# taz.de -- Ermittlungen wegen NSA-Affäre: Empörte Aktivisten
       
       > Generalbundesanwalt Harald Range will wohl nicht gegen den
       > US-Geheimdienst NSA ermitteln. Netzaktivisten sind empört und prüfen
       > weitere Rechtsmittel.
       
 (IMG) Bild: Ohne Ermittlung keine Beweise: Generalbundesanwalt Harald Marx.
       
       KARLSRUHE dpa | In der NSA-Ausspähaffäre hat der wahrscheinliche Verzicht
       auf ein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst scharfe Kritik bei
       der Opposition und unter Netzaktivisten ausgelöst. Die Grünen fordern ein
       Eingreifen von Justizminister Heiko Maas (SPD), damit Generalbundesanwalt
       Harald Range offiziell die Ermittlungen aufnimmt. „Ein Rechtsstaat darf
       nicht mit zweierlei Maß messen“, sagte die rechtspolitische
       Fraktionssprecherin Katja Keul am Mittwoch in Berlin.
       
       Wie Süddeutsche Zeitung, WDR und NDR am Mittwoch berichteten, will Range
       auf ein Ermittlungsverfahren verzichten - aus Mangel an belastbarem
       Material. Die Anklagebehörde in Karlsruhe hatte zwei Vorwürfe geprüft:
       Einer betraf das massenhafte Ausspähen der Bürger in Deutschland, der
       andere den konkreten Vorwurf, dass jahrelang ein Handy von Bundeskanzlerin
       Angela Merkel (CDU) abgehört wurde.
       
       Die endgültige Entscheidung mit einer ausführlichen Begründung werde
       alsbald fallen, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts mit. Zuletzt
       hätten einer abschließenden Bewertung noch einige offene Anfragen und
       Abklärungen entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die große
       Koalition einer Befragung von Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin
       zustimmen würde. Die Regierung hatte das Anfang Mai abgelehnt.
       
       Der Rechtsausschuss des Bundestages verlangt Aufklärung vom Bundesanwalt.
       Range solle vor dem Ausschuss den Stand des Verfahrens erläutern, sagte die
       Ausschussvorsitzende Renate Künast (Grüne) am Mittwoch. „Er muss erläutern,
       wie er zu seiner Entscheidung kommt, während der NSA-Untersuchungsausschuss
       noch das Wie einer Vernehmung von Edward Snowden klärt“, sagte Künast. „Es
       ist also davon auszugehen, dass Beweismaterial vorhanden sein wird.“
       
       ## Arbeitsverweigerung des Generalbundesanwalts
       
       Die Begründung „keine belastbare Beweise“ stieß unter Netzaktivisten auf
       Empörung. „Wie will der Generalbundesanwalt denn das wissen, wenn es noch
       nicht einmal Ermittlungen gegeben hat“, sagte die Sprecherin des Chaos
       Computer Clubs, Constanze Kurz, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Der
       Club hatte wegen der Ausspähung Strafanzeige gestellt. Man warte die
       Zustellung der Entscheidung ab und werde dann Rechtsmittel einlegen, sagte
       Kurz.
       
       Rena Tangens vom Verein Digitalcourage, der ebenfalls Anzeige erstattet
       hatte, bezeichnete den Verzicht auf ein Verfahren als „Ungeheuerlichkeit“.
       Die Bundesregierung traue sich nicht, in der NSA-Affäre aktiv zu werden.
       „Das erzeugt ein schales Gefühl zu unserem Rechtsstaat“, sagte Tangens.
       Sollte Range auf ein Ermittlungsverfahren verzichten, grenze das an
       Arbeitsverweigerung.
       
       Als „Rechtsbeugung“ wertete die Linke den möglichen Verzicht auf ein
       Ermittlungsverfahren. „Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte
       Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch
       unaufgearbeitet bleibt“, sagte Parteichef Bernd Riexinger. Er forderte die
       Bundesregierung auf offenzulegen, ob im Hintergrund Druck zur Einstellung
       der Ermittlungen ausgeübt worden sei.
       
       Die Oppositions-Obleute im NSA-Untersuchungsausschuss reagierten befremdet
       auf Berichte zu den Plänen des Generalbundesanwalts. „Ich finde das völlig
       unverständlich“, sagte die Linke-Obfrau Martina Renner der dpa. Es könne
       nicht sein, dass der massenhafte schwere Grundrechtseingriff in diesem Fall
       folgenlos bleibe.
       
       Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz sagte der dpa, wenn der
       Generalbundesanwalt tatsächlich auf ein Ermittlungsverfahren verzichte,
       wäre das ein schwieriges Zeichen. Es habe Grundrechtsverstöße gegeben. „Das
       ist unzweifelhaft.“
       
       Bundeskanzlerin Merkels Handy soll bereits seit 2002 von der NSA abgehört
       worden sein. Ein Bericht im Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte den
       NSA-Skandal in Deutschland richtig ins Rollen gebracht. Auch die
       Kommunikation von Internetnutzern wurde den Enthüllungen des
       Ex-Geheimnismitarbeiters Edward Snowden zufolge vom US-Geheimdienst und
       seinem Partnerdienst GCHQ ausgespäht. Mehrere Bürgerrechtsgruppen hatten
       Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die Bundesregierung und
       Geheimdienstmitarbeiter erstattet.
       
       28 May 2014
       
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