# taz.de -- Justizministerin legt Gesetzentwurf vor: Vorratsdatenspeicherung light
       
       > Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommt der Union ein bisschen
       > entgegen. Sie sieht eine einwöchige IP-Spericherung vor. Die Netzgemeinde
       > murrt.
       
 (IMG) Bild: In der Vorratskammer der Justizministerin könnte es für sieben Tage Kabelsalat geben.
       
       BERLIEN taz | "Diskussionsentwurf" steht über dem 35 Seiten langen
       Vorschlag für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, den
       FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt an
       CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich geschickt hat. Und Diskussionen
       werden auch noch nötig sein. Denn das, was in dem Entwurf steht, wird die
       Union auf keinen Fall zu akzeptieren bereit sein, auch wenn sich das
       Innenministerium am Freitag offiziell noch zurückhielt.
       
       Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll "die Einschränkung grundrechtlich
       geschützter Interessen auf das zur Sicherung der Belange von
       Strafverfolgung erforderliche Maß begrenzt" werden, heißt es in dem
       Entwurf, der der taz vorliegt. Trotz wochenlangen Drängelns will
       Leutheusser-Schnarrenberger nach wie vor nicht die Telefon-, Handy- und
       E-Mail-Verbindungsdaten aller knapp 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger
       ohne Anlass über Monate speichern lassen.
       
       Ihr schwebt, wie im Januar schon in Eckpunkten skizziert, das sogenannte
       "Quick-Freeze-Verfahren" vor. Demnach sollen Polizei oder
       Staatsanwaltschaft nur im Verdachtsfall anordnen können, dass
       Telekommunikationsfirmen die bei ihnen vorliegenden Verbindungsdaten
       "einfrieren" - und zwar dann, wenn es "für die Erforschung des Sachverhalts
       oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich
       ist".
       
       Etwas entgegen kommt Leutheusser-Schnarrenberger der Union nur an einer
       Stelle: So sollen Internetprovider verpflichtet werden, die IP-Adressen
       aller Nutzer, anhand derer einzelne Computer identifiziert werden können,
       sieben Tage lang zu speichern - ohne Anlass. Dies brauche man "insbesondere
       zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet", heißt es in dem Entwurf.
       Ein Punkt, der von den Medien bisher kaum wahrgenommen wurde und von
       Kritikern als "Vorratsdatenspeicherung light" bezeichnet wird.
       
       Und so bekommt Leutheusser-Schnarrenberger gleich von zwei Seiten Druck:
       Die Union verlangt ein deutlich schärferes Gesetz; der Vorschlag der FDP
       sei "unbrauchbar", wetterte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl am Freitag.
       Auf der anderen Seite geht der Netzgemeinde schon der jetzige Entwurf zu
       weit; Vertreter von AK Vorrat und Chaos Computer Club warnen wegen der
       vorgeschlagenen einwöchigen IP-Speicherung vor dem "gläsernen
       Internetnutzer".
       
       10 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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