# taz.de -- Fall in Belgien: Sexualstraftäter darf sterben
       
       > Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht auf Sterbehilfe. Der
       > Häftling leide an „unerträglichen psychischen Qualen“.
       
 (IMG) Bild: Sterbehilfe-Einrichtung in der Schweiz.
       
       BRÜSSEL afp | Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten,
       Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen „unerträglichen psychischen
       Qualen“ in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling, der wegen
       mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis
       sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe
       zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen
       Fernsehen.
       
       Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem
       Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe. Der verurteilte Straftäter
       betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht
       freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als
       unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen
       Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen
       Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
       
       Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht
       werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik.
       Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort
       48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher
       Hilfe aus dem Leben scheidet.
       
       Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in
       Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der
       Legalisierung der Sterbehilfe 2002.
       
       16 Sep 2014
       
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