# taz.de -- Urteil Bundesverfassungsgericht: Auch Homos dürfen splitten
       
       > Die nächste Klatsche: Die Karslruher Richter stellen Homopaare steuerlich
       > gleich. Die Opposition zeigt sich erfreut, der Druck auf die Regierung
       > wächst.
       
 (IMG) Bild: In Frankreich braucht es keine Richtersprüche, da dürfen Homosexuelle einfach heiraten.
       
       BERLIN taz/dpa/rtr | Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer
       Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist
       verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am
       Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
       
       Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht
       mit Eheleuten völlig gleich. Das Gericht begründete die Entscheidung damit,
       dass die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den
       Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße.
       
       Das Gericht verlangte zudem, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August
       2001 geändert werden. Bis die Gesetze neu geregelt sind, werden die
       bestehenden Regelungen beim Ehegattensplitting auch auf eingetragene
       Lebenspartnerschaften angewandt.
       
       Damit urteilten die Richter wie erwartet im Sinne der Antragsteller. Seit
       mehreren Jahren treibt das Bundesverfassungsgericht die Politik in Sachen
       Gleichstellung vor sich her. In etlichen kleineren Rechtsbereichen stellten
       die Richter eingetragene Lebenspartner und Ehegatten einander gleich, etwa
       bei der betrieblichen Altersvorsorge, im öffentlichen Dienst, im
       Beamtenrecht und bei der Erbschaftssteuer. Als letzte große Baustellen
       galten bislang das Adoptions- und Steuerrecht.
       
       Zuletzt erweiterte das Gericht im Februar die Apotionsmöglichkeiten von
       Schwulen und Lesben. Ihnen wurde die sogenannte Sukzessivsadoption
       gestattet, also die Adoption eines Kindes, das der Partner oder die Partner
       zuvor adoptiert hatte.
       
       ## Union unter Druck
       
       Damit geriet besonders die Union unter Druck. Als einzige der im Bundestag
       vertretenen Parteien stellt sie sich bis heute gegen eine vollständige
       Gleichstellung Homosexueller. Nach dem Urteil vom Februar hatte es den
       Anschein, als öffneten sich CDU und CSU etwas. Einige prominente
       Unionspolitiker forderten die Gleichstellung der Homoehe. Nach mehreren
       Wochen der Diskussion kassierte Kanzlerin Angela Merkel das Thema
       allerdings.
       
       Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte die
       Entscheidung. „Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im
       Verfassungsrecht geben“, erklärte Manfred Bruns, LSVD-Sprecher am
       Donnerstagmorgen.
       
       ## Beck frohlockt
       
       Er fordert von der Regierung Merkel, die Ehe komplett zu öffnen. Nur so
       könne sie noch vor der Wahl die jahrelang praktizierte Diskriminierung
       beenden. Der LSVD rät allen Betroffenen, beim Finanzamt den Vollzug der
       Vollstreckung zu beantragen.
       
       „Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, erklärte
       Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen in Bundestag.
       Merkels Diskriminerungspolitik sei erneut an der Verfassung gescheitert. Er
       forderte die Regierung auf, ihren Widerstand aufzugeben und die
       Gesetzentwürfe zur Gleichstellung beim Steuer- und Adoptionsrechts zu
       beschließen.
       
       ## Kristina Schröder begrüßt Urteil
       
       Bundes-Familienministerin Kristina Schröder hat das Urteil begrüßt und eine
       Änderung des Steuerrechts in Aussicht gestellt. „Der Staat hat ein
       Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu
       begünstigen“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Sie bleibe
       eine Anhängerin des Ehegattensplittings, sagte die CDU-Politikerin weiter.
       Wenn der Kreis der Berechtigten jetzt ein wenig größer werde, sei dies
       vernünftig. Das Karlsruher Urteil sei gut und richtig.
       
       Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       begrüßte sich über das Urteil. Sie [1][twitterte] am Donnerstag: „Die
       Entscheidung freut mich. Jetzt muss volle Gleichstellung folgen!“
       
       6 Jun 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://twitter.com/sls_bmj/status/342567186734391296
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Wrusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Homo-Ehe
 (DIR) Homosexualität
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Urteil
 (DIR) Gleichstellung
 (DIR) Adoptionsrecht
 (DIR) Diskriminierung
 (DIR) Adoptionsrecht
 (DIR) Homosexualität
 (DIR) CDU
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Homo-Ehe
 (DIR) Großbritannien
 (DIR) Homo-Ehe
 (DIR) Europa
 (DIR) CDU
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Adoptionsrecht für Homo-Paare: CDU-Senator nicht auf Parteilinie
       
       Die Justizminister der Länder machen beim Adoptionsrecht Druck aufs
       Kabinett. Das bringt zunächst nur die Anpassung des Steuerrechts auf den
       Weg.
       
 (DIR) Ehegattensplitting für Homosexuelle: Das Finanzamt wird zum Outingamt
       
       Die Lohnsteuerkarte verrät nach Einführung des Ehegattensplittings für
       Homosexuelle, wer verpartnert ist. Bei der katholischen Kirche droht dann
       die Kündigung.
       
 (DIR) Kommentar Adoption für Homosexuelle: Das gewisse Unbehagen der Union
       
       Wie viel Modernität verträgt die Union noch? Wie konservativ darf sie
       bleiben? Oder: Was kann sie den Wählerinnen und Wählern zumuten?
       
 (DIR) Adoptionsrecht für Homosexuelle: Von der Leyen ärgert ihre Partei
       
       Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich für Gleichstellung von
       Homo-Paaren ausgesprochen. Kurz darauf hagelt es Kritik aus ihrer Partei.
       
 (DIR) Die Unionsfraktion berät die Homo-Ehe: Eiliger Verfassungsgehorsam
       
       CDU und CSU wollen ein Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung
       homosexueller Partnerschaften in den Bundestag einbringen – mehr aber auch
       nicht.
       
 (DIR) Urteil zum Ehegattensplitting: Auch vor dem Finanzamt gleich
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Lesben und Schwule werden
       steuerlich gleichgestellt – wenn sie in einer „Verantwortungsgemeinschaft“
       leben.
       
 (DIR) Kommentar Urteil Homoehe: Ätsch bätsch
       
       Kein Naturrecht mehr, keine Hinweise auf das Religiöse. Das
       Gleichstellungsurteil ist für Konservative wie Erika Steinbach oder Norbert
       Geis ein herber Schlag.
       
 (DIR) Britisches Oberhaus stimmt Homoehe zu: Homohochzeiten jetzt geadelt
       
       Das britische Gesetz zur Einführung der Ehe für Homosexuelle hat auch das
       Oberhaus passiert. Nun kann es im kommenden Jahr in Kraft treten.
       
 (DIR) Erste Homo-Eheschließung in Frankreich: „Ja“ mit Bombenwarnung
       
       Erstmals haben sich zwei Schwule in Frankreich das „Ja“-Wort gegeben.
       Polizeieinheiten hielten die Proteste von der Feier fern.
       
 (DIR) Studie zu Homophobie in Europa: Küssen besser unterlassen
       
       Zwei Drittel trauen sich nicht Händchen zu halten, jeder Zweite erlebt
       Diskriminierung, ein Fünftel körperliche Gewalt. Homophobie ist in Europa
       weit verbreitet.
       
 (DIR) Diskussion um Homo-Ehe: Von Beust kritisiert seine Partei
       
       Die Ablehnung der Homo-Ehe kostet die CDU Stimmen. Deshalb kritisiert Ole
       von Beust die Haltung seiner Partei. Schließlich gebe es „nichts
       Konservativeres als die Ehe“.