# taz.de -- Die Unionsfraktion berät die Homo-Ehe: Eiliger Verfassungsgehorsam
       
       > CDU und CSU wollen ein Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung
       > homosexueller Partnerschaften in den Bundestag einbringen – mehr aber
       > auch nicht.
       
 (IMG) Bild: Volker Kauder passt inhaltlich die Meinung der Unionsfraktion an die Realität an – und farblich seine Kleidung an die von Gerda Hasselfeldt
       
       BERLIN dpa/taz | Nach dem Urteil in Karlsruhe, der untersagt, Homoehen vom
       Ehegattensplitting fernzuhalten, hat die Regierungspartei ihren Kurs
       korrigiert und die Umsetzung der Regelung noch im Juni beschlossen. Die
       schwarz-gelbe Koalition wird einen entsprechenden Gesetzentwurf am 14. Juni
       in den Bundestag einbringen und am 28. Juni darüber endgültig abstimmen
       lassen, teilte der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) am Freitag nach
       einer Sondersitzung der Unions-Abgeordneten im Bundestag mit.
       
       So ist es schon in den vergangenen Tagen innerhalb der Unionsfraktion im
       Bundestag verabredet worden – mit dem Spruch des Karlsruher
       Verfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung Eingetragener
       Lebenspartnerschaften (ELp) mit klassischen Ehen („Ehegattensplitting“) ist
       es auch offiziell spruchreif geworden.
       
       Die Entscheidung darüber fiel nach Fraktionsangaben mit großer Mehrheit bei
       nur drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Unter den Ablehnenden soll sich
       nicht der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, aber die hessische Rechtsaußen der
       Fraktion, Vertriebenenverbandsfunktionärin Erika Steinbach befunden haben.
       
       Offiziell hatte sich die Union gegen die steuerliche Gleichstellung von
       schwulen oder lesbischen standesamtlich getrauten Paaren gesperrt. Doch
       schon vor dem Verfassungsgerichtsurteil hatten Politiker wie Finanzminister
       Wolfgang Schäuble angeregt, die Steuergesetzgebung im Sinne der Integration
       homosexueller Paare zu entideologisieren: Er wollte, wie etwa auch Julia
       Klöckner, Thomas Strobl oder Familienministerin Kristina Schröder (alle
       CDU), dass seine Partei nicht stets nur den ihr nicht behagenden
       Grundgesetzinterpretationen aus Karlsruhe hinterlaufen solle.
       
       Mehr aber wird die Union – in den jüngsten Meinungsumfragen auf 42 Prozent
       empor geklettert, ein starker Wert wie nie während der Kanzlerschaft Angela
       Merkels – nicht im Sinne Gleichstellung Homosexueller unternehmen. Einen
       Antrag der Opposition, wonach der Bundestag sich am besten sofort mit der
       Gleichstellung von Homosexuellen befassen sollte, lehnte die Union ab.
       
       ## „Gesetzestechnischer Unsinn“
       
       Finanzminister Schäuble sagte nach Teilnehmerangaben in der Sondersitzung
       seiner Fraktion, eine Behandlung dieses Antrags wäre „gesetzestechnischer
       Unsinn“, da er das Urteil aus Karlsruhe noch nicht berücksichtige. Denn
       danach müssten die Zahlungen an eingetragene Lebenspartnerschaften
       rückwirkend bis 2001 erwähnt werden. Das sei in dem Antrag nicht enthalten.
       
       Eine völlige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Paare bei der
       Adoption lehnte Fraktionschef Kauder weiterhin entschieden ab. Hier stelle
       sich in erster Linie die Frage des Kindeswohls und nicht der Wunsch von
       Erwachsenen, sagte er. Die Umsetzung des kürzlich ergangenen Urteils des
       Bundesverfassungsgerichts, wonach Homosexuelle die von ihren Partnern
       adoptierten Kinder ebenfalls adoptieren dürfen, wird es Kauder zufolge vor
       der Bundestagswahl im September nicht mehr geben. Hier seien schwierige
       rechtliche Änderungen nötig, sagte er.
       
       Er betonte, die Union werde sich weiter für den Schutz von Ehe und Familie,
       wie er im Grundgesetz stehe, engagieren. Dazu solle in der nächsten
       Wahlperiode die Rente älterer Mütter und der Kinderfreibetrag samt
       Kindergeld erhöht werden. Kauder berichtete, er habe in der Sitzung unter
       großem Beifall der Abgeordneten gesagt: „Für uns gibt es die Homoehe nicht.
       Es gibt die Ehe und es gibt die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.“
       
       CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt zeigte sich verfassungsfügsam.
       Dennoch: „Es steht jetzt nur das an, was das Bundesverfassungsgericht
       entschieden hat – aber keine weiteren Schritte“, kommentierte er in der
       Augsburger Allgemeinen. „Es gibt überhaupt keinen Grund, über das
       Karlsruher Urteil noch hinauszugehen und etwa auch Adoptionen für
       Lebenspartnerschaften freizugeben.“
       
       ## Leutheusser-Schnarrenberger für völlige Gleichstellung
       
       Anders hingegen der Unionskoalitionspartner FDP. Hier will Justizministerin
       Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die echte Gleichstellung: „Mein Modell
       lautet: Überall, wo in Gesetzen von der Ehe die Rede ist, nehmen wir
       einfach die Lebenspartnerschaft dazu“, teilte sie der Passauer Neuen Presse
       mit. Und weiter, in starker Differenz zur Union: „Und dazu gehört auch die
       gemeinsame Adoption, ohne Wenn und Aber.“ Eine Gleichstellung der Homoehe
       mit der traditionellen Ehe nehme niemandem etwas weg: „Im Gegenteil: Die
       eingetragene Partnerschaft ist eine Bereicherung für unsere moderne
       Gesellschaft.“
       
       Tatsächlich wäre dies rechtlich möglich: In einem anderen Verfassungsurteil
       aus Karlsruhe, das im Hinblick auf die Grundgesetzverträglichkeit der
       Eingetragenen Lebenspartnerschaft schlechthin im Sommer des Jahres 2002
       erging, hieß es, wenn der Gesetzgeber dies wolle, könne er die „Ehen“
       Homosexueller vollständig denen von Heterosexuellen angleichen.
       
       Der Fraktionschef der CDU in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann,
       appellierte an seine eigene Partei, in der Frage der Gleichstellung der
       Homehe ohnehin „abzurüsten“. Die aktuelle Intervention der Grundgesetzhüter
       beschädige das System Ehegattensplitting nicht, sagte er gegenüber der
       Neuen Westfälischen, nur weil künftig neben 13 Millionen Ehepaaren auch
       20.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften davon profitieren könnten.
       
       7 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Feddersen
       
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