# taz.de -- Politiker im Rundfunkrat: Beck klagt in Karlsruhe
       
       > Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Politik zu viel
       > Einfluss hat. Kläger Kurt Beck will Parteieinfluss zurückdrängen - ein
       > bisschen.
       
 (IMG) Bild: Kurt Beck selbst ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates
       
       KASSEL taz | Die Versuche der CSU, auf ZDF und Bayerischen Rundfunk
       Einfluss zu nehmen, haben ein Verfahren in Erinnerung gerufen, über das das
       Bundesverfassungsgericht wohl im nächsten Jahr verhandeln und entscheiden
       wird. Es geht um den Staatseinfluss auf das ZDF – nicht durch Telefonanrufe
       von außen, sondern durch Gremienmacht im Innern.
       
       Anlass war die Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur
       Nikolaus Brender im November 2009. CDU-Politiker um den damaligen
       hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatten den Abgang von Brender
       durchgesetzt. Da Brender als unabhängiger Kopf galt, wurde dies als
       Machtdemonstration der Politik wahrgenommen.
       
       In der folgenden Aufregung kündigten Grüne und Linke an, mit einer Klage
       gegen den ZDF-Staatsvertrag den Einfluss von Staat und Parteien im ZDF
       zurückzudrängen. Die Klage kam aber nicht zustande, da für eine
       Normenkontrollklage mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten
       erforderlich ist. Es fehlten zwölf Stimmen. SPD-Abgeordnete durften sich
       auf Geheiß der Fraktionsführung nicht beteiligen.
       
       Dem führenden SPD-Medienpolitiker Kurt Beck (Ministerpräsident von
       Rheinland-Pfalz) war die grüne Linie zu radikal. Er will Staat und Parteien
       nicht so weit wie möglich zurückdrängen, sondern nur ein bisschen. Immerhin
       ist er selbst Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.
       
       ## Rheinland-Pfalz und Hamburg klagen
       
       Zunächst versuchte Beck mit den Unions-Ländern eine politische Änderung des
       ZDF-Staatsvertrags. Als sich die Unions-Länder aber überraschend stur
       stellten, konnte Beck nicht anders und musste Anfang 2011 doch – im Namen
       von Rheinland-Pfalz – eine Verfassungsklage einreichen, der sich inzwischen
       Hamburg angeschlossen hat.
       
       Im Antrag der beiden Länder heißt es, die Staatsferne des ZDF sei nicht
       gewährleistet, der Staats-/Partei-Einfluss sei „dysfunktional“ groß. So
       betrage er im ZDF-Verwaltungsrat 43 Prozent. Damit könnten wichtige
       Personalentscheidungen, für die eine 60-Prozent-Mehrheit erforderlich ist,
       blockiert werden.
       
       Vermutlich wird das Verfassungsgericht einer so simplen Rechenlogik nicht
       folgen. Schließlich haben Staats- und Parteivertreter oft keine gemeinsamen
       Interessen. Auch im Fall Brender waren die SPD-regierten Länder durchaus
       für eine Vertragsverlängerung. Das Problem ist eher, dass sich auch die
       Vertreter gesellschaftlicher Interessen in die Partei-„Freundeskreise“ der
       Rundfunkräte einordnen. Solange das so ist, bringt es aber wenig, die Zahl
       der Partei-/Staats-Vertreter zu reduzieren und die der Gewerkschaften,
       Kirchen und Verbände zu erhöhen.
       
       Da es keine einfache und effiziente Lösung gibt, dürften die Karlsruher
       Verfassungsrichter nicht übermäßig traurig sein, falls sich die
       Bundesländer kurzfristig doch noch auf eine eher symbolische Änderung des
       ZDF-Staatsvertrags einigen. Rheinland-Pfalz und Hamburg würden dann die
       Klage zurücknehmen. Karlsruhe könnte und müsste kein Urteil sprechen.
       
       29 Oct 2012
       
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