# taz.de -- Der Internationale Strafgerichtshof: Ein wunder Punkt in Afrikas Politik
       
       > Bei seiner Gründung genoss der ICC breite, weltweite Unterstützung –
       > heute wird er von Kommentatoren als „neokolonial“ bezeichnet.
       
 (IMG) Bild: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.
       
       BERLIN taz | Der Streit über Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir
       offenbart einen tiefen Graben zwischen Afrika und dem Internationalen
       Strafgerichthof (ICC) in Den Haag. Für Menschenrechtsorganisationen wäre
       eine Verhaftung des sudanesischen Präsidenten in Südafrika ein Durchbruch
       gewesen: der erste amtierende Staatschef, der in Untersuchungshaft gerät,
       um sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten. Aber
       genau aus diesem Grund wäre das für Bashirs Amtskollegen in der
       Afrikanischen Union (AU) undenkbar.
       
       Für die einen ist Bashir das Oberhaupt eines der blutrünstigen Regime der
       Welt, Drahtzieher einer Vernichtungskampagne, die Hunderttausende Tote
       produziert hat. Für die anderen ist Bashir ein Immunität genießendes
       Staatsoberhaupt eines souveränen Landes, das nicht einmal ICC-Mitglied ist.
       Der Versuch, Bashir in Südafrika festzusetzen, sei „ein opportunistischer
       Akt“ mit dem Ziel, „im Namen des Völkerrechts afrikanische Führer
       gegeneinander aufzuhetzen“, wetterte jetzt der Vorsitzende des AU-Komitees
       für internationale Zusammenarbeit, Siphosezwe Masango.
       
       Als der ICC entstand, hatte er in Afrika breite Unterstützung. Regierungen
       und Menschenrechtsgruppen hofften in den Gründerjahren 1998–2002, dass ein
       Weltgericht ihnen zur Seite steht im Kampf gegen Straflosigkeit. Afrika
       stellt die größte Mitgliedsgruppe des ICC, also jener Staaten, die das ihm
       zugrunde liegende Rom-Statut ratifiziert haben: 34 von insgesamt 122
       weltweit, zugleich rund zwei Drittel aller Länder Afrikas.
       
       ## Jenseits der Warlords
       
       Aber heute nennen selbst aufgeklärte afrikanische Kommentatoren den ICC
       „neokolonial“ und bemängeln, dass bloß Afrikaner vor dem Weltgericht
       landen. Zentralafrikanische Republik, Uganda, Demokratische Republik Kongo,
       Sudan, Kenia, Libyen, die Elfenbeinküste und Mali lauten die acht
       Schauplätze laufender Prozesse oder Ermittlungsverfahren.
       
       Das liegt aber daran, dass bisher nur in Afrika Regierungen den Gerichtshof
       angerufen haben. Von den acht Ländern gilt dies für alle außer Libyen und
       Sudan, beides keine ICC-Mitglieder; dort beschloss dies der
       UN-Sicherheitsrat.
       
       Ein Problem wurde dies für afrikanische Staaten erst, als auch afrikanische
       Staatschefs Ziele von ICC-Ermittlungen wurden. Die ersten ICC-Opfer waren
       allesamt Rebellenführer und aktuelle oder ehemalige Warlords – die warf man
       gern dem Weltgericht zum Fraß vor.
       
       Aber 2008 sah das Friedensabkommen für Kenia, das drei Monate blutigen
       Wahlstreit mit 1.300 Toten beendete, die Möglichkeit vor, Verantwortliche
       für diese Gewalt dem ICC zu überstellen – und dessen Ankläger benannten
       schließlich eine Reihe von Politikern. Im Jahr 2013 wurde einer von ihnen,
       Uhuru Kenyatta, zum Präsidenten gewählt.
       
       ## Milde Beschuldigung
       
       Gegen Kenyatta bestand, anders als gegen Bashir, nie ein ICC-Haftbefehl.
       Aber der Fall des Kenianers befremdete: Die Beschuldigung gegen ihn war
       sehr milde und teils konstruiert, und dennoch bestanden die Den Haager
       Richter darauf, dass er auch als Staatschef ständig in die Niederlande vor
       Gericht reisen müsse. Dies wurde als Erniedrigung wahrgenommen. Dann brach
       die Anklage zusammen, das Verfahren ist inzwischen eingestellt.
       
       Die Auseinandersetzung um Kenyatta nützte auch Bashir. Nachdem der ICC 2009
       und 2010 Haftbefehle gegen den Sudanesen ausgestellt hatte, herrschte in
       Afrika zunächst peinliches Schweigen. 2012 sagte Malawi als Gastgeber des
       AU-Staatengipfels lieber den kompletten Gipfel ab, als eine Anreise Bashirs
       und damit eine mögliche Verhaftung in Kauf zu nehmen. Aber seit der
       Kenyatta-Affäre 2013 ist Bashir wieder hoffähig.
       
       Zwar ist noch kein Land in Afrika aus dem ICC wieder ausgetreten. Auch ein
       kollektiver Austritt Afrikas wurde nie realisiert. Doch die Kritik am ICC
       berührt einen wunden Punkt in Afrikas politischer Kultur: die schwindende
       Bereitschaft, Lektionen von außerhalb anzunehmen. Im 21. Jahrhundert will
       Afrika seine Probleme selbst lösen und nicht auf äußere Akteure setzen – so
       lautet der Konsens, der Machthaber und Intellektuelle heute enger
       zusammenschweißt denn je.
       
       In diesem Klima blüht wieder die Straflosigkeit. Ein „Afrikanischer
       Menschenrechtsgerichtshof“ existiert zwar seit 2004, hat aber bisher
       lediglich drei folgenlose Urteile gefällt. Am 20. Juli 2015 soll nun
       endlich Tschads Exdiktator Hissène Habré wegen Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit vor ein afrikanisches Sondergericht in Senegal kommen, als
       erster ehemaliger afrikanischer Präsident. Aber der 73-Jährige ist nun
       herzkrank. Gerade rechtzeitig zu seinem Prozess.
       
       16 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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