# taz.de -- Entscheidung über die Elbvertiefung vertagt: Hoffnung für den Wasserfenchel
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht rügt ungenügende Planungen bei der
       > Elbvertiefung. Kläger und Beklagte setzen nun auf die Weisheit der
       > Richter - und warten.
       
 (IMG) Bild: Existiert weltweit nur im Hamburger Umland und ist vom Aussterben bedroht: der Schierlings-Wasserfenchel
       
       HAMBURG taz | Sie haben sichtlich gute Laune, die VertreterInnen der drei
       Hamburger Umweltverbände am Donnerstag nach ihrer Rückkehr von der
       Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig. Manfred Braasch
       (BUND), Beatrice Claus (WWF) und Alexander Porschke (Nabu) sind „sehr
       zufrieden“.
       
       Denn in zwei wichtigen Punkten haben die Planer der Elbvertiefung vor dem
       höchsten deutschen Verwaltungsgericht nachbessern müssen. Die ursprüngliche
       Fassung des Planfeststellungsbeschlusses, das machte der Vorsitzende
       Richter Rüdiger Nolte deutlich, „wäre nicht genehmigungsfähig gewesen“. Ein
       herber Tadel für die Fachämter Hamburgs und des Bundes, die seit 2006 die
       Anpassung der Fahrrinne in der Unterelbe planen.
       
       Für ein „Armutszeugnis“ hält es deshalb Claus, dass die Behörden nicht in
       der Lage seien, „wirtschaftliche Interessen des Hafens so zu entwickeln,
       dass keine ökologischen Schäden entstehen“. Und deshalb müssten eben die
       Umweltverbände „als Anwälte der Natur deren Interessen notfalls vor den
       Gerichten vertreten“, sagt Porschke.
       
       Fünf Tage lang hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der drei
       Verbände gegen die Elbvertiefungspläne verhandelt. Am Dienstag und Mittwoch
       hatten dann die Planungsbehörden zwei Nachbesserungen vorgelegt. Die eine
       sieht einen verkürzten Zeitraum für Baggerarbeiten während der Laichzeiten
       des Flussfisches Finte vor.
       
       Schierlings-Wasserfenchel braucht Ausgleichsflächen 
       
       Die zweite betrifft verbesserte und vermehrte Ausgleichsflächen für den
       Schierlings-Wasserfenchel. Zuvor hatte das Gericht Berechnungsfehler über
       die potenziellen Standorte für die endemische, also weltweit nur an der
       Unterelbe wachsende und deshalb unter Artenschutz stehende Sumpfpflanze,
       aufgedeckt. Als „böse Klatsche für die Planer“ werten neutrale
       Prozessbeobachter diesen Vorgang. Die über Nacht vorgelegten Änderungen
       will das Gericht nun prüfen.
       
       Am 2. Oktober wollen die Leipziger Richter ihren Beschluss verkünden. Wie
       der aussehen könnte, möchte niemand prophezeien. „Wir warten gespannt“,
       teilte die Hamburger Wirtschaftsbehörde mit, auch die klagenden Verbände
       wollen keine Prognose abgeben. Dahinter steckt auf beiden Seiten die Angst,
       mit einer zu forschen Bemerkung das Gericht zu verärgern – lieber
       respektvoll schweigen, lautet beiderseits die Devise.
       
       Aus dem gleichen Grund loben Kläger wie Beklagte das Gericht über den
       grünen Klee. „Exzellent vorbereitet“ seien die fünf RichterInnen gewesen,
       „sehr seriös und hoch professionell“ sei die Verhandlung verlaufen,
       erklären beide Seiten. Was schon jetzt die Schlussfolgerung nahelegt, dass
       dann auch die Entscheidung des Gerichts über alle Zweifel erhaben sein
       dürfte. Gründe für Richterschelte dürfte es nicht geben.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober drei Optionen: ein Urteil, die
       Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung, falls sich während der
       Beratungen noch Fragen ergeben, oder eine Einbeziehung des Europäischen
       Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende Richter Nolte hatte am ersten
       Verhandlungstag angedeutet, dass wegen der Auslegung der
       Wasserrechtsrahmenrichtlinie der EU auch eine Vorlage an den EuGH in
       Betracht komme. Dabei geht es um die Frage, wie das darin enthaltene
       „ökologische Verbesserungsgebot“ zu definieren sei. Im Grundsatz besagt
       dies, dass es einem Gewässer nach einem menschlichen Eingriff besser gehen
       muss, nicht schlechter.
       
