# taz.de -- Sitzung des Untersuchungsausschusses: Böse NSA? Böser BND!
       
       > Die Abhörpraxis des deutschen Auslandsgeheimdiensts sei nicht besser als
       > die der USA, bemängeln Sachverständige. Es fehle eine rechtliche
       > Grundlage.
       
 (IMG) Bild: Die Sachverständigen (r-l): Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker.
       
       BERLIN taz | Gleich am ersten Tag der Beweisaufnahme im
       NSA-Untersuchungsausschuss ist auch der deutsche Auslandsgeheimdienst
       heftig in die Kritik geraten. Mehrere Gutachter bemängelten am Donnerstag
       im Bundestag die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland. Die
       Fernmeldeaufklärung des BND sei in ihrer jetzigen Form unzulässig, urteilte
       der Mannheimer Verwaltungsrechtler Matthias Bäcker. Ihr fehle eine klare
       rechtliche Grundlage.
       
       Nach Ansicht des Gutachters werden dem deutschen Auslandsgeheimdienst bei
       der Datengewinnung im Ausland bisher kaum Grenzen gesetzt. Es gehe nicht
       an, dass der BND „eigentlich alles darf“, was ausländischen
       Nachrichtendiensten seit den Enthüllungen durch Edward Snowden im Zuge der
       NSA-Affäre vorgeworfen werde, warnte Bäcker.
       
       Ob denn beispielsweise Afghanen vor den Spähangriffen des BND besser
       geschützt seien als die Deutschen vor jenen der NSA, wollte der
       Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, wissen.
       Unmissverständliche Antwort des Juristen: „Wenn sich der BND an die
       Verfassung hält: ja. Wenn er der Rechtsauffassung der Bundesregierung
       folgt: nein.“ Bäcker appellierte deshalb an den Gesetzgeber, die
       Auslandsaufklärung des BND nicht im „rechtsfreien Raum“ zu belassen.
       
       Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stellte klar,
       der BND dürfe natürlich „Zeitungsausschnitte“ im Ausland sammeln oder
       Informanten befragen – denn so etwas habe keine Grundrechtsrelevanz. Wenn
       er aber systematisch Telekommunikation ausspähe, müsse er dabei das
       Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes achten. Denn es gelte
       auch außerhalb der Bundesrepublik: „Das sind Menschenrechte, die stehen
       jedermann zu.“ Das gelte auch für Fälle, bei denen die Kommunikation im
       Ausland beginne und ende – also beispielsweise für die Nachricht eines
       Afghanen an einen anderen Afghanen über einen afghanischen Telefonanbieter.
       
       ## Aus der Postkutschenzeit
       
       Der Exverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem beklagte, dass die
       Grundrechte „noch aus der Postkutschenzeit“, stammten. Im Internetzeitalter
       müsse der Schutz der Kommunikationsfreiheit „global neu gedacht“ werden. Er
       nahm den deutschen Staat in die Pflicht, die Bürger besser vor Überwachung
       und Ausspähung zu schützen. Zwar seien US-Geheimdienste nicht an die
       deutschen Grundrechte gebunden. Trotzdem seien Grundrechte für die NSA
       nicht „irrelevant“ – der Staat habe hier eine „Schutzpflicht“, solche
       Eingriffe abzuwehren.
       
       Schließlich sei eine anlasslose, massenhafte Erfassung der
       Telekommunikationsdaten nach deutschem Recht unzulässig. Natürlich seien
       globale Schutzstandards vermutlich unrealistisch – dann müsse die Politik
       aber wenigstens auf europäischer oder deutscher Ebene etwas für die
       Garantie von vertraulicher Kommunikation unternehmen.
       
       Die Juristen mahnten auch klarere Grenzen für einen Datenaustausch unter
       den Geheimdiensten an. Wenn die Informationen von ausländischen Diensten
       auf eine Art gewonnen würden, die nicht deutschen Rechtsstandards genüge,
       dann dürften die deutschen Sicherheitsbehörden sie nicht trotzdem annehmen
       und weiterverwenden, mahnte Ex-Verfassungsrichter Papier. Die Standards
       dürften nicht untergraben werden, indem deutsche Nachrichtendienste sich
       von ausländischen Geheimdiensten mit Daten aushelfen ließen, deren
       Erfassung ihnen selbst verboten sei.
       
       22 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Geisler
       
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