# taz.de -- Kommentar Tschads Exdiktator Habré: Ein historisches Urteil aus Afrika
       
       > Die Verurteilung Hissène Habrés ist ein Testlauf. Und ein deutliches
       > Zeichen, dass Afrika nicht der Kontinent der Straflosigkeit sein will.
       
 (IMG) Bild: Hissène Habré vor dem Sondertribunal im Mai 2015
       
       Es war ein historischer Prozess, und es ist ein historisches Urteil
       geworden. Die Verbrechen, um die es ging, sind zwar schon 30 Jahre her,
       aber der Schuldspruch mit lebenslanger Haft gegen Hissène Habré, den
       ehemaligen Gewaltherrscher von Tschad, sind von höchster aktueller Brisanz.
       Nicht nur, weil ein jahrzehntelanger Kampf von Überlebenden und
       Hinterbliebenen zu einem würdigen Abschluss findet. Sondern auch, weil der
       Fall Habré einen Testfall für die internationale Justiz darstellt.
       
       Denn der Diktator war nach seinem Sturz Ende 1990 ins senegalesische Exil
       geflohen und hatte dort Schutz vor sämtlichen Auslieferungsbegehren
       gefunden. Keine Justiz wurde seiner habhaft. Senegal, das sich gern als
       Vorreiter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Westafrika darstellt,
       wollte aber nicht als Beschützer eines Schlächters dastehen, sondern zielte
       auf Höheres: Hissène Habré als Testlauf einer afrikanischen Justiz für
       afrikanische Diktatoren.
       
       Für den Tschader entstand ein eigenes Sondergericht – eine Kuriosität von,
       wie sich herausstellt, erheblicher Tragweite. In einer Zeit, in der Afrikas
       Staatschefs sich vehement gegen den Internationalen Strafgerichtshof
       stellen, ist die Verurteilung eines afrikanischen Exdiktators durch ein
       afrikanisches Gericht ein deutliches Zeichen, dass Afrika nicht der
       Kontinent der Straflosigkeit sein will.
       
       So haben die Richter ein mutiges Urteil gefällt – selbst wenn noch Berufung
       eingelegt wird. Man stelle sich vor, die Richter in Dakar hätten den
       tschadischen Schlächter laufen lassen: das wäre eine Legitimation von
       Staatsterror gewesen und eine Kapitulation Afrikas vor dem Unrecht.
       
       Es bleibt die Frage, ob dieses Urteil einmalig ist oder Vorbild sein kann.
       Denn das Habré-Sondergericht wird nach diesem Verfahren aufgelöst.
       Entsprechende Tribunale auf afrikanischer Ebene gibt es nicht. Der Kampf
       gegen die Straflosigkeit von Gewaltherrschern in Afrika geht mit diesem
       Prozess nicht zu Ende – er beginnt erst.
       
       30 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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