# taz.de -- Mysteriöse Kostenexplosion: Die Elbvertiefung wird noch viel teurer
       
       > Kosten der Fahrrinnenanpassung steigen von 240 auf bis zu 900 Millionen,
       > räumt Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch ein. Die Grünen wittern
       > "Zahlensalat".
       
 (IMG) Bild: Umweltschützer fanden, schon der alte Preis sei nicht zu rechtfertigen.
       
       HAMBURG taz | Die Elbvertiefung wird offenbar deutlich teurer als bisher
       bekannt. „Eine Größenordnung von 250 bis 300 Millionen Euro ist im
       Haushaltsentwurf 2015/2016 verankert“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator
       Frank Horch (parteilos) am Dienstagabend im NDR-Hörfunk. Diese Beträge sind
       dabei nur der Anteil an den Kosten, die die Stadt trägt: Zu zwei Dritteln
       zahlt der Bund für die Fahrrinnenanpassung – die Unterelbe ist eine
       Bundeswasserstraße. Stimmen die nun von Horch genannten Zahlen, würden sich
       die Kosten für das gesamte Vorhaben auf 750 bis 900 Millionen Euro erhöhen.
       
       Das wäre eine Kostensteigerung, die nicht mal Kritiker des Projekts
       prophezeit hätten. Bei der ersten Kostenschätzung war im Jahr 2004 die Rede
       von 240 Millionen Euro gewesen, davon 80 Millionen Hamburger Anteil. Vor
       einem Jahr dann bezifferte der SPD-Senat in seiner Antwort auf eine Anfrage
       der Grünen-Bürgerschaftsfraktion den städtischen Anteil auf exakt „199.088
       Millionen Euro“. Die gesamte Fahrrinnenanpassung sollte somit rund 600
       Millionen Euro teuer werden.
       
       Schon den damaligen Kostensprung kritisierte der Grünen-Abgeordnete Anjes
       Tjarks. Jetzt wirft er dem Wirtschaftssenator sogar „Zahlensalat“ vor: „Für
       diesen Kostenschock ist dringend eine Erklärung fällig“, so Tjarks. Horch
       habe offenbar „völlig den Überblick verloren“.
       
       Bei dem Großprojekt soll die Fahrrinne der Elbe zwischen Hamburg und
       Cuxhaven um einen Meter auf 19 Meter unter Normalnull vertieft werden. Dann
       könnten Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern die
       Unterelbe jederzeit befahren, bei Hochwasser sogar Schiffe bis 14,50 Meter
       Tiefgang.
       
       Gegen die Klagen mehrerer Umweltverbände verhandelt ab 15. Juli das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Oktober 2012 hatte das Gericht
       bereits einen vorläufigen Baustopp verhängt. Im Parallelverfahren zur
       Weservertiefung baten die Leipziger den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um
       Erläuterungen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Darüber will der
       EuGH nächste Woche beraten.
       
       2 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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