die EU-Kommission hat die deutschen Pläne zur
       Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, weil die Daten
       nur „im Inland“ gespeichert werden sollen. Der Bundestag kann nun das
       Gesetz nicht wie vorgesehen Ende September beschließen.
       
       Die große Koalition will vorschreiben, dass die Internet- und
       Telefon-Verkehrsdaten der gesamten Bevölkerung zehn Wochen lang gespeichert
       werden – für den Fall, dass die Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten
       von Handys sollen nur vier Wochen gespeichert werden. Das sieht ein
       Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Mai vor.
       
       Eigentlich sollte er noch vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden.
       Vor allem die SPD wollte das ungeliebte Projekt, das ihr Parteichef Sigmar
       Gabriel aufgezwungen hatte, schnell vom Tisch haben. Doch dann fiel der
       Regierung auf, dass technische Vorschriften zunächst der EU-Kommission und
       den anderen EU-Staaten zu „notifizieren“ sind. Damit sollen Probleme für
       den Binnenmarkt schon im Ansatz verhindert werden. Die Anfang Juni erfolgte
       Notifizierung löste dann eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ aus. In dieser
       Zeit durfte der Gesetzentwurf also nicht beschlossen werden. Die Frist
       endete am letzten Montag.
       
       Inzwischen hat die EU-Kommission aber tatsächlich rechtliche Bedenken gegen
       den Gesetzentwurf angemeldet. In einer Stellungnahme, über die zuerst die
       Rheinische Post berichtete, wird gerügt, dass die Vorratsdaten nur „im
       Inland“ gespeichert werden dürfen. Damit verletze Deutschland die
       Dienstleistungsfreiheit, schließlich sei das Datenschutzniveau in allen
       EU-Staaten etwa gleich hoch.
       
       Tatsächlich hat die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung die
       Speicherung in anderen EU-Staaten ausdrücklich abgelehnt. Es bestehe die
       „nicht nur theoretische Gefahr“, dass die dortigen Geheimdienste nach
       dortigem Recht auf die deutschen Daten zugreifen. Dabei dürfte insbesondere
       der britische Geheimdienst GCHQ gemeint sein, der wiederum eng mit der
       amerikanischen NSA zusammenarbeitet. Außerdem, so die Gesetzesbegründung,
       könne die deutsche Datenschutz-Beauftragte in anderen EU-Staaten nicht
       eingreifen, sondern nur die dortigen Behörden um Hilfe bitten.
       
       Aufgrund der Kommissions-Stellungnahme verlängert sich nun die
       Stillhaltefrist um einen weiteren Monat, bis zum 6. Oktober. Die
       Bundesregierung muss in dieser Zeit auf die Bedenken aus Brüssel antworten.
       
       Das behindert zumindest die zeitlichen Pläne der Koalition. Danach war
       vorgesehen, dass der Bundestags-Rechtsausschuss am 21. September, also am
       Montag in einer Woche, Experten anhört und das Gesetz dann in der gleichen
       Woche noch im Plenum beschlossen wird. Das ist nun nicht mehr möglich. Der
       Gesetzesbeschluss muss um mindestens zwei Wochen verschoben werden. Die
       Anhörung soll aber wie geplant stattfinden.
       
       ## Risiko: Vertragsverletzungsverfahren
       
       Die Bundesregierung ist nun allerdings nicht verpflichtet, ihren
       Gesetzentwurf zu ändern. Wenn sie die Bedenken nicht teilt, kann der
       Bundestag das Gesetz im Oktober unverändert beschließen. Die Kommission
       könnte dann aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
       einleiten, über das der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss.
       
       Justizminister Heiko Maas (SPD) ließ zunächst nur mitteilen, er werde die
       Stellungnahme prüfen. Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der
       SPD, will die Speicherung „im Inland“ beibehalten. Eine Änderung komme nur
       in Betracht, wenn das rechtliche Risiko eines gerichtlichen Scheiterns zu
       groß wäre. Eine Speicherung der Vorratsdaten im Ausland könnte dagegen den
       Widerstand neu anfachen. „Dann würde unser Privat-und Intimleben
       ausländischen Spionagediensten auf dem Silbertablett präsentiert“,
       kritisiert etwa Patrick Breyer, Kieler Abgeordneter der Piratenpartei.
       
       Der EuGH wird am Ende allerdings so oder so über die
       Vorratsdatenspeicherung entscheiden müssen. Im Mittelpunkt dürfte dann die
       Frage stehen, ob die anlasslose Massenspeicherung zu tief in die
       Bürgerrechte eingreift. Im Notifizierungsverfahren spielte dies noch keine
       Rolle. Hier hatte die EU-Kommmission nur Industrie-Interessen in anderen
       EU-Staaten zu prüfen.
       
       12 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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