# taz.de -- Mögliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg: Amnesty fordert Untersuchung
       
       > Amnesty International wirft Israel vor, möglicherweise Kriegsverbrechen
       > begangen zu haben. Kollektive Bestrafung der Einwohner müsse untersucht
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Von israelischen Raketen zerstörte Schule in Shijaiyah
       
       TEL AVIV/NEW YORK dpa/afp/ap | Die Menschenrechtsorganisation [1][Amnesty
       International] erhebt den Vorwurf, Israel habe möglicherweise
       Kriegsverbrechen in den letzten Tagen des Gaza-Kriegs begangen. Das Militär
       habe mit vier Angriffen mehrere Hochhäuser vollständig zerstört, hieß es in
       einem am Dienstag [2][veröffentlichten Bericht der Organisation
       (pdf-Datei)].
       
       Dabei sei zwar niemand getötet worden. Die Angriffe seien jedoch „Beispiele
       von offenbar absichtlicher und gezielter Zerstörung von zivilen Gebäuden
       und Besitztümern in großem Umfang und ohne militärische Notwendigkeit“,
       schrieb Amnesty. Die Attacken erschienen als eine „kollektive Bestrafung
       der Einwohner von Gaza“.
       
       Sollte dies wirklich der Fall sein, wäre es ein schwerer Verstoß gegen das
       humanitäre Völkerrecht und damit ein Kriegsverbrechen, hieß es in dem
       Bericht. „Diese Angriffe müssen unabhängig und unvoreingenommen untersucht
       werden“, forderte Amnesty. Israel könne dies nicht selbst tun, sondern
       müsse einer UN-Untersuchungskommission ungehinderte Arbeit ermöglichen.
       Eine Armeesprecherin in Jerusalem sagte, man prüfe den Bericht.
       
       Die UN hat beriets eine Untersuchung eingeleitet. Daran beteiligt sich
       Israel aber nicht, weil das Land die zuständige Kommission für parteiisch
       hält.
       
       Die israelische Militäroffensive im Gazastreifen war Ende August nach
       sieben Wochen beendet worden. Mehr als 2.100 Palästinenser wurden bei den
       Angriffen getötet, die meisten von ihnen waren nach Angaben der UNO
       Zivilisten. Auf israelischer Seite starben 73 Menschen, davon 67 Soldaten.
       
       ## Internationaler Strafgerichtshof
       
       Bereits am Montag hatten die Palästinenser eine wichtige Hürde genommen in
       ihrem Bestreben nach einer Mitgliedschaft im Internationalen
       Strafgerichtshof (IStGH). Eine palästinensische Delegation hat für ein
       zweiwöchiges Gipfeltreffen der 122 Mitgliedsstaaten des IStGH einen
       Beobachterstatus bekommen, was laut Angaben von palästinensischen
       Diplomaten das Bemühen weiter voranbringt, dauerhaft an Zusammenkünften des
       Kriegsverbrechentribunals teilzunehmen.
       
       Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte Israel damit gedroht, diese
       Mitgliedschaft zu ersuchen, um die Israelis wegen Kriegsverbrechen vor dem
       IStGH anklagen zu können.
       
       Der palästinensische UN-Botschafter Rijad Mansur sagte am Montag, seine
       Regierung bewege sich in die richtige Richtung. „Das ist ein weiterer
       Schritt in diesem Prozess.“ Die Entscheidung der Versammlung sei „eine
       weitere Erweiterung unseres Status“ in dem Gerichtshof und in den
       internationalen Institutionen. Der Zeitplan über weitere Schritte werde von
       Abbas entschieden.
       
       Die Anerkennung als Beobachter wurde am Montag bei der Eröffnung der
       Versammlung der Staaten des Römischen Statuts bekanntgegeben. Das Statut
       ist die vertragliche Grundlage, auf der der IStGH basiert. Die scheidende
       Versammlungspräsidentin Tina Intelmann verlas eine Liste mit Staaten, die
       die Statuten nicht unterschrieben oder ratifiziert haben, was erforderlich
       ist, um den Beobachterstatus zu erhalten. Dazu zählen Russland, China,
       Indien und die Palästinenser. Kurzerhand wurden alle auf dieser Liste
       einstimmig anerkannt.
       
       9 Dec 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.amnesty.org/
 (DIR) [2] http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE15/029/2014/en/469b8cd3-f2b3-4d3e-ad5b-bb7d2c1e4f20/mde150292014en.pdf
       
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