# taz.de -- Unverschlüsselte Daten im Netz: Sicherheitsrisiko „Cloud“
       
       > Wer seine Daten einem Cloud-Dienst anvertraut, hat meist ein
       > Sicherheitsproblem. Wer sichergehen will, braucht nur drei Fragen mit
       > „ja“ zu beantworten.
       
 (IMG) Bild: Mäßig originell – aber magenta-farben: Das ist den Telekom-Strategen auf der Cebit zu „Cloud-Computing“ eingefallen
       
       BERLIN taz | Auf allen Geräten sollen sämtliche Daten ständig verfügbar und
       synchron sein. Cloud-Dienste versprechen mittels internetbasierter
       Datenspeicherung genau das. Aber es besteht ein erhebliches
       Sicherheitsrisiko.
       
       Datenschützer raten daher, Dateien unbedingt zu verschlüsseln, bevor sie
       außerhalb der lokalen Festplatte gespeichert werden. Doch das ist leichter
       gesagt als getan. Zwar gibt es Verschlüsselungsprogramme wie
       [1][TrueCrypt], „aber die meisten Anwendungen ermöglichen gar nicht, dass
       Daten verschlüsselt abgelegt werden“, sagt Karin Schuler von der Deutschen
       Vereinigung für Datenschutz.
       
       Das [2][Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein] (ULD)
       warnt vor einem „Kontrollverlust“ der Benutzer von Cloud-Diensten, denn
       häufig sei unklar, wo und unter welchen rechtlichen Bedingungen Daten
       gespeichert werden. Die Nutzer wüssten deshalb nicht, wer Zugriff auf ihre
       Daten hat, wie es mit der Weitergabe etwa an Geheimdienste aussieht und was
       passiert, falls das Unternehmen insolvent ist.
       
       „Man muss sich drei Fragen stellen: Kann ich die Daten sicher hochladen?
       Liegen sie verschlüsselt bei dem Anbieter? Und habe nur ich die Hoheit über
       den Schlüssel?“, sagt Schuler. Nur wenn man alle drei Fragen mit „ja“
       beantworten könne, könne man zu dem jeweiligen Anbieter raten.
       
       ## Mangelhafte Sicherheit
       
       Zu einem durchwachsenen Ergebnis kam auch das Fraunhofer-Institut für
       Sichere Informationstechnologie (SIT) [3][in einer Studie von 2012.] Die
       Wissenschaftler untersuchten die Sicherheit von sieben
       Cloud-Speicherdiensten. Das Fazit: Nicht alle Anbieter verschlüsseln das
       Hochladen der Dateien. Mehrere erlaubten keine Verschlüsselung des Nutzers,
       damit kann der Anbieter die Daten einfach einsehen. Teilweise wurden zwar
       die Daten verschlüsselt, aber nicht die Dateinamen.
       
       Ein weiteres Problem ist die staatliche Überwachung. Datenschützer hat vor
       allem ein Papier des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen
       alarmiert. Darin schlagen die Autoren vor, dass die Internet-Provider
       Überwachungsfunktionen einbauen sollen. Dass Behörden „ausreichende
       Informationen“ von Internet-Anbietern erhalten sollen, sieht auch der
       Entwurf der EU-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit vor, den das Portal
       [4][netzpolitik.org] vergangene Woche veröffentlicht hat.
       
       Schuler sagt: „Die erste Wahl sollte immer der lokale Speicher sein.“ Sie
       habe schon Ärzte erlebt, die ihren Terminkalender mal eben unverschlüsselt
       in die Cloud legten. Spätestens das sei nicht mehr nur ein Verstoß gegen
       den Datenschutz, sondern auch strafrechtlich relevant.
       
       ## Austausch geschützter Werke
       
       Auch die vor wenigen Tagen gestartete Plattform Mega des
       Megaupload-Gründers Kim „Dotcom“ Schmitz wird von den Machern als
       „Cloud-Angebot“ bezeichnet, obwohl das Angebot voraussichtlich weniger zum
       Deponieren eigener Daten als zum Austausch gegebenenfalls urheberrechtlich
       geschützter Werke genutzt werden wird.
       
       Interessant an der Plattform ist aber, dass sie trotz insgesamt
       fragwürdiger Geschäftsbedingungen in Sachen Privatsphäre komplett auf
       Verschlüsselung setzt. Und zwar sowohl was das Übertragen der Daten als
       auch deren Speicherung auf dem Server angehen soll. Im konkreten Fall
       könnte das vor allem ein juristischer Winkelzug der Betreiber sein, um sich
       aus der Haftung zu ziehen.
       
       22 Jan 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.truecrypt.org/
 (DIR) [2] http://www.datenschutzzentrum.de
 (DIR) [3] http://www.sit.fraunhofer.de/de/cloudstudy.html
 (DIR) [4] http://netzpolitik.org/2013/eu-richtlinie-zur-cyber-sicherheit-behorden-sollen-ausreichende-informationen-von-internet-firmen-erhalten-konnen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
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       ## TAGS
       
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