# taz.de -- Unabhängigkeit der Justiz: Straffe Hierachie für Staatsanwälte
       
       > Richter und Anwälte streiten über das Weisungsrecht der Politik gegenüber
       > Staatsanwaltschaften. Anlass: Die Entlassung von Harald Range.
       
 (IMG) Bild: Maas (r.) zeigte sich empört darüber, dass Range (l.) ihm eine Weisung unterstellte.
       
       Karlsruhe taz | Die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range hat
       eine Debatte über die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten ausgelöst.
       Der Deutsche Richterbund bekräftigt seine langjährige Forderung, das
       Weisungsrecht der Politik gegenüber den Staatsanwälten völlig abzuschaffen.
       Der Deutsche Anwaltverein will die politische Kontrolle aber beibehalten.
       Sonst entstünde eine „Demokratielücke“.
       
       „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis
       politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die
       Unabhängigkeit der Justiz.“ Unter anderem mit diesem Satz griff
       Generalbundesanwalt Range am Dienstagmorgen seinen Minister Heiko Maas an.
       Dieser wies die Vorwürfe umgehend zurück und entließ Range noch am gleichen
       Abend. Ein weiterer Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz?
       
       Richtig unabhängig sind in Deutschland ausschließlich die Richter. Jeder
       einzelne Amtsrichter kann unabhängig von Weisungen der Politik oder seiner
       Vorgesetzten agieren. Er entscheidet nur nach seiner Rechtsauffassung. Er
       kann sich dabei an den Vorgaben höherer Gerichte orientieren, muss es aber
       nicht.
       
       Ein vermeintlich „falsches“ Urteil kann nur korrigiert werden, indem der
       Betroffene Rechtsmittel einlegt und die höhere Instanz dann anders
       entscheidet. Gerichtspräsidenten haben nur Verwaltungsaufgaben, Einfluss
       haben sie allenfalls über Personalbeurteilungen. Wenn ein Richter aber
       nicht befördert werden will, ist er völlig unabhängig. Manche Richter
       bleiben daher ihr Leben lang Amtsrichter.
       
       ## Staatsanwälte sind abhängig
       
       Der einzelne Staatsanwalt ist dagegen überhaupt nicht unabhängig. Er ist in
       eine straffe Hierarchie eingebunden und muss die Weisungen seiner
       Vorgesetzten befolgen. An der Spitze jeder Staatsanwaltschaft steht ein
       Leitender Oberstaatsanwalt, der sich auch in einzelne Fälle einmischen
       kann. Darüber wiederum wachen die Generalstaatsanwälte, die jeweils für
       einen OLG-Bezirk zuständig sind. Auch sie können Weisungen geben.
       
       Und über den Generalstaatsanwälten stehen die Landesjustizminister, die
       ebenfalls weisungsbefugt sind. Früher konnten die Minister die
       Generalstaatsanwälte sogar ohne jeden Grund entlassen, denn diese galten
       als politische Beamte. Das haben in den vergangenen 15 Jahren alle
       Bundesländer abgeschafft. Nur der Generalbundesanwalt ist noch politischer
       Beamter.
       
       Das Weisungsrecht der Politik blieb aber in Bund und Ländern bestehen.
       Schließlich ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Teil der Justiz, sondern
       auch der Exekutive. Im Zweifel trägt der Justizminister die Verantwortung.
       Er muss im Parlament und in den Medien Rede und Antwort stehen.
       
       ## Gesteuert wird subtiler
       
       Faktisch machen die Minister vom Weisungsrecht aber kaum Gebrauch. In
       manchen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen gibt es sogar eine
       Selbstverpflichtung des Justizministeriums, dieses Instrument nicht zu
       nutzen. Gesteuert wird dann aber subtiler – über Berichtspflichten, über
       gut gemeinte Ratschläge und fachliche Einschätzungen.
       
       Eine Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister würde also nicht
       viel ändern. Gestärkt würde dabei auch nicht der einzelne Staatsanwalt, der
       weiter von seinen Vorgesetzten abhängig bliebe, sondern nur der jeweilige
       Generalstaatsanwalt.
       
       Die Ironie der Geschichte: Justizminister Maas machte Range seine
       „Unabhängigkeit“ gar nicht streitig. Maas beharrt nicht darauf, dass er
       Range anweisen durfte.
       
       Vielmehr insistiert Maas, dass es gar keine Weisung gegeben hat – und
       zeigte sich empört darüber, dass Range ihm dennoch eine Weisung
       unterstellte.
       
       7 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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