# taz.de -- Kommentar Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Verschärfung zur Liberalisierung
       
       > Der Entwurf von Ethik-Experten würde Sterbehilfevereine unter Strafe
       > stellen, aber ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben. Eine akzeptable
       > Lösung.
       
 (IMG) Bild: Oft wollen Todkranke ihr Leben selbstbestimmt beenden. Ein Gesetz könnte ärztliche Suizidbeihilfe erlauben.
       
       Dieser Gesetzentwurf kommt zwar nicht aus dem Parlament, aber er wird die
       anstehende Diskussion im Bundestag stark beeinflussen. Vier Experten für
       Ethik und Palliativmedizin schlagen vor, dass Ärzte künftig Hilfe zur
       Selbsttötung geben dürfen – aber nur sie. Angehörige und Freunde sollen
       zwar straffrei bleiben, ihre Beihilfe wäre aber rechtswidrig. Alle anderen,
       insbesondere sogenannte Sterbehilfevereine, würden bestraft.
       
       Der Vorschlag der Experten ist dialektisch. Sie schlagen eine Verschärfung
       des Strafrechts vor, um eine gesellschaftliche Liberalisierung zu
       erreichen. Erstmals würde in Deutschland die bisher straffreie Hilfe zur
       Selbsttötung ein kriminelles Delikt.
       
       Zugleich würden aber die bisherigen Beschränkungen des ärztlichen
       Standesrechts und des Betäubungsmittelrechts fallen. Ein Verein der Reisen
       in die Schweiz organisiert, wäre also verboten, die Gabe eines milden
       Selbsttötungsmedikaments durch den Hausarzt wäre aber erlaubt. Das ist eine
       ausgewogene und angemessene Lösung. Ein Verbot der Notlösung ist
       akzeptabel, wenn zugleich eine echte Lösung eröffnet wird.
       
       Eine Liberalisierung aber ist erforderlich. Das zeigt schon der bizarre
       Sterbetourismus in die Schweiz. Die Palliativmedizin kann Todkranken zwar
       die Schmerzen nehmen, dennoch wollen manche Menschen ihren körperlichen
       Verfall nicht einfach miterleben, sondern ihr Leben lieber selbstbestimmt
       beenden. Das ist ihr Verständnis von Menschenwürde. Wer ihnen diesen Wunsch
       verweigert, macht sie letztlich damit zu bloßen Objekten der eigenen Moral
       oder Religion.
       
       Die Giftspritze durch den Arzt bleibt aber zu Recht weiterhin strafbar. Wer
       als Kranker die Kontrolle über den eigenen Tod nicht selbst übernehmen
       will, will vielleicht doch nicht wirklich sterben.
       
       26 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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