# taz.de -- Generalbundesanwalt und NSA: Kein Verfahren wegen Spähaffäre
       
       > Generalbundesanwalt Harald Range sagt die Spionage-Ermittlungen gegen die
       > NSA ab. Eine Totalblamage, findet die Opposition.
       
 (IMG) Bild: Die Spähattacke aufs Kanzlerin-Handy bleibt juristisch folgenlos.
       
       BERLIN taz/dpa | Monatelang liefen die Vorprüfungen bei der
       Bundesanwaltschaft in Karlsruhe – nun hat Behördenchef Harald Range
       [1][laut einem Bericht] der Süddeutschen Zeitung entschieden: Weder wegen
       des vermuteten massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger noch wegen der
       jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel
       durch amerikanische Geheimdienste will der Generalbundesanwalt ein
       förmliches Ermittlungsverfahren einleiten.
       
       Die Begründung: Es gebe keine Möglichkeiten, an belastbares Material über
       die Aktivitäten der amerikanischen NSA und des britischen GCHQ zu kommen,
       schreibt die Süddeutsche unter Berufung auf Kreise der Bundesanwaltschaft.
       Die Suche nach Originaldokumenten sei ebenso erfolglos verlaufen wie jene
       nach Zeugen. Ein Ermittlungsverfahren hätte deshalb nur symbolischen
       Charakter gehabt.
       
       Die Bundesregierung hatte der Karlsruher Behörde laut SZ freie Hand
       gegeben. So hätten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Außenminister
       Frank-Walter Steinmeier (SPD) sich darauf verständigt, Ermittlungen dürften
       nicht aus außenpolitischen Gründen gestoppt werden.
       
       Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, forderte
       die Bundesregierung auf, diese Entscheidung nicht hinzunehmen. "Ein
       Rechtsstaat darf nicht mit zweierlei Maß messen", sagte sie. Deshalb sei
       jetzt Justizminister Maas gefordert - der sei gegenüber dem
       Generalbundesanwalt schließlich weisungsbefugt. "Eine schwierige Beweislage
       ist kein Grund, mit den Ermittlungen gar nicht erst zu beginnen",
       kritisierte Keul. Und der Whistleblower Edward Snowden sei als Zeuge nicht
       einmal angehört worden.
       
       Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte die
       Entscheidung im Deutschlandradio „völlig unverständlich“. Schließlich wisse
       „die ganze Welt“, dass Merkels Handy abgehört worden sei. Deshalb mache
       sich der Generalbundesanwalt „lächerlich“. Keiner bezweifele die Echtheit
       der NSA-Urkunde, auf der die Telefonnummer von Merkels Handy aufgeführt
       war. Wie könne Range da behaupten, es gebe keinen Anfangsverdacht?
       
       In einer ersten Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt mit, die
       abschließende Entscheidung werde bald offiziell bekannt gegeben. Dann
       würden auch die Gründe dargelegt. Bislang hätten einer abschließenden
       Bewertung der Vorgänge noch einige offene Anfragen und Abklärungen
       entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die Große Koalition
       einer Befragung von Ex- NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin zustimmen
       würde. Die Regierung hatte das Anfang Mai abgelehnt.
       
       28 May 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/abgehoertes-merkel-handy-generalbundesanwalt-will-nicht-in-nsa-affaere-ermitteln-1.1977054
       
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