# taz.de -- Koalitionsstreit um Vorratsdatenspeicherung: Sieben Tage oder sechs Monate?
       
       > Die FDP fühlt sich durch einen EU-Bericht in ihrer Kritik an der
       > Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Für die Union bleibt eine halbjährige
       > Vorhaltung "unerlässlich".
       
 (IMG) Bild: In diesen handlichen Einweckgläsern können Daten (im Bild: Telefonverbindungen) locker ein halbes Jahr aufbewahrt werden.
       
       BERLIN taz | Die FDP fühlt sich durch einen Bericht des Europäischen
       Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx in ihrer kritischen Haltung zur
       Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Hustinx moniert, dass die
       EU-Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit einer anlasslosen Speicherung aller
       Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht ausreichend nachgewiesen
       hätten. Seit 2006 schreibt eine EU-Richtlinie diese Speicherung vor.
       
       "Der Bericht bestätigt unsere kritische Haltung", sagte FDP-Innenexperte
       Hartfrid Wolff der taz. "Die Union sollte sich deshalb endlich auf uns
       zubewegen und sich einem konstruktiven Kompromiss öffnen." Ein Vorschlag
       der FDP liege seit Januar auf dem Tisch.
       
       Gemeint ist damit ein Eckpunktepapier von Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die selbst als Klägerin dafür gesorgt
       hatte, dass ein erstes deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März
       2010 in Karlsruhe gekippt wurde.
       
       Nach einem neuen Gesetz sollen laut Leutheusser-Schnarrenberger nur die
       IP-Adressen, mit denen einzelne Computer identifiziert werden können,
       sieben Tage lang anlasslos gespeichert werden, während Telefonverbindungen
       erst bei einem konkreten Verdacht "eingefroren" werden sollen. Ein Ansatz,
       den auch der oberste EU-Datenschützer Hustinx als mögliche Alternative
       nennt.
       
       In der Union hält man den Vorschlag jedoch "aus fachlicher und praktischer
       Sicht für ungeeignet", wie es in Berlin heißt. Die Union pocht nach wie vor
       auf eine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten
       für sechs Monate.
       
       ## Drei Monate als Kompromiss
       
       Bestärkt fühlt man sich durch Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA), nach
       denen die Behörde von März 2010 bis April 2011 in 5.082 Fällen bei
       Telekommunikationsfirmen nach Verbindungsdaten fragte; weil die Daten aber
       seit dem Urteil des Verfassungsgerichts nur wenige Tage gespeichert würden,
       habe das BKA nur in 16 Prozent der Fälle eine Auskunft bekommen. Vor allem
       bei Ermittlungen gegen terroristische Netzwerke sei der Zugriff auf
       Vorratsdaten aber "unerlässlich", heißt es in Unionskreisen.
       
       Ein bisschen kompromissbereit hatte sich zuletzt Hessens Ministerpräsident
       Volker Bouffier (CDU) gezeigt, der drei Monate Speicherfrist vorgeschlagen
       hatte. Doch selbst das hält man in Berliner Unionskreisen für falsch. Der
       Fall der "Düsseldorfer Zelle", die vor Kurzem beim Bombenbastelversuch
       festgenommen wurde, habe gezeigt: Eine Speicherung von mindestens einem
       halben Jahr müsse sein.
       
       Die FDP hat sich bisher wenig beeindrucken lassen von den immer
       drängenderen Forderungen von Innenministern aus Bund und Ländern sowie von
       BKA und Verfassungsschutz. Sie hält sich an die kritischen Stimmen von
       Datenschützern und Bürgerrechtlern. Jeder stürzt sich auf das, was ihn
       stützt. Näher kommen sich Union und FDP so freilich nicht.
       
       3 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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