       „Miserabler ökologischer Zustand“ 
       
       Was das genau bedeutet, klärt der EuGH zur Zeit am Fall der
       Weservertiefung. Dieses Verfahren liegt seit einem Jahr in Luxemburg vor.
       Eine Entscheidung wird für Anfang 2015 erwartet.
       
       Alexander Porschke hat da klare Erwartungen: Das aktuelle Fischsterben in
       der Elbe zeige, dass der Fluss in einem „miserablen ökologischen Zustand“
       sei. Eine erneute Elbvertiefung würde den noch verschlimmern. Deshalb sei
       die Planung „mit dem europäischen Wasserrecht unvereinbar“.
       
       24 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Elbe
 (DIR) Elbvertiefung
 (DIR) Containerschifffahrt
 (DIR) Schierlings-Wasserfenchel
 (DIR) Weservertiefung
 (DIR) Flüsse
 (DIR) Landwirtschaft
 (DIR) Elbvertiefung
 (DIR) Weser
 (DIR) Elbe
 (DIR) Elbvertiefung
 (DIR) Elbvertiefung
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Elbvertiefung
 (DIR) Elbvertiefung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Die Elbvertiefungs-Kompensation der HPA: Ausgleich im Auenland
       
       Die Hafenbehörde HPA präsentiert ihre Pläne zur Rettung von
       Schierlings-Wasserfenchel und Elbvertiefung. Umweltverbände fordern
       Gesamtkonzept
       
 (DIR) Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach
       
       Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht
       vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar
       Jahren.
       
 (DIR) Flussvertiefung im Norden: Hohe Hürden für Hafenausbau
       
       Damit auch große Containerschiffe die Häfen erreichen können, sollen Weser
       und Elbe ausgebaggert werden. Das geht nicht so einfach, sagt der EuGH.
       
 (DIR) Protest gegen Rettung der Ems: Landwirte auf den Barrikaden
       
       Um die Ems zu retten, haben Politiker, Meyer Werft und Naturschutzverbände
       den Masterplan 2050 geschmiedet. Die Bauern fühlen sich übergangen.
       
 (DIR) Luxemburg scheint baggern zu lassen: Große Schiffe auf tiefen Flüssen
       
       Der Europäische Gerichtshof signalisiert grünes Licht für die Vertiefung
       von Weser und Elbe für Riesen-Containerfrachter.
       
 (DIR) Flussvertiefung vor Gericht: Weser darf nicht schlechter werden
       
       Der Gewässerzustand darf bei der Weservertiefung nicht angetastet werden.
       Diese Position der Naturschutzverbände stützt auch ein Gutachter.
       
 (DIR) Kommentar Elbvertiefung: Stoppt den Elbe-Wahnsinn!
       
       Das Bundesverwaltungsgericht verschiebt die Entscheidung über die
       Elbvertiefung. Zeit für die Nord-Bundesländer, ein nationales Hafenkonzept
       zu entwerfen.
       
 (DIR) Bundesverwaltungsgerichts-Beschluss: Elbvertiefung muss warten
       
       Vor einem Urteil soll erst der Europäische Gerichtshof die Maßstäbe klären.
       Die Richter sehen Mängel beim Naturschutz, die aber „heilbar“ sind.
       
 (DIR) Sauerstoffmangel in der Elbe: 100 Tonnen tote Fische
       
       Die jüngste Hitzewelle hat zu einem Fischsterben in der Elbe geführt. Die
       Elbvertiefung werde das noch künftig noch verschärfen, warnt der BUND.
       
 (DIR) Elbvertiefung: Auf die lange Bank
       
       Es deutet sich an: Das Großprojekt zwischen Nordsee und Hamburg kann ein
       Fall für den Europäischen Gerichtshof werden.
       
 (DIR) Vertiefung der Elbe: Ab nach Helgoland!
       
       Darf die Elbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen ausgebaggert werden? Ja,
       sagt die Wirtschaft. Bloß nicht, finden Umweltschützer. Wer bekommt Recht?
       
 (DIR) Elbvertiefung: Große Schiffe auf der Elbe
       
       Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Frage, ob die
       Elbe vertieft werden darf. In Hamburg stehe sich Hafenwirtschaft und
       Naturschützer unversöhnlich gegenüber.
       
 (DIR) Mysteriöse Kostenexplosion: Die Elbvertiefung wird noch viel teurer
       
       Kosten der Fahrrinnenanpassung steigen von 240 auf bis zu 900 Millionen,
       räumt Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch ein. Die Grünen wittern
       "Zahlensalat".