# taz.de -- Ärger beim Fliegen: Einheitlicher Schlichter
       
       > Kofferverlust, Verspätungen, Umbuchungen? Bald wird alles besser: Die
       > Airlines einigen sich nach langem Ringen auf eine gemeinsame
       > Beschwerdestelle.
       
 (IMG) Bild: Warten auf den Abflug.
       
       Ob Kofferverlust, Verspätung, Umbuchung oder verpasste Anschlussflüge – für
       geschädigte Reisende ist es bisher oft mühsam und teuer, ihre berechtigten
       Ersatzansprüche gegen häufig widerwillige Fluggesellschaften durchzusetzen.
       Ab 1. November wird sich das ändern. Dann sind Airlines verpflichtet, ein
       außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen. Das erspart
       Verbrauchern viel Zeit, Ärger und Kosten.
       
       Lange Zeit konnte sich die Flugbranche nicht auf ein einheitliches
       Verfahren verständigen. Doch nun ist der Durchbruch gelungen. Die
       unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
       in Berlin soll auch für Flugreisende die Schlichtung übernehmen. „Das ist
       eine gute Nachricht“, sagt SÖP-Chef Heinz Klewe. Man habe sich mit den
       Branchenverbänden BDL, BDF und Barig geeinigt, dass deren in-und
       ausländische Mitglieder dem Trägerverein beitreten und sich am
       Schlichtungsverfahren beteiligen. Klewe verspricht Unternehmen und
       Verbrauchern „eine Schlichtung mit Augenmaß“.
       
       Die drei Verbände bestätigen in einer gemeinsamen Mitteilung die Einigung.
       Kunden bekämen nun die Möglichkeit, Beschwerden auch außergerichtlich zu
       klären“, erklärte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch. Barig-Generalsekretär
       Michael Hoppe sagte, man habe den Mitgliedern empfohlen, der SÖP
       beizutreten.
       
       Damit gibt es künftig eine einzige gemeinsame Anlaufstelle für alle
       Reisenden, die Beschwerden haben und Entschädigung wollen. Die SÖP gilt als
       bewährte Institution, die bereits für alle Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden
       und mehr als 200 Unternehmen Streitfälle erfolgreich schlichtet. Für den
       Verbraucher ist das Verfahren kostenlos – und anders als das Unternehmen
       ist der Kunde nicht verpflichtet, den Vorschlag des Schlichters anzunehmen.
       Der Klageweg steht dem Betroffenen weiter offen.
       
       Grundsätzlich müssen sich die Geschädigten jedoch zunächst an das
       betreffende Verkehrsunternehmen wenden und versuchen, dort ihre Ansprüche
       geltend zu machen. Falls dabei kein zufriedenstellendes Ergebnis
       herauskommt, können nun erstmals auch Flugreisende bei der Berliner SÖP
       solche Streitfälle außergerichtlich und kostenfrei klären lassen.
       
       Wichtig dabei: Der neue Schlichtungsanspruch gilt nur für private Flüge ab
       dem 1. November 2013, die in Deutschland starten oder landen. Rund 3.500
       Altfälle, die bereits bei der SÖP liegen, sind noch immer ungeklärt, weil
       zahlreiche Airlines die außergerichtliche Schlichtung verweigerten. Schon
       die Teilnahme bei der früheren Schlichtungsstelle Mobilität, von der
       Bundesregierung gefördert, lehnten Lufthansa, Air Berlin & viele andere
       Anbieter ab.
       
       ## Entschädigungen entgehen
       
       Nach Schätzung von Experten lassen sich die Bundesbürger jedes Jahr
       stattliche Entschädigungen entgehen, weil die Ansprüche nicht durchgesetzt
       werden. Laut einer Studie von der Firma EU-Claim, die Ansprüche für
       Geschädigte gegen Entgelt durchsetzt, sind täglich in Deutschland
       durchschnittlich 33.000 Fluggäste von Verspätungen um mehr als 30 Minuten
       betroffen. Die Organisation Flightrights hat errechnet, dass in einem Jahr
       1,3 Millionen Passagiere stark verspätet ankamen und deshalb 665 Millionen
       Euro auf Entschädigung gehabt hätten.
       
       Einen ersten Durchbruch konnte SÖP-Chef Klewe im Frühjahr erzielen.
       Ausgerechnet der Billigflieger Ryanair, der immer wieder durch rüde
       Geschäftsmethoden in die Schlagzeilen geriet, trat im März als erste
       Airline der SÖP bei und akzeptiert die Schlichtungsvorschläge. Als
       vorbildlich bei Streitfällen gilt die Deutsche Bahn, die sich seit Jahren
       an den außergerichtlichen Schlichtungsstellen im Interesse ihrer Kunden
       beteiligt hat.
       
       12 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Wüpper
       
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