# taz.de -- Kommentar Betrieblicher Datenschutz: Rückzug ist kein Erfolg
       
       > Es ist die Aufgabe einer Volkspartei, den Ausgleich zwischen Interessen
       > herbeizuführen. Aber die Union lässt ein Gesetz zum betrieblichen
       > Datenschutz lieber fallen.
       
       Es ist eine Bankrotterklärung schwarz-gelber Rechtspolitik. Vermutlich wird
       es in dieser Wahlperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz mehr
       geben. Handlungsfähigkeit sieht anders aus.
       
       Der DGB wertet den Rückzieher als Sieg seiner Kampagne. Doch ganz so lasch
       wie angeprangert war der Gesetzentwurf auch nicht. Immerhin haben die
       Arbeitgeber ihn ebenfalls als Bedrohung empfunden. Hinter den Türen der
       Unions-Fraktion dürfte der Protest der Wirtschaft wohl auch der
       einflussreichere gewesen sein.
       
       Aus Sicht der Union war es bequem, den Gesetzentwurf vorerst fallen zu
       lassen. So konnte sie gleich zwei Lobbys auf einmal befriedigen, das lässt
       man sich in einem Wahljahr nicht entgehen. Eigentlich gehört es aber gerade
       zu den Aufgaben einer Volkspartei, den Ausgleich der Interessen selbst
       herbeizuführen und nicht den Gerichten zu überlassen.
       
       Denn bis auf Weiteres bleibt es nun dabei, dass die Arbeitsgerichte den
       Datenschutz in deutschen Betrieben regeln. Das ist besser als nichts, aber
       völlig unübersichtlich. Deshalb konnte auch niemand verlässlich sagen, ob
       der Gesetzentwurf gegenüber der Rechtsprechung nun eine Stärkung oder eine
       Schwächung des Datenschutzes gebracht hätte. Immerhin hätte das geplante
       Gesetz aber mehr Transparenz geschaffen. Deshalb ist sein Scheitern kein
       Erfolg.
       
       Die flächendeckende und anlasslose Bespitzelung von Beschäftigten bei der
       Bahn oder bei Lidl war so oder so unzulässig. Die wirklich krassen Fälle
       bleiben illegal. Wichtiger als ein Gesetz ist hier die Sensibilisierung der
       Öffentlichkeit gegenüber allen Formen von Überwachung. Rechtsbrüche werden
       heute mit Empörung und Imageeinbußen bestraft. Diese Sprache verstehen die
       Unternehmen.
       
       29 Jan 2013
       
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 (DIR) Christian Rath
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