# taz.de -- Konflikt mit Harald Range: Wahrheitssuche im Weisungsstreit
       
       > Der geschasste Generalbundesanwalt protestiert gegen eine Weisung des
       > Justizministers. Der sagt, eine solche habe es nie gegeben. Wer hat
       > recht?
       
 (IMG) Bild: Hätte Herr Range mal beim Telefonieren ein bisschen besser aufgepasst.
       
       Karlsruhe taz | Die Streit wird immer bizarrer. Mehrere Bürger haben
       inzwischen Justizminister Heiko Maas (SPD) wegen Strafvereitelung im Amt
       angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun, ob ein Anfangsverdacht
       vorliegt. Es wurde aber noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Minister
       eingeleitet.
       
       Anlass der Anzeigen ist der Vorwurf von Generalbundesanwalt Harald Range,
       das Justizministerium habe ihm die „Weisung“ erteilt, ein unliebsames
       Gutachten im Zuge der netzpolitik-Ermittlungen zu stoppen. Damit habe Maas
       auf Ermittlungen Einfluss genommen, weil im deren mögliches Ergebnis
       politisch nicht opportun erschien.
       
       Range nannte dies einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der
       Justiz“. Maas sagte jedoch, Range stelle den Sachverhalt falsch dar. Und
       weil nach diesem Frontalangriff kein Vertrauen mehr bestehe, entließ er
       Range noch am Dienstagabend.
       
       Was aber stimmt nun? Maas betont, dass er Range noch nie eine Weisung
       erteilt habe, auch nicht im netzpolitik-Verfahren. Vielmehr habe man sich
       am Freitag gemeinsam darauf verständigt, das Gutachten eines externen
       Experten zu stoppen, weil es zu lange auf sich warten ließ. Stattdessen
       wollte das Justizministerium in dieser Woche eine eigene fachliche
       Einschätzung zu der Frage liefern, ob netzpolitik.org ein Staatsgeheimnis
       verraten hat.
       
       An diese Abmachung habe man am Montag auch nur erinnert, so Maas, und Range
       habe gegenüber dem Ministerium nicht widersprochen. Da es keinen
       Widerspruch gab, habe es schon gar keinen Anlass für eine Weisung gegeben.
       
       Die Bundesanwaltschaft stört sich aber vor allem an der vermeintlichen
       Weisung. Das externe Gutachten hätte sie selbst auch gestoppt, sobald eine
       fachlich fundierte Position des Ministeriums vorgelegen hätte.
       
       ## Die Kraft der Argumente
       
       Allerdings hat sich zwischen Freitag und Montag tatsächlich die Sachlage
       verändert. Denn am Montag meldete sich plötzlich der Gutachter mit der
       Mitteilung, er habe schon eine vorläufige Bewertung: Mindestens eines der
       veröffentlichten Verfassungsschutzdokumente sei ein Staatsgeheimnis
       gewesen. Das teilte Range dem Ministerium am Montag dann auch mit.
       
       Dort wollte man aber an der vereinbarten Linie festhalten und hatte nicht
       gemerkt, dass es nun nicht mehr in erster Linie um Verfahresbeschleunigung
       ging, sondern so aussah, als solle ein unliebsames Ergebnis verhindert
       werden.
       
       Hier hätte Maas einfach die Sache laufen lassen sollen. Am Ende entscheidet
       schließlich nicht die Zahl der Gutachten, vielmehr sollte die Kraft der
       Argumente entscheiden. Die Rechtslage spricht jedenfalls eindeutig dafür,
       dass ein Papier zu den Ressourcen des Inlandsgeheimdienstes kein
       Staatsgeheimnis ist, dessen Bekanntwerden die äußere Sicherheit
       Deutschlands bedroht.
       
       Die Rolle des von Range beauftragten externen Gutachters bleibt dubios.
       Nach wie vor weiß niemand, um wen es sich handelt, welche Qualifikation er
       hat und wie er argumentiert. Erst hieß es, der Gutachter brauche so lange,
       dass eine Verjährung droht, doch dann, als er gestoppt werden sollte, kam
       er plötzlich – wie gerufen – mit einer vorläufigen Bewertung an, die den
       Verfassungsschutz unterstützt.
       
       5 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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