# taz.de -- Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht
       > vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar
       > Jahren.
       
 (IMG) Bild: Daueraufgabe: Ein Baggerschiff hält die Fahrrinne der Außenweser frei.
       
       HAMBURG taz | Die geplante Vertiefung der Weser wird sich um mehrere Jahre
       verzögern. Das ist die Konsequenz aus einem am Montag veröffentlichten
       Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist der entsprechende
       Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, befand der
       7. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Zugleich wurde der
       Beschluss aber nicht aufgehoben, denn die festgestellten Mängel könnten
       „durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Das aber wird Jahre
       dauern – und noch unbekannte Auswirkungen auf die gleichfalls beklagten
       Pläne für eine Elbvertiefung haben.
       
       Das Leipziger Bundesgericht kritisierte im Verfahren über die Weser vor
       allem einen planerischen Fehler: Die zuständigen Behörden Bremens,
       Niedersachsens und des Bundes hätten die Vertiefung von Außen- und
       Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen
       auf die Umwelt untersuchen müssen. Es handele sich „um drei selbstständige
       Vorhaben“, weil mit ihnen „verschiedene Ziele verfolgt“ würden und sie
       „unabhängig voneinander verwirklicht werden können“, urteilte das Gericht.
       
       Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen
       für größere Schiffe mit mehr Tiefgang besser erreichbar werden (siehe
       Kasten). Gegen die Pläne hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt.
       Sie befürchtet schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine
       Versalzung der Marschwiesen.
       
       Über die Klage war in Leipzig erstmals 2013 verhandelt worden. Die Richter
       setzten damals das Verfahren aus und legten dem Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) einen Fragenkatalog vor mit der Bitte, das Verschlechterungsverbot
       der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu präzisieren. Das Gleiche taten sie für die
       parallel verhandelte Elbvertiefung.
       
       Der EuGH urteilte im Juli 2015, der Gewässerschutz sei bei jedem
       Einzelprojekt verbindlich. Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen
       Interesse“ seien nur möglich, wenn „alle praktikablen Vorkehrungen
       getroffen wurden, um negative Auswirkungen zu mindern“. Die
       Verschlechterung auch nur einer von mehreren biologischen
       Qualitätskomponenten, nach denen Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden,
       führe zur Unzulässigkeit der gesamten Maßnahme – es sei denn, sie werde so
       wirksam ausgeglichen, dass insgesamt eine ökologische Verbesserung erreicht
       wird.
       
       Die für die Weservertiefung durchgeführte wasserrechtliche Prüfung genüge
       den Vorgaben des EuGH allein schon deshalb nicht, weil sie die drei
       Projekte nicht unabhängig voneinander untersucht und bewertet habe, befand
       nun das Bundesverwaltungsgericht. Jedes der drei Vorhaben müsse einzeln auf
       seine Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Erst wenn dies in einem
       „ergänzenden Verfahren“ geschehen sei, werde das Gericht die Unterlagen
       inhaltlich prüfen.
       
       Über die Pläne zur Elbvertiefung will das Bundesverwaltungsgericht vom 19.
       bis 21. Dezember verhandeln. Hier ist es unstrittig, dass es sich nur um
       ein gesamtes Vorhaben handelt. Deshalb dürften die Pläne an den drei
       vorweihnachtlichen Tagen in Leipzig auf der Basis des EuGH-Urteils
       inhaltlich geprüft werden. Mit der Konsequenz, dass es die Bescherung an
       der Elbe früher geben dürfte als an der Weser – so oder so.
       
       12 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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