# taz.de -- Grüne im Bundestag zu Sterbehilfe: Eine moderate Zwischenposition
       
       > Die „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe“ soll verboten bleiben, fordern grüne
       > Abgeordnete. Generell unter Strafe stellen wollen sie die Sterbehilfe
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Wenn das Leben zu Ende geht, sollen Menschen selbst entscheiden – aber nicht zum Suizid gedrängt werden.
       
       BERLIN taz | In der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe
       haben nun auch Befürworter einer restriktiveren Handhabung im Parlament
       erstmals ihre Position schriftlich konkretisiert. Per Strafrecht sollen
       künftig „die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe wie auch die öffentliche
       Werbung dafür“ verboten werden, fordern die grünen Bundestagsabgeordneten
       Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe in einem „Autorenpapier“, das der
       taz vorliegt.
       
       Damit, so die Abgeordneten, würde „die Tätigkeit von Organisationen wie
       Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas oder auch einzelner Personen, die die
       Suizidbeihilfe regelmäßig anbieten, unterbunden“. Straflos dagegen sollen
       nach dem Willen der Grünen – wie bisher auch – Angehörige oder andere
       Personen bleiben, wenn sie einem sterbewilligen Menschen, zu dem sie eine
       enge persönliche Beziehung pflegen, bei der Selbsttötung helfen. Dies solle
       allerdings nur dann gelten, soweit sie „nicht aus eigennützigen Motiven
       heraus“ handelten.
       
       Die heikle Frage, ob auch Ärzte sich strafbar machen, wenn sie Patienten
       beim Suizid helfen, beantworten die grünen Politiker mit einem klaren Jein:
       Solange es um Ärzte mit „einer langjähriger Behandlungsbeziehung“ zu dem
       Sterbewilligen geht, deren „Handeln Ausdruck eines engen Vertrauens- und
       Fürsorgeverhältnisses ist“, soll die Beihilfe, quasi als „persönliche
       Ausnahmesituation“ straffrei bleiben.
       
       Den „assistierten Suizid als geregeltes Angebot der ärztlichen Versorgung
       zu etablieren“ dagegen lehnen sie ab: „Eine gezielte Institutionalisierung
       der Beihilfe zum Suizid“ wäre nach Auffassung der beiden Politiker „eine
       Kapitulationserklärung, dass diese Gesellschaft nicht in der Lage ist,
       alles Notwendige für menschenwürdige Bedingungen bei Pflege- und
       Hilfebedürftigkeit am Lebensende und in Krisensituationen zu tun“. Alte und
       Pflegebedürftige könnten sich zunehmend gedrängt fühlen, sich selbst zu
       töten, um anderen nicht zur Last zu fallen, warnt Terpe, der selbst Arzt
       ist.
       
       ## Weniger radikal
       
       Damit beziehen Scharfenberg und Terpe innerhalb des parlamentarischen
       Spektrums eine Art moderate Zwischenposition. Zwar grenzen sie sich scharf
       ab von der Gruppe um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und
       die beiden SPD-Abgeordneten Carola Reimann und Karl Lauterbach, die eine
       liberale Regelung außerhalb des Strafrechts anstreben und Ärzten den
       assistierten Suizid unter Einhaltung bestimmter Regeln erlauben wollen.
       
       Andererseits ist der Vorschlag der beiden Grünen weniger radikal als die
       Vorstellungen einer weiteren parlamentarischen Gruppe um den Abgeordneten
       Michael Brand (CDU): Letzterer strebt ein striktes Verbot kommerzieller und
       organisierter Hilfe zum Suizid im Strafrecht an, das auch einzelne Ärzte
       umfassen könnte. Konkrete Regelungen hierzu liegen allerdings noch nicht
       vor.
       
       ## Kein Fraktionszwang
       
       Scharfenberg und Terpe kündigen in ihrem Papier an, in den nächsten Tagen
       und Wochen auf Abgeordnete anderer Fraktionen zugehen zu wollen, um einen
       gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Der Bundestag wird sich
       unterdessen in gut einem Monat erstmals in dieser Legislaturperiode
       ausführlich mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigen. Für den 13. November
       ist eine dreistündige, offene „Orientierungsdebatte“ im Plenum geplant, die
       der Information der Abgeordneten dienen soll.
       
       Ähnlich war in der Vergangenheit auch schon bei anderen medizin-ethischen
       Themen, etwa der Präimplantationsdiagnostik, verfahren worden. Bei der
       Abstimmung im kommenden Jahr sollen die Abgeordneten, wie ebenfalls bei
       diesen Themen üblich, nicht dem Fraktionszwang unterworfen sein.
       
       Bislang ist in Deutschland Hilfe zur Selbsttötung, etwa durch das
       Überlassen eines tödlichen Medikaments, nicht strafbar. Anders ist es bei
       der verbotenen Tötung auf Verlangen, bei der ein Helfer das Medikament
       selbst verabreicht. Für Ärzte verbietet derzeit in etwa der Hälfte der
       Bundesländer das Standesrecht die Beihilfe zum Suizid.
       
       10 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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