# taz.de -- Landesverrat-Vorwurf gegen „Konkret“: „Operation Eva“
       
       > Nicht nur gegen „Spiegel“ und netzpolitik.org wurde ermittelt, sondern
       > auch gegen das linke Magazin „Konkret“ – 1982. Eine absurde Geschichte.
       
 (IMG) Bild: „Gerüchte verbreiten ist Landesverrat“ steht an einer Wand im ehemaligen Bunker aus dem 2. Weltkrieg.
       
       Karlsruhe taz | Nicht nur der Spiegel und Netzpolitik mussten Ermittlungen
       wegen Landesverrats ertragen. Gegen Journalisten von Konkret wurde 1982
       wegen ganz ähnlicher Delikte ermittelt. Bekannt wurde die Affäre aber nicht
       unter dem Namen des linken Magazins, sondern als Langemann-Affäre. Anders
       als beim Spiegel und bei Netzpolitik war hier nämlich die Quelle der
       vermeintlichen Staatsgeheimnisse bekannt. Sie hieß Dr. Hans Langemann.
       
       Der 1928 geborene Jurist arbeitete von 1957 bis 1970 als Agentenführer für
       den Bundesnachrichtendienst (BND). Als Willy Brand 1969 erster SPD-Kanzler
       wurde, wollte oder musste Langemann gehen. Er landete in Bayern und bekam
       einen Job als Sicherheitsberater für die Olympischen Spiele in München
       1972. Anschließend schuf die CSU-Landesregierung für Langemann eine neue
       Abteilung „Staatsschutz“ im Innenministerium. Offiziell war er dort für
       „positiven Verfassungsschutz“ durch Aufklärung zuständig. Faktisch machte
       er sich immer wieder mit seinen alten BND-Kontakten nützlich.
       
       Gedanklich war Langemann aber wohl immer noch in der großen
       Geheimdienstwelt. Deshalb versuchte er Ende der 70er Jahre einen Roman über
       den BND zu schreiben. Das Manuskript war aber so schlecht, dass es alle
       Verlage ablehnten. Der Verleger Josef Ferenczy empfahl ihm immerhin einen
       Koautor: den ehemaligen BKA-Kommissar Hans Peter Heigl, der inzwischen als
       Nachrichtenhändler arbeitete. Im Sommer 1980 traf sich Langemann mit Heigl
       in dessen Haus an der Cote d‘Azur, lieferte Dokumente und besprach
       unzählige Tonbänder. Es wurde zwar kein Buch daraus, aber Heigl bot das
       brisante Material Zeitungen und Magazinen an.
       
       Konkret griff zu und brachte im März 1982 den Report „Operation Eva – ein
       BND-Agent enthüllt Geheimdienstskandale“. Gestützt auf ausführlichen
       Langemann-Zitate, schilderte der Konkret-Autor Jürgen Saupe acht angeblich
       „kriminelle“ BND-Agenteneinsätze der Jahre 1962 bis 1969. Unter anderem
       wollte der BND den Wiener Kardinal Franz König wegen dessen Ostkontakten
       abschöpfen. Und beim neuen US-Präsidenten Richard Nixon habe man einen
       Einflussagenten platziert, der dann bald auch Nachrichten liefern sollte.
       
       ## „Offenbaren von Staatsgeheimnissen“
       
       Diese News sorgten für erstaunlich wenig Aufregung. Wirbel gab es aber um
       die Quelle Langemann. Immerhin war dieser seit über zehn Jahren
       Abteilungsleiter im bayerischen Innenministerium. Nach wenigen Tagen wurde
       Langemann suspendiert, es folgten mehrere Hausdurchsuchungen. Mitte März
       wurde Langemann auch festgenommen. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen
       ihn wegen „Offenbarens von Staatsgeheimnissen“ (§ 95 Strafgesetzbuch). Er
       kam dann aber schon Ende April 82 gegen Kaution aus der U-Haft frei. Zwei
       Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags interessierten sich fast
       nur für die Frage, wer Langemann eigentlich eingestellt hatte.
       
       Und Konkret? Zwar wurde auch gegen Konkret-Autor Saupe und Chefredakteur
       Manfred Bissinger wegen „Offenbaren von Staatsgeheimnissen“ ermittelt. Doch
       zunächst blieb alles ruhig: keine Durchsuchungen, keine Verhaftungen. Nur
       Langemann erwirkte eine gerichtliche Verfügung, dass aus den Tonbändern
       nicht mehr zitiert werden darf. In der Folge zitierte Konkret eben aus
       Langemanns Dokumenten.
       
       ## Durchsuchung beim Chef
       
       Aber ging es überhaupt um Staatsgeheimnisse? Die Bundesanwaltschaft ließ
       sich das in zwei Gutachten vom BND und vom Verfassungsschutz bestätigen. Es
       sei „geradezu verheerend“, wenn Namen bekannt werden. Im Oktober 82 stufte
       die Bundesanwaltschaft den Vorwurf gegen die Journalisten auf (fahrlässige)
       Preisgabe eines Staatsgeheimnisses (§ 97) herunter. Bei diesem Delikt war
       für weitere Ermittlungen eine Ermächtigung der Bundesregierung erforderlich
       – die im Dezember 82 auch erteilt wurde. Gleich im Januar 83 führte die
       Bundesanwaltschaft bei Bissinger, Saupe und bei Konkret dann doch
       Durchsuchungen durch. Öffentlich wurde dies als neue harte Linie der
       Regierung Kohl gewertet, die seit Oktober 82 im Amt war.
       
       Bei der Durchsuchung nahmen die Fahnder auch „Zufallsfunde“ mit, etwa ein
       Nato-Papier über Gegenmaßnahmen bei einem sowjetischen Atomschlag. Nun
       eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Landesverrats (§ 94)
       gegen Unbekannt, schließlich hatte Konkret das Nato-Papier gar nicht
       veröffentlicht.
       
       Im September 82 stellte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
       gegen Saupe und Bissinger ein. Viel Solidarität hatte Konkret
       zwischenzeitlich nicht erhalten.
       
       Am Ende stand noch einmal Langemann im Rampenlicht: Ende 84 verurteilte ihn
       das Bayerische Oberste Landesgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
       Der Vorwurf war auf eine Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b)
       reduziert worden. Außerdem galt Langemann als vermindert schuldfähig, wegen
       einer sich verschlimmernden Kriegsverletzung am Hirn. Langemann starb 2004.
       
       10 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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