# taz.de -- Spitzelei des BND: Gericht prüft anlasslose Überwachung
       
       > Ein Anwalt hat gegen die sogenannte strategische Fernmeldekontrolle des
       > BND geklagt. Am Mittwoch urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: So geht es auch: eine von Demonstranten gelenkte Drohne über dem BND-Neubau in Berlin.
       
       BERLIN taz | Verletzt die anlasslose Telefon- und E-Mail-Überwachung des
       BND die Grundrechte? Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       an diesem Mittwoch verhandeln. Geklagt hat der Berliner Anwalt Niko
       Härting. Bemerkenswert: Er hat die Klage schon Anfang 2013, also vor
       Bekanntwerden der ebenso anlasslosen Überwachung durch den US-Geheimdienst
       NSA, eingereicht.
       
       Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst den
       Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der
       E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand bestimmter Suchbegriffe
       Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte Rüstungsexporte und die illegale
       Einschleusung von Ausländern gesucht. Das Ganze nennt sich strategische
       Fernmeldekontrolle und ist im G-10-Gesetz geregelt – benannt nach dem
       Grundgesetzartikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt.
       
       Anwalt Härting sieht genau dieses Grundrecht durch die anlasslosse
       Überwachung aller internationaler Kommunikation „übermäßig“ eingeschränkt.
       Er macht folgende Rechnung auf: Jährlich gibt es zwischen Deutschland und
       dem Ausland einige Milliarden E-Mails. Im Jahr 2010 wurden anhand von
       15.000 Suchbegriffen – zu denen die Worte „Bombe“ und „Atom“ gehören sollen
       – vom BND rund 37 Millionen E-Mails als Treffer registriert und näher
       überprüft. Allerdings seien letztlich nur ganz 12 E-Mails
       „nachrichtendienstlich relevant“ gewesen. Der Rest war völlig harmlos und
       bestand ganz überwiegend aus Spam. Härting findet das „völlig
       unangemessen“.
       
       „Bei jeder Mail, die ich ins Ausland schicke, muss ich aber damit rechnen,
       dass sie vom BND gelesen wird“, kritisiert Härting, „schließlich müssen die
       Beamten ja bei einem Treffer irgendwie feststellen, dass sie nicht
       nachrichtendienstlich relevant ist“. Damit greife der Staat nicht nur in
       seine Grundrechte als Bürger, sondern auch in das Anwaltsgeheimnis ein.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte die strategische Fernmeldekontrolle 1999
       auf Klage unter anderem der taz geprüft und nicht beanstandet. Seitdem
       haben sich aber die technischen Bedingungen stark verändert. Das
       Bundesverwaltungsgericht hat die strategische Kontrolle zuletzt 2008
       kontrolliert und akzeptiert. Anwalt Härting ist davon überzeugt, dass er
       nun, nach den Enthüllungen von Ed Snowden, auf kritischere Richter trifft.
       Ein Urteil wird für Mittwochnachmittag erwartet.
       
       28 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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