# taz.de -- Ehegattensplitting für Homosexuelle: Das Finanzamt wird zum Outingamt
       
       > Die Lohnsteuerkarte verrät nach Einführung des Ehegattensplittings für
       > Homosexuelle, wer verpartnert ist. Bei der katholischen Kirche droht dann
       > die Kündigung.
       
 (IMG) Bild: Sieht harmlos und rosa aus, aber kann Existenzen gefährden: Die Lohnsteuerkarte
       
       BERLIN taz | Verpartnerten Homosexuellen, die bei der katholischen Kirche
       arbeiten, droht nach Einführung des Ehegattensplittings die Kündigung. Sie
       müssen beim Finanzamt einschreiten, damit es nicht dazu kommt. Denn nun
       werden sie in der Steuerbehörde als verheiratet geführt. Dies wird durch
       die Zuteilung der Steuerklasse für Verheiratete auf der monatlichen
       Lohnsteuerabrechnung sichtbar. Bisher wurden Verpartnerte dort als ledig
       geführt.
       
       Mit verpartnerten Homosexuellen hat wiederum der Arbeitgeber katholische
       Kirche ein Problem. Offiziell dürfen zwar Homosexuelle in kirchlichen
       Einrichtungen beschäftigt werden. Doch dies nur, solange sie ihre
       Sexualität nicht „ausleben“.
       
       Tun sie es doch, droht die fristlose Kündigung. Nun aber wird ihr
       Personenstand durch die Angabe der Lohnsteuerklasse für Verheiratete
       bekannt. Und unter Verpartnerten dürfte die zölibatäre Lebensführung eher
       selten sein. Darum schlägt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Alarm.
       
       „Nach der jetzigen Fassung des Paragrafen 38b des Einkommensteuergesetzes
       wird Eheleuten zwangsweise eine Steuerklasse zugeteilt, aus der ihre
       Arbeitgeber ersehen können, dass sie eine Ehe eingegangen sind“, erläutert
       Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Diejenigen Homosexuellen, die bei der
       katholischen Kirche arbeiten, müssen nun also einen Extraantrag beim
       Finanzministerium stellen.
       
       ## Absichtlich ungünstig
       
       Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, dass die Wahl einer
       ungünstigeren Steuerklasse durchaus möglich sei – auf einen gesonderten
       Antrag hin. „Das haben wir extra für solche Fälle eingerichtet“, so ein
       Sprecher.
       
       Vor einem solchen Problem standen in der Vergangenheit nämlich auch schon
       Geschiedene, die neu heirateten. Auch dies missbilligt die katholische
       Kirche und sprach in solchen Fällen schon Kündigungen aus. Verpartnerte
       Homosexuelle beantragen nun weiterhin die Steuerklasse eins für Ledige. Bei
       der Berechnung der Einkommensteuer am Ende des Jahres werden sie dann
       wieder wie Verheiratete behandelt und profitieren dann auch vom
       Ehegattensplitting.
       
       Die katholische Kirche definiert ihren Umgang mit Homosexuellen in einem
       Schreiben der Glaubenskongregation von 1986 einigermaßen spitzfindig: „Die
       spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht
       sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein
       sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem
       Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“
       Aus diesem Satz leiten die kirchlichen Arbeitgeber ab, dass praktizierende
       Homosexuelle für den Dienst bei der Kirche nicht tragbar sind.
       
       11 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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