# taz.de -- Ströbele klagt vorm Verfassungsgericht: Mehr Transparenz beim Waffenexport
       
       > Bei Rüstungsgeschäften muss die Bundesregierung das Parlament erst ein
       > Jahr später informieren. Dagegen geht Hans-Christian Ströbele nun vor.
       
 (IMG) Bild: Heute in Niedersachsen, morgen vielleicht schon in einer Bananenrepublik: ein deutscher Leopard-Panzer.
       
       KARLSRUHE taz | Wann muss die Bundesregierung den Bundestag über deutsche
       Rüstungsexporte informieren? Genügt es, wenn das Parlament mehr als ein
       Jahr nach deren Genehmigung unterrichtet wird? Der Grünen-Abgeordneten
       Hans-Christian Ströbele sieht darin seine Rechte als Parlamentarier
       verletzt. Seine Klage verhandelte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.
       
       Im Juli 2011 meldeten verschiedene Medien, die Bundesregierung habe die
       Lieferung von 200 „Leopard“-Kampfpanzer an Saudi-Arabien grundsätzlich
       genehmigt. Ströbele war entsetzt. Erst wenige Wochen zuvor hatte
       Saudi-Arabien mit Panzern geholfen, die Demokratiebewegung im Nachbarstaat
       Bahrain zu unterdrücken.
       
       Er fragte deshalb die Bundesregierung, wie sie den Export von Panzern in
       eine Krisenregion genehmigen könne. Außerdem sei Saudi-Arabien eine
       Despotie, die die Menschenrechte missachte. Die Antwort der Bundesregierung
       war knapp: Sie könne zu den Presseberichten nicht Stellung nehmen, denn die
       Arbeit des Bundessicherheitsrats, in dem solche Entscheidungen fallen, sei
       geheim.
       
       Laut Grundgesetzartikel 26 muss die Bundesregierung über Rüstungsexporte
       entscheiden. Dem Bundessicherheitsrat gehören die Kanzlerin und sieben
       Minister an, darunter der Außen-, der Verteidigungs- und der Innenminister.
       Bisher werden solche Entscheidungen erst im Jahr darauf zusammenfassend im
       Rüstungsexportbericht mitgeteilt. In Karlsruhe verteidigte Innenminister
       Thomas de Maizière (CDU) diese Praxis: „Über außenpolitische Fragen
       entscheidet allein die Bundesregierung.“ Die Existenz einer deutschen
       Rüstungsindustrie sei überdies „im nationalen Interesse“, wenn man nicht
       abhängig sein wolle, ergänzte er.
       
       ## Über 11 Milliarden Euro Exporterlöse
       
       Derzeit hat die deutsche Rüstungsbranche einen jährlichen Umsatz von 22,6
       Milliarden Euro. Davon gehe mehr als die Hälfte in den Export, erklärte
       Hans Christoph Atzpodien, Präsident des Bundesverbands Deutscher
       Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Der Exportanteil nehme sogar zu,
       weil Deutschland und die Nato-Staaten ihre Rüstungshaushalte senkten.
       
       Wenn das Bundesverfassungsgericht frühzeitige Informationen verlange,
       „werden manche Staaten gar nicht mehr bei uns anfragen“, so der Lobbyist. –
       „Was soll die Geheimniskrämerei, wenn es doch schon in der Zeitung steht“,
       entgegnete Ströbele. „Die Bundesregierung scheut nur die öffentliche
       Auseinandersetzung.“
       
       Immerhin hat die Große Koalition auf Druck der SPD erste Veränderungen
       beschlossen. Die Exportgenehmigungen sollen dem Parlament künftig binnen 14
       Tagen mitgeteilt werden. Der zusammenfassende Bericht soll halbjährlich
       erscheinen. „Bis zur Sommerpause“ sollen die Änderungen umgesetzt sein,
       versprach Thomas de Maizière.
       
       ## Voranfragen könnten Ausnahme bleiben
       
       Umstritten ist vor allem noch, ob die Transparenz auch für Voranfragen der
       Rüstungsindustrie gilt. Hier fragen die Firmen zu Beginn von Verhandlungen
       mit einem ausländischen Staat beim Bundessicherheitsrat nach, ob sie am
       Ende, oft Jahre später, mit einer Genehmigung rechnen können. So war es
       wohl auch im Fall der „Leopard“-Panzer für Saudi-Arabien. Rüstungsvertreter
       Atzpodien kennt keinen Fall, in dem vom positiven Vorabsignal später
       abgewichen wurde.
       
       Minister de Maiziere betonte dennoch, eine positive Entscheidung würde nur
       „in Aussicht gestellt, falls sich die Verhältnisse nicht ändern“. Das
       Vorabsignal sei also nicht verbindlich und müsse daher dem Parlament und
       der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden. Die Richter sehen dies
       möglicherweise anders. „Wenn die Voranfrage für die Firmen keine Relevanz
       hätte, gäbe es sie nicht“, erklärte Gertrude Lübbe-Wolff.
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       15 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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