# taz.de -- Datenschutz am Arbeitsplatz: Nicht so dringend
       
       > Gewerkschaften und Arbeitgeber waren mit dem Entwurf für ein Gesetz über
       > Arbeitnehmer-Datenschutz unzufrieden. Jetzt wurde die Abstimmung
       > verschoben.
       
 (IMG) Bild: Auch der Nikolaus hat ein Recht auf Privatsphäre bei der Arbeit
       
       FREIBURG taz | Der Versuch, den Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und
       Arbeitnehmer gesetzlich zu regeln, ist überraschend vorerst gescheitert.
       Eigentlich sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung an diesem Freitag
       im Bundestag beschlossen werden. Am Dienstag jedoch hat die schwarz-gelbe
       Koalition die Abstimmung auf unbestimmte Zeit verschoben. Die
       Gewerkschaften jubeln, und die Arbeitgeber reiben sich vor Genugtuung die
       Hände.
       
       Lange Zeit gab es im Bundesdatenschutzgesetz keine speziellen Regelungen
       für den Datenschutz im Betrieb. Rechtliche Vorgaben fanden sich nur in
       verstreuten Gerichtsurteilen. Als sich in den letzten Jahren jedoch die
       Fälle skandalöser Bespitzelung von Arbeitnehmern häuften, wurde die
       Forderung populär, endlich ein Gesetz über den Beschäftigten-Datenschutz zu
       schaffen.
       
       Unter der schwarz-roten Koalition reichte es im Jahr 2009 dann aber nur zu
       einer Generalklausel im Bundesdatenschutzgesetz. Ein detaillierter
       Gesetzentwurf des damaligen Arbeitsministers Olaf Scholz (SPD) kam zu spät.
       
       Einen weiteren Anlauf unternahm 2010 der neue Innenminister Thomas de
       Maizière (CDU), der einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegte. Darin ist
       geregelt, welche Daten ein Unternehmen im Bewerbungsverfahren, während des
       Arbeitsverhältnisses, zur Aufdeckung von Straftaten und zur Sicherung von
       Arbeitsabläufen sammeln darf. Datenschützerisches Highlight war das Verbot
       heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
       
       ## Opposition überrumpelt
       
       Sein Nachfolger Hans-Peter Friedrich (CSU) ließ das ambitionierte Projekt
       allerdings erst einmal liegen. Umso größer war die Überraschung, als Anfang
       dieses Jahres die Koalitionsfraktionen sich auf eine gemeinsame Linie
       einigten, einen zwölfseitigen Änderungsantrag zu de Maizières Gesetzentwurf
       einbrachten und schließlich eine kurzfristige Beschlussfassung im Bundestag
       planten.
       
       Was als Beleg schwarz-gelber Handlungsfähigkeit gelten sollte, ging aber
       nach hinten los. Die Opposition sah sich überrumpelt. Die Gewerkschaften
       fanden die geplanten Regelungen zu unbestimmt und kritisierten, dass damit
       „George Orwell am Arbeitsplatz“ erlaubt werde – schließlich könnten die
       Mitarbeiter von Call-Centern ständig bei der Arbeit belauscht werden.
       
       Videoüberwachung sei sogar häufiger möglich, wenn sie nur angekündigt
       werde. Den Arbeitgebern ging der Gesetzentwurf dagegen zu weit. Sie
       wollten, dass sich die Unternehmen in Betriebsvereinbarungen mit ihrem
       Betriebsrat auch auf niedrigere Datenschutz-Standards einigen können.
       
       ## Union vor Zerreißprobe
       
       Angesichts des Proteststurms war eine erste Beratung im Innenausschuss des
       Bundestags Mitte Januar abgesagt worden. Vor allem die Unionsfraktion stand
       vor einer Zerreißprobe. Ihr Arbeitnehmerflügel forderte eine Verschärfung
       des Gesetzes – ihr Wirtschaftsflügel eine Deregulierung.
       
       An diesem Dienstag fand nun ein Datenschutz-Krisengespräch der Koalition
       statt, an dessen Ende nur eine weitere Verschiebung verkündet werden
       konnte. „Angesichts der Bedeutung des Vorhabens für den betrieblichen
       Frieden erscheint es uns richtig, wenn wir nun versuchen, die
       Meinungsverschiedenheiten in weiteren Gesprächen abzubauen“, sagte
       Unionsfraktionsvize Günter Krings.
       
       Derzeit ist völlig offen, ob ein neuer Anlauf in dieser Wahlperiode
       unternommen wird. Der DGB wertete den Rückzieher als Erfolg. Er hatte in
       einer Onlinepetition 30.000 Unterschriften gesammelt.
       
       29 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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