# taz.de -- Schlichtungsstelle für Urlaubsärger: Mehr Reisende fordern Entschädigung
       
       > Die Beschwerden bei der Schlichtungsstelle SÖP nehmen zu. Oft lohnt sich
       > die Mühe. Die Bearbeitung ist kostenlos, die Erfolgsquote hoch.
       
 (IMG) Bild: Wenn nicht nur der Sonnenuntergang, sondern auch die Unterkunft dramatisch ist – auf zur Schlichtungsstelle
       
       Ein paar Klicks – und schon ist der nächste Urlaub gesichert! Das Internet
       und Onlineangebote machen Reisebuchungen so einfach wie nie zuvor. Doch oft
       läuft später nicht alles wie erhofft und versprochen. Der Flug wird
       verschoben, die Bahn hat große Verspätung, der Fernbus steckt stundenlang
       im Stau, auf der Kreuzfahrt geht der Koffer verloren – das kann jede Menge
       Ärger bereiten. Besonders wenn sich die Verkehrsunternehmen stur stellen
       und Entschädigungen verweigern.
       
       Solche Streitfälle landen jeden Tag zuhauf in der Fasanenstraße 81 in
       Berlin. Dort sitzt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen
       Personenverkehr (SÖP), die kostenlos, unabhängig und neutral versucht,
       Konflikte ohne teure und zeitraubende Gerichtsverfahren beizulegen.
       Geschäftsführer Heinz Klewe und seine Volljuristen haben sehr viel zu tun:
       Auch im ersten Halbjahr 2017 stieg die Zahl der Anträge weiter stark um 27
       Prozent auf knapp 6.900.
       
       Viele Airlines verweigerten lange Zeit die Teilnahme bei der
       Schlichtungsstelle. Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wurde
       die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Schlichtung in vielen Branchen
       aber zur Pflicht. Die SÖP ist als Schlichtungsstelle von der
       Bundesregierung anerkannt. Mittlerweile beteiligen sich 46 Airlines,
       darunter alle deutschen Unternehmen und Billigflieger wie Ryanair, Easyjet
       und Wizz Air.
       
       ## Kein Erfolgshonorar
       
       Die SÖP verlangt weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolgshonorare. Die
       Arbeit der Schlichtungsstelle wird über Mitgliedsbeiträge von den
       mittlerweile 350 Verkehrsunternehmen finanziert, die mitmachen. Die
       Unternehmen akzeptieren damit, dass viele Streitfälle durch die
       unabhängigen Schlichter entschieden werden.
       
       Auch private Unternehmen wie EU-Claim, Fairplane oder Flightright bieten
       verärgerten Reisenden an, erfolgversprechende Fälle durchzufechten. Dafür
       werden dann aber bis zu 30 Prozent Erfolgshonorar fällig, teils noch mehr.
       Falls es kein Geld gibt, muss der Kunde – anders als beim Anwalt – aber
       auch nichts zahlen.
       
       ## Wann wird entschädigt?
       
       Das Reiserecht und besonders die Entschädigungsregeln sind eine recht
       komplizierte Materie. Generell gilt für die meisten Reisen: Bei längeren
       Verspätungen, Kofferverlust, Falschinformationen und schlechtem Service
       können unter bestimmten Bedingungen Ersatzansprüche geltend gemacht werden,
       die erst nach drei Jahren verjähren.
       
       Bei Airlines regelt die EU-Verordnung 261/2004 bereits seit mehr als einem
       Jahrzehnt, dass Passagiere einen Ersatzflug oder Erstattung des
       Ticketpreises verlangen können, wenn Flüge gestrichen wurden oder überbucht
       sind. Zudem gibt es in solchen Fällen als Ausgleich 250 Euro (Flüge bis
       1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) oder sogar 600 Euro
       (Langstrecken). Bei Flugplanstörungen infolge Naturkatastrophen,
       schlechten Wetters und Streiks müssen Airlines nicht zahlen, wenn sich
       solche Ursachen nachweisen lassen.
       
       ## Was gilt bei Zugreisen?
       
       Bei längerer Verspätung von Zügen gibt es einen Teil des Fahrpreises
       zurück, unabhängig von der Ursache. In allen EU-Ländern müssen Bahnen bei
       Verspätungen von 60 bis 119 Minuten ein Viertel des Fahrpreises
       zurückzahlen, ab 120 Minuten mindestens die Hälfte. Im Gegensatz zu
       Airlines können sich Bahnen seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
       nicht mehr auf höhere Gewalt berufen. Fahrgästen muss der Preis auch dann
       teilerstattet werden, wenn sich der Zug wegen schlechten Wetters,
       Naturkatastrophen oder Streiks verspätet.
       
       Die Anlaufstelle: Die SÖP ist per Post (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin), per
       Telefon (0 30 6 44 99 33-0), per Mail ([1][kontakt@soep-online.de)] oder im
       Internet ([2][www.soep-online.de]) zu erreichen. Auch im öffentlichen
       Nahverkehr (Bus, Tram, U-Bahn) ist die SÖP in bereits 13 Bundesländern
       Anlaufstelle.
       
       15 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://soep-online.de)
 (DIR) [2] http://www.soep-online.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Wüpper
       
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