# taz.de -- Weniger Rechte von Fluggästen: Die Bahn entschädigt besser
       
       > Die EU-Kommission will die Rechte von Fluggästen verschlechtern. Die
       > Bundesregierung findet das offenbar okay, Verbraucherschützer nicht.
       
 (IMG) Bild: Sie wollen aussteigen? Sie warten doch erst seit drei Stunden auf dem Rollfeld, da ist noch Luft!
       
       BERLIN taz | Wer stundenlang auf einen Flug warten muss, bekommt nach dem
       Willen der EU-Kommission künftig seltener eine Entschädigung. Der Entwurf
       einer EU-Verordnung sieht vor, dass Airlines bei Langstreckenflügen erst ab
       zwölf Stunden Verspätung zahlen müssen.
       
       Laut dem Reiserechtsportal Flightright haben bisher 1,3 Millionen Deutsche
       pro Jahr Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder ausgefallener
       Flüge. Durch die neue Regelung würden bis zu 70 Prozent von ihnen leer
       ausgehen.
       
       Verbraucherschützer und Grüne sind empört. Sie fordern, sich an einem
       Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu orientieren, nach dem schon nach
       drei Stunden Entschädigungen fällig sind. „Der Vorschlag der Kommission
       sieht den Profit der Airlines als oberste Maxime“, sagt Michael Cramer. Der
       Verkehrsexperte sitzt für die Grünen im EU-Parlament. „Das Interesse der
       Gäste scheint dabei keine Rolle zu spielen“, sagt er.
       
       Die Bundesregierung hat den Entwurf bereits gebilligt, wie aus der Antwort
       auf eine Kleine Anfrage der Grünen von Anfang August hervorgeht. Das
       kritisieren die Grünen scharf. „Natürlich kommt der Entwurf aus Brüssel“,
       sagt Cramer. Dennoch hätte die Bundesregierung aus seiner Sicht von Anfang
       an Widerstand dagegen leisten müssen. „Aber Ramsauer hat sich auf die Seite
       der Airlines gestellt.“
       
       ## Fünf Stunden im Flugzeug
       
       Die Rechte von Fluggästen sind in der Europäischen Union durch eine
       Verordnung von 2004 geregelt. Bei Verspätungen nach einer bestimmten Zeit
       besteht demnach Anspruch auf Essen, Getränke und gegebenenfalls eine
       Übernachtung. Fällt ein Flug aus, müssen Entschädigungen bis zu 600 Euro
       gezahlt werden.
       
       Stimmen das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten dem neuen Vorschlag zu,
       müssen Fluggäste mindestens fünf Stunden Verspätung ohne Entschädigung
       hinnehmen, bisher waren es drei. Bei Flugdistanzen von mehr als 3.500
       Kilometern sollen es neun Stunden sein.
       
       Wer weiter als 6.000 Kilometer fliegt, müsste sogar zwölf Stunden warten.
       „Wir fordern Entschädigungen ab einer Verspätung von drei Stunden“, sagt
       Otmar Lell vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Unabhängig von der
       Distanz.“
       
       Dabei folge er der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Niedrige
       Schwellen für Zahlungen, so Lell, führten zu verlässlicheren Flugplänen.
       Die vorgeschlagenen Änderungen eröffneten Airlines die Möglichkeit,
       systematisch Flüge kurzfristig zu verschieben – ungestraft.
       
       ## Am Bahnverkehr orientieren
       
       Auch andere Leistungen würden durch die geplante Regelung eingeschränkt:
       Nur drei Nächte sollen Airlines gestrandete Passagiere unterbringen müssen.
       Erst nach fünf Stunden sollen Passagiere ein Flugzeug verlassen dürfen,
       wenn es auf dem Rollfeld zu Verspätungen kommt.
       
       Grünen-Politiker Cramer kritisiert außerdem, dass der Entwurf kein Wort zur
       angemessenen Behandlung behinderter Passagiere verliere. Insgesamt solle
       sich der Flugverkehr an den EU-Regelungen zum Bahnverkehr orientieren: Dort
       bekommen Kunden bereits ab einer Stunde Verspätung einen Teil des
       Fahrpreises zurück.
       
       28 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jakob Struller
       
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