# taz.de -- Erste Bilanz zu Schlichtungsstellen: Zum Schlichter statt zum Richter
       
       > Viele Branchen haben Ombudsleute, an die sich Kunden bei Streitigkeiten
       > mit Unternehmen wenden können. Gerichte werden entlastet.
       
 (IMG) Bild: Anschlussflug verpasst? Ombudsleute können beim Streit mit Unternehmen helfen
       
       Berlin taz | Von Ärger beim Ferienflug ist in diesen Tagen viel zu hören.
       Verschwundenes Gepäck oder verpasste Anschlussflüge sind zwei der
       häufigsten Probleme. Auch die Bahn ist häufig unpünktlich. Dumm, wenn der
       Fahrgast nicht nachweisen kann, dass er aufgrund einer zu späten Ankunft
       eine Entschädigung beanspruchen kann. Das sind Situationen, in denen es zum
       Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen kommt. Es sind daher auch
       typische Fälle für die zuständigen Schlichtungsstellen, von deren Existenz
       viele Verbraucher noch gar nichts wissen.
       
       Für Reisende sucht die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr
       (SÖP) nach einem Kompromiss der beteiligten Parteien. Rund 15.000 Kunden
       beschwerten sich im vergangenen Jahr bei den 18 Mediatoren. Ist die Eingabe
       begründet, holt das SÖP eine Stellungnahme des betroffenen Unternehmens ein
       und schlägt dann eine Lösung vor. In vier von fünf Fällen akzeptieren beide
       Seiten den Vorschlag.
       
       Der Vorteil eines Schlichtungsverfahrens liegt für die Bundesregierung auf
       der Hand. „Schnell, einfach, kostengünstig: Schlichtung ist bei
       Verbraucherstreitigkeiten eine gute Alternative zum gerichtlichen
       Verfahren“, sagt Justizministerin Katarina Barley (SPD). Vor zwei Jahren
       hat die Regierung die Arbeit der Ombudsleute gesetzlich geregelt und nun
       erstmals eine Bilanz gezogen. Die Statistik zeigt, dass sich diese Art der
       Konfliktlösung langsam herumspricht. 68.538 Anträge gingen bei den
       mittlerweile 25 Schiedsstellen 2017 ein. Gegenüber dem Vorjahr entspricht
       dies einem Zuwachs um 11 Prozent.
       
       Einige Ombudsleute arbeiten schon lange. Dazu zählen die Schlichter der
       Versicherungsgesellschaften und Banken. Auch die SÖP oder die für Ärger
       mit Telekommunikationsfirmen und Postdienstleistern zuständige
       Bundesnetzagentur kennen mittlerweile viele Verbraucher. Doch kaum jemand
       kennt die Schlichtungsstellen für Immobilien, die für Bausparer oder die
       für Besitzer von Investmentfonds. Weitere Einrichtungen sollen nach dem
       Willen der Bundesregierung dazukommen. „Schlichtung ist immer eine
       Win-win-Lösung“, wirbt Barley für eine Ausweitung.
       
       ## Die meisten Anliegen der Verbraucher sind berechtigt
       
       Für die Verbraucher ist das Verfahren in der Regel kostenlos und kann via
       Internet auf den Portalen der Ombudsleute angestoßen werden. Nur bei
       missbräuchlichen Beschwerden wird zuweilen eine Gebühr erhoben. Wie die
       beteiligten Parteien mit dem Schlichterspruch umgehen, ist unterschiedlich.
       Der Ombudsmann der Versicherer darf bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro
       ein für die Unternehmen verbindliches Urteil fällen. In anderen Branchen
       kann der Vorschlag auch abgelehnt werden.
       
       Die meisten Beschwerden kommen von Versicherungskunden und Reisenden. Die
       stärkste Steigerung verzeichnete die Bundesnetzagentur bei Beschwerden von
       Postkunden, deren Zahl sich im vergangenen Jahr mit gut 1.000 mehr als
       vervierfacht hat. Die meisten Anliegen der Verbraucher sind berechtigt.
       Nicht einmal jede fünfte Eingabe wurde abgelehnt. Wenn es dazu kam, dann in
       der Regel wegen der fehlenden Zuständigkeit oder weil der Kunde sich zuvor
       nicht schon direkt an das betreffende Unternehmen gewandt hat.
       
       Allerdings registriert das für Schlichtungsstellen zuständige Bundesamt
       für Justiz (BfJ) auch eine negative Entwicklung. Postunternehmen ziehen
       sich aus dem Schlichtungsverfahren zurück. Nicht einmal jede zweite
       Branchenfirma nimmt daran teil, mit sinkender Tendenz. Auch
       Handelsunternehmen drücken sich mit Hinweis auf dort verbreitete
       Kulanzregelungen um eine Teilnahme herum. So bleibt die erste Bilanz der
       Schlichtungsstellen zwiespältig.
       
       10 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Mulke
       
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