# taz.de -- Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Offenes Bespitzeln wird legitimiert
       
       > Die Gewerkschaften kritisieren das neue Gesetz zur Überwachung am
       > Arbeitsplatz. Auch die Piraten bemängeln die Einschränkung der
       > Persönlichkeitsrechte.
       
 (IMG) Bild: Erwischt beim Arbeiten.
       
       BERLIN taz | Nach langen Debatten will die schwarz-gelbe Koalition den
       Datenschutz am Arbeitsplatz neu regeln. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett
       vor zwei Jahren beschloss, wurde jetzt noch einmal überarbeitet. Trotzdem
       hagelt es Kritik, unter anderem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter
       Schaar. „Die Änderungen bringen Verbesserungen, überwiegend aber
       Verschlechterungen“, sagt er.
       
       Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Regierung auf die Überwachungsskandale
       bei Unternehmen wie Aldi, Lidl, Bahn und Telekom. Die Bespitzelung von
       ArbeitnehmerInnen werde mit den Koalitionsplänen aber nicht verhindert,
       sondern lediglich legalisiert, kritisierte IG-Metall-Justiziar Thomas
       Klebe.
       
       Heimliche Videoüberwachung soll zwar verboten werden. Doch Beschäftigte
       dürfen weiterhin gefilmt werden, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
       Kameras, die beispielsweise vor Straftaten schützen, dürfen nach wie vor
       aufzeichnen, wenn es kein „milderes Mittel“ gibt. Leistungs- und
       Verhaltenskontrollen hingegen rechtfertigen keinen Einsatz von
       Videokameras.
       
       Schaar lobte das Verbot von heimlicher Überwachung, befürchtet aber im Zuge
       dessen eine „deutliche Erweiterung der offenen Videoüberwachung im
       Arbeitsverhältnis“. Zudem kritisierte er, dass die Regeln zur Datenerhebung
       im Bewerbungsverfahren nicht eingegrenzt, sondern sogar gelockert wurden.
       
       So dürfen sich laut neuem Entwurf Personalchefs etwa auf Facebook alles
       ansehen, was allgemein verfügbar ist. Außerdem blieben die neuen Regeln
       hinter der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
       Datenschutz-Grundverordnung zurück. Es sei nicht akzeptabel, so Schaar,
       dass ein Arbeitgeber nicht allgemein zugängliche Daten bei Dritten erheben
       dürfe.
       
       ## Piraten kritisieren mögliche Diskriminierung
       
       Laut der Piratenpartei seien die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten
       stark eingeschränkt: Fragen zu laufenden Verfahren in Bewerbungsgesprächen,
       zu Bluttests oder ärztlichen Untersuchungen seien in Bewerbungsgesprächen
       erlaubt.
       
       Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piraten in Niedersachsen, sagt:
       „Das neue Gesetz verstößt nicht nur gegen die rechtsstaatliche
       Unschuldsvermutung, sondern öffnet Diskriminierung Tür und Tor“, kritisiert
       sie. „Das Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in
       den Schredder.“
       
       14 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Maria Amberger
 (DIR) Julia Amberger
       
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