# taz.de -- Koalition zu Arbeitnehmerdatenschutz: Heimlich Filmen künftig tabu
       
       > Die Koaltion will die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz
       > verbieten, offene Überwachung dagegen ausweiten. Gewerkschaftler
       > kritisieren den Kompromiss.
       
 (IMG) Bild: Was treiben diese Angestellten eigentlich die ganze Zeit?
       
       BERLIN reuters | Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll
       verboten werden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
       Samstag haben sich Union und FDP überraschend auf ein Gesetz zum
       Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Im Gegenzug wollten sich allerdings die
       offenen Videoüberwachung ausweiten. Neue Maßstäbe sollen auch für die
       Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing durch den
       Arbeitgeber gelten, zum Beispiel bei Bewerbungsgesprächen. Bei Arbeitgebern
       und Gewerkschaften stößt der Kompromisse auf heftige Kritik.
       
       Der Zeitung zufolge soll das Gesetz Ende Januar vom Bundestag verabschiedet
       werden. Wegen erheblicher Kritik vonseiten der Arbeitnehmer und -geber war
       eigentlich erwartet worden, dass die Novelle von Union und FDP in dieser
       Wahlperiode nicht mehr angepackt werden würde.
       
       Der Anlass für den Gesetzentwurf ist eine Serie von Skandalen bei
       Einzelhandelsketten, die etwa ihr Kassenpersonal heimlich ausspioniert
       hatten, aber auch bei der Deutschen Telekom oder der Bahn. „Eine verdeckte
       Bespitzelung von Beschäftigen darf es in diesem Land nicht mehr geben“,
       sagte der CSU-Innenexperte Michael Frieser der Zeitung.
       
       Die erlaubte offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte
       Vorgaben gebunden, betonte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion,
       Gisela Piltz. Vor allem dürfe sie nicht zur Verhaltens- oder
       Leistungskontrolle eingesetzt werden. Außerdem müsse die Videoüberwachung
       erforderlich sein, zum Beispiel zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit.
       „Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im
       Sanitärbereich“, sagte Piltz.
       
       Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf kam von Gewerkschaftsseite. Der
       Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, bezeichnete ihn „schlicht als
       Katastrophe“. Bei der offenen Videoüberwachung bedeuteten die Regelungen
       eine Verschlechterung gegenüber der Rechtsprechung des
       Bundesarbeitsgerichtes. Während sie bisher nur vorübergehend und nur aus
       konkretem Anlass erlaubt worden sei, solle sie nun ohne zeitliche
       Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle möglich sein: „Das ist
       Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte er.
       
       ## Facebook im Normalfall verboten
       
       Umstritten sind auch die Regelungen zu Facebook und zur sonstigen Nutzung
       von Computerdaten. Piltz erklärte, schon bei der Einstellung werde die
       Datenerhebung an hohe Voraussetzungen geknüpft. So seien Daten aus sozialen
       Netzwerken für den Arbeitgeber Tabu, es sei denn, der Betroffene erlaube es
       ausdrücklich. Computerdaten wie Kontonummern dürfen künftig nur noch zur
       Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen
       abgeglichen werden.
       
       Auch unter Mitwirkung des Betriebsrates dürfen diese Standards nicht
       unterschritten werden. Piltz betonte zudem, dass eine verweigerte
       Einwilligung in die Datennutzung keine negativen Folgen auslösen dürfe.
       
       Der Arbeitsrechtler Tim Wybitul von der Kanzlei Hogan Lovells sagte der
       Zeitung, die Arbeitgeber müssten schnell handeln, um nach Inkrafttreten der
       Regelungen im Sommer nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.
       Besonders Konzerne müssten ihre Betriebsvereinbarungen ändern, weil sie
       keinen geringeren Datenschutz mehr vereinbaren könnten. Die
       Arbeitgeberseite kritisiert deshalb sei langem, dadurch werde ihre
       Autonomie erheblich eingeschränkt.
       
       12 Jan 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Videoüberwachung
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Arbeitnehmerrechte
 (DIR) Koalition
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Verdi
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Videoüberwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Datenschutz am Arbeitsplatz: Nicht so dringend
       
       Gewerkschaften und Arbeitgeber waren mit dem Entwurf für ein Gesetz über
       Arbeitnehmer-Datenschutz unzufrieden. Jetzt wurde die Abstimmung
       verschoben.
       
 (DIR) Datenschutz am Arbeitsplatz: Offene Videoüberwachung stärken
       
       FDP und CDU treffen sich zu einem Gespräch zum Datenschutz am Arbeitsplatz.
       Heimliche Überwachung soll verboten, offene erleichtert werden.
       
 (DIR) Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Offenes Bespitzeln wird legitimiert
       
       Die Gewerkschaften kritisieren das neue Gesetz zur Überwachung am
       Arbeitsplatz. Auch die Piraten bemängeln die Einschränkung der
       Persönlichkeitsrechte.
       
 (DIR) Verdi fordert Betriebsrat für Aldi Süd: „Niemandsland“ Mitarbeitervertretung
       
       Aldi Süd soll seine Mitarbeiter bespizelt haben. Der Konzern streitet dies
       ab. Nun macht sich die Gewerkschaft Verdi für die Gründung eines
       Betriebsrates stark.
       
 (DIR) Pro und Contra Überwachung: Braucht es mehr Kameras?
       
       Einerseits mögen Kameras bei der Täterermittlung helfen. Andererseits:
       Straftaten scheinen sie nicht zu verhindern. Zwei Positionen.
       
 (DIR) Streit um Videoüberwachung: Mehr Kameras – mehr Sicherheit?
       
       Das Innenministerium will nach dem gescheiterten Anschlag in Bonn mehr
       Videokameras aufstellen. Doch Opposition und Datenschützer sehen keinen
       Anlass dazu